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Was wird aus Benedikt XVI.?: Die acht wichtigsten Fakten zum Papst-Rücktritt
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Papst Benedikt XVI. hat völlig überraschend seinen Rückzug angekündigt: Ein fast einmaliger Vorgang in der Geschichte der katholischen Kirche. Deswegen fragen sich Gläubige in aller Welt: Was wird aus Joseph Ratzinger? Bleibt der Heilige Stuhl an Ostern vakant? Und: Wer wird der neue Papst? FOCUS Online beantwortet die acht wichtigsten Fragen.

1. Wie steht es um die Gesundheit des Papstes?

Papst Benedikt ist 85 Jahre alt. Über seinen Gesundheitszustand wurde naturgemäß ständig spekuliert. Vor allem auf seinen Reisen ins Ausland. In seiner Rücktrittserklärung gab er an, dass es ihm sein Gesundheitszustand nicht mehr erlaube, das Amt auszuführen:



„Nachdem ich wiederholt mein Gewissen vor Gott geprüft habe, bin ich zur Gewissheit gelangt, dass meine Kräfte infolge des vorgerückten Alters nicht mehr geeignet sind, um in angemessener Weise den Petrusdienst auszuüben. Um trotzdem das Schifflein Petri zu steuern und das Evangelium zu verkünden, ist sowohl die Kraft des Körpers als auch die Kraft des Geistes notwendig, eine Kraft, die in den vergangenen Monaten in mir derart abgenommen hat, dass ich mein Unvermögen erkennen muss, den mir anvertrauten Dienst weiter gut auszuführen.“

Sein Bruder Georg Ratzinger bestätigt, dass es um den Gesundheitszustand von Benedikt XVI. nicht allzu gut bestellt ist. „Das Alter drückt“, sagte der 89-Jährige. Schon länger hat der Papst keine langen Reisen mehr unternommen. Auch höher gelegene Orte, wie zuletzt Mexiko-Stadt auf seiner Südamerika-Reise, mied er. Dazu hat ihm sein Leibarzt geraten. Nach Angaben seiner Bruders bereitet auch das Gehen dem Papst seiner einiger Zeit zunehmende Schwierigkeiten. Zudem setzte ihm die Hitze stark zu. Sein Sprecher Frederico Lombardi stellte aber auch klar, dass Benedikt XVI. nicht an einer akuten Krankheit leide.


Bis zuletzt bestätigte Papst-Sprecher stets: „Es geht ihm gut.“ Das liegt auch daran, dass er sich sehr kontrolliert ernährt, fast nie Wein trinkt und nur fettarmes Essen zu sich nimmt.

2. Normalerweise bleibt der Papst bis zum Tod im Amt. Wie ist ein Rücktritt geregelt?

Ein Papst wird auf Lebenszeit gewählt, doch ist nach dem Kirchenrecht auch ein Rücktritt möglich. Hierfür muss er keine Gründe nennen. Seinen Rücktritt muss auch niemand annehmen, die Entscheidung liegt beim Kirchenoberhaupt selbst. Einzige Vorraussetzung ist, dass der Rücktritt freiwillig erfolgt.

In dem von Johannes Paul II. 1996 reformierten Kanonischen Recht (Can. 332 § 2) heißt es: „Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, dass der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch dass er von irgendwem angenommen wird.“

In 2000 Jahren Kirchengeschichte ist nur ein einziger Rückzug aus freien Stücken bekannt. Papst Coelestin V. gab 1294 nach nur fünf Monaten freiwillig sein Amt auf. Kirchenhistoriker sprechen von einem überforderten Sonderling, der kaum Latein konnte. Die Kardinäle hätten ihn nur zum Papst gewählt, weil sie sich in fast zweijährigem Ringen nicht auf einen anderen Kandidaten einigen konnten. Coelestin zog sich nach seinem Rücktritt in ein Kloster zurück. Andere Historiker behaupten, sein Nachfolger Bonifaz VIII. habe Coelestin zum Abdanken gedrängt und in „Klosterhaft“ geschickt.

Unter Kirchenexperten herrscht Einigkeit, dass sich der Papst im Fall eines Rücktritts sofort und vollständig aus allen Ämtern und aus dem öffentlichen Leben der Kirche zurückziehen müsste. Nur so könne gewährt werden, dass der Zurückgetretene nicht die Wahl seines Nachfolgers beeinflusst.
Auch Papst Gregor XII. wurde 1409 abgesetzt. Seinen Rücktritt gab er aber erst 1415 offiziell bekannt.
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