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Wenn Gelder aus dem EU-Haushalt in dunklen Kanälen verschwinden, soll die europäische Staatsanwaltschaft ab Anfang 2015 ermitteln können.

© dpa

Missbrauch von Fördergeldern: Brüssel hält an EU-Staatsanwaltschaft fest

EU-Gelder in Höhe von rund 500 Millionen Euro fließen jedes Jahr in dunkle Kanäle - diesen Verdacht hat die EU-Kommission. Dem Missbrauch soll eine EU-Staatsanwaltschaft begegnen, die ab Anfang 2015 ihre Arbeit aufnehmen könnte. Die Kommission treibt das Vorhaben voran, auch wenn es Einwände aus elf EU-Staaten gibt.

Trotz der Bedenken in mehreren EU-Mitgliedstaaten bleibt die EU-Kommission bei ihrem Vorhaben, eine europäische Staatsanwaltschaft einzurichten. Mit der neuen Behörde soll künftig der Missbrauch von EU-Fördergeldern verhindert werden. Deutschland unterstützt den Plan, dem zufolge die EU-Staatsanwaltschaft Anfang 2015 in Luxemburg ihre Arbeit aufnehmen soll.

Bislang sind allein die EU-Mitgliedstaaten für die Bekämpfung des Betrugs mit EU-Geldern verantwortlich. Länderübergreifende Institutionen wie die EU-Betrugsbekämpfungsbehörde Olaf haben kein Mandat für strafrechtliche Untersuchungen. Um diese Lücke zu schließen, hatte die EU-Kommission den Vorschlag gemacht, eine dezentrale Strafverfolgungsbehörde einzurichten. Die europäische Staatsanwaltschaft soll ausschließlich bei jenen Fällen Anklage erheben dürfen, bei denen Gelder aus dem EU-Haushalt in falsche Hände geraten. Zuständig bleiben nationale Gerichte.

Parlamente erhoben Einspruch

Bis Ende Oktober hatten die Parlamente in den Mitgliedstaaten Zeit, Einsprüche gegen das Projekt zu erheben. Dabei geht es um das Prinzip der so genannten Subsidiarität, dem zufolge die EU nur dann tätig werden soll, wenn nationale oder regionale Einrichtungen überfordert sind. Einsprüche kamen aus Parlamenten aus elf EU-Mitgliedstaaten. Darunter waren der Senat in Paris sowie das Unter- und Oberhaus in London. Allerdings verfügt Großbritannien ohnehin über die Möglichkeit, sich aus vielen Bereichen der europäischen Rechts- und Innenpolitik auszuklinken. Vom Bundestag und Bundesrat kamen keine Bedenken.
Ungeachtet der Einsprüche aus den elf EU-Ländern erklärte die Kommission am Mittwoch, ihren Vorschlag aufrecht zu erhalten. Dabei verwies die Behörde auf die Möglichkeit, die europäische Staatsanwaltschaft nicht flächendeckend in der EU einzuführen, wenn dabei mindestens neun Mitgliedsländer mitmachen.

Laut EU-Kommission bestand in jedem der drei letzten Jahre der Verdacht, dass EU-Gelder in Höhe von jeweils durchschnittlich rund 500 Millionen Euro betrügerisch verwendet wurden. Der Schaden, der durch den Missbrauch der Mittel tatsächlich entstand, dürfte nach den Angaben der Behörde erheblich darüber liegen.

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