Entscheidung in Cottbus - Gericht erklärt Verbot von unangemeldeten Corona-Demos für rechtswidrig

Di 08.02.22 | 16:50 Uhr
Polizeieinsatz bei Demonstration in Cottbus
Audio: Antenne Brandenburg | 08.02.2022 | Martin Schneider | Bild: rbb

Die Polizei in Cottbus darf unangemeldete Proteste gegen Corona-Maßnahmen nicht pauschal verbieten. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden. Jedes Verbot müsse konkret begründet werden.

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat ein von der Versammlungsbehörde des Landes Brandenburg angeordnetes 14-tägiges präventives Verbot unangemeldeter Versammlungen für rechtswidrig erklärt. Das Gericht habe dies am 4. Februar in einem Eilverfahren entschieden, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Das präventive Verbot von unangemeldeten Versammlungen gegen Corona-Maßnahmen ist rechtswidrig. Das hat das Cottbuser Verwaltungsgericht entschieden, wie am Dienstag ein Gerichtssprecher mitteilte.

Das Verbot der Polizei bis 13. Februar zielte vor allem auf Demonstrationen in Cottbus, die die Teilnehmer häufig "Spaziergänge" nennen. Laut Gericht habe die Polizei nicht ausreichend begründet, dass von den unangemeldeten Demos eine besonders schwerwiegende Infektionsgefahr oder Gefahren der öffentlichen Sicherheit ausgingen.

Pauschaler Verweis auf Verstöße reiche nicht

Der pauschale Verweis auf Verstöße insbesondere gegen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und Einhaltung des Mindestabstandsgebots ohne plausible Erklärung und Darlegung konkreter Einzelheiten genüge nicht, so das Gericht weiter.

Zudem bedürfe es angesichts des hohen Stellenwertes der Versammlungsfreiheit stets einer aktuellen Prognose zu möglichen Infektionsgefahren aufgrund der tatsächlichen Corona-Fallzahlen, heißt es in der Pressemitteilung zur Begründung der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Cottbus.

Gegen den Beschluss des Cottbuser Verwaltungsgericht ist bereits am Freitag Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht worden. Darüber informierte am Nachmittag der Brandenburger Innenminister Michael Stübgen (CDU). Zudem sei am Samstag ebenfalls am OVG ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt worden. Das habe aufschiebende Wirkung, entschieden sei aber noch nichts, sagte der Inneneminister.

Nach zahlreichen nicht angemeldeten Demonstrationen gegen die Corona-Politik mit Tausenden Teilnehmern hatte die Polizei solche Aktionen für 14 Tage verboten. Das Verbot sollte für die sogenannten "Spaziergänge", aber auch Ersatzveranstaltungen gelten.

Sendung: Antenne Brandenburg, 08.02.2022, 14.30 Uhr

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