24.08.2010

Todesurteil Hasenscharte: Kinder als Schadensfall...

(Fortsetzung)
Die Erwartung geht in Richtung auf einen Rechtsanspruch auf ein gesundes Kind. Sogar relativ harmlose Probleme wie eine Hasen-
scharte / Gaumen-
spalte, die heute gesichtschirurgisch gut reparierbar sind, veranlassen immer mehr Eltern zur Kindstötung. Ein behindertes Kind ist eben ein Schadensfall, für den der Arzt haften muss, wenn er nicht deutlich auf die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs hingewiesen hat.

„Werden Kinder schon in absehbarer Zeit nur mehr Objekte elterlicher Zuchtwahl sein? Sind die Nachgeborenen vermehrt ein Statussymbol…?“, fragt da „CHRIST IN DER GEGENWART
>> BITTE KLICKEN !

Was kommt da noch auf uns zu?
Da werden Kinder im Mutterleib getötet, weil ihnen vielleicht zwei Finger einer Hand fehlen. Wie wird wohl in mittelfristiger Zukunft verfahren, wenn ein Kind bei einem Auto-Unfall eine ganze Hand verliert? Werden da besorgte Eltern um Tötung des Kindes bitten?

Auch wenn der Anblick der getöteten Kinder sehr schmerzhaft ist: Beispiel einer Informationsseite über die Realität des Schwanger-
schaft-Abbruchs >> KLICKEN NUR FÜR ERWACHSENE !

… und durch die Krankenkassenbeiträge bezahlt jeder auch die Kosten für Abtreibungen mit. Hier eine Krankenkasse, die nicht nur keine Abtreibungen finanziert, sondern bei der Geburt sogar noch ein „Willkommensgeld“ zahlt >> BITTE KLICKEN !


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1 Kommentar:

Der Predigtgärtner hat gesagt…

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