Kontrolle von Lobby-Regeln: Kritik an Regierung

Das Portal abgeordnetenwatch.de bezweifelt, dass Vorgaben für frühere Mitglieder stets eingehalten werden. Anlass ist etwa der Fall eines Ex-Staatssekretärs.

Es geht um ein Treffen mit Ministerin Julia Klöckner (CDU).
Es geht um ein Treffen mit Ministerin Julia Klöckner (CDU).imago images/Christoph Hardt

Hamburg-Das Transparenzportal abgeordnetenwatch.de hat Zweifel daran, dass die für frühere Mitglieder der Bundesregierung geltenden Vorgaben zum Thema Lobbyismus in jedem Fall eingehalten werden. Es geht um den Vorwurf, Ole Schröder – früherer Parlamentarischer Staatssekretär und Ehemann von Ex-Familienministerin Kristina Schröder (CDU) – habe den tatsächlichen Inhalt eines Gesprächs mit Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) 2019 verschwiegen. Schröder wies einen angeblichen Verstoß von sich.

Dem Nachrichtenmagazin Spiegel habe er gesagt, mit Klöckner habe er über „Fragen der Landwirtschaftspolitik“ gesprochen, aber interne Dokumente aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) würden etwas anderes zeigen, so das Portal. Es erhielt die Unterlagen nach einer Anfrage auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) über die Transparenzplattform FragDenStaat. Demnach ging es bei dem Treffen im Kern „um ein sehr viel brisanteres Thema: die Vergabe von frei werdenden Funkwellen“. Diese sind demnach im Rahmen der Energiewende relevant.

Über den früheren Staatssekretär im Innenministerium schreibt abgeordnetenwatch.de: „Auch Ole Schröder ging in Sachen Funkwellen bei der Bundesregierung Klinken putzen. Am 6. Mai 2019 hatte er einen Telefontermin mit seinem Parteifreund Peter Tauber, dem Parlamentarischen Staatssekretär im Verteidigungsministerium. Zu seinem Gespräch mit Klöckner schickte er gar ein Argumentationspapier ans BMEL. In dem Schreiben wird die Bedeutung der 450 Megahertz-Frequenzen für die Energiewende betont.“

Bezüglich der geltenden Regelungen sagte Schröder auf Anfrage von abgeordnetenwatch.de: „Ich habe mich vollumfänglich an die Vorgaben des Karenzzeitgremiums gehalten.“ Seine Meldepflicht habe nur für „besondere Fallkonstellationen“ gegolten, schreibt das Portal über seine Antwort –„ etwa, wenn bei einem Mandat eine nachträgliche Belohnung für im Amt getroffene Entscheidungen naheläge“.

Die Bundesregierung fühle sich für den Fall nicht zuständig, heißt es in dem Bericht. Als Beleg dafür dient demnach eine Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion Die Linke, wonach es Schröders eigene Verantwortung sei, „die karenzzeitrechtliche Relevanz seiner Tätigkeit einzuschätzen und entsprechend zu reagieren“. Für den Fall möglicher Verstöße gebe es keine Sanktionen. Zudem würde eine Kontrolle durch Medien und allgemeine Öffentlichkeit bereits dazu führen, „dass Verstöße gegen die Karenzzeitregelungen öffentlich bekannt würden“.