Neuartiges Coronavirus (SARS-CoV-2, 2019-nCoV) - update

08.04.2020

Lieferengpässe SARS-CoV-2-Antikörper (IgG/IgA)

Die extreme Nachfrage - auch von öffentlicher Seite - nach den ersten Tests zur Bestimmung von Antikörpern gegen SARS-CoV-2 hat leider zu Lieferengpässen in der Reagenzienversorgung geführt. Je nach Testverfügbarkeit arbeiten wir die ausstehenden Anforderungen sukzessive ab, gehen aber davon aus, dass sich die Situation erst in 2-3 Wochen wirklich entspannen wird. Aus diesem Grunde bitten wir Sie, bis Ende der Osterferien (KW 16 bis einschl. 18.04.2020) von weiteren Einsendungen und Befundnachfragen vorübergehend abzusehen, da wir zunächst die bei uns eingelagerten Proben bearbeiten müssen.

In Kürze werden weitere Hersteller Testverfahren zur Bestimmung der SARS-CoV-2-Antikörper auf dem Markt anbieten, die wir zurzeit laborintern mit Hochdruck evaluieren.

Zur Diagnose einer aktuen SARS-CoV-2-Infektion ist immer der direkte Erregernachweis mittels PCR aus Nasopharynxabstrichen oder Sputum die Methode der Wahl. Bei dieser Untersuchung gibt es zurzeit keine Engpässe. Das Testergebnis für die PCR-Untersuchung auf SARS-CoV-2 liegt (mit Ausnahme invalider Messergebnisse, die eine Wiederholung erfordern) wie gewohnt innerhalb von 24 Stunden vor.
03.04.2020

Geändertes Befundlayout der SARS-CoV2 PCR-Ergebnisse

ab sofort geben wir auf unseren Befunden nur noch das Ergebnis positiv oder negativ aus.
Bisher erhielten Sie in Abhängigkeit vom verwendeten Test zwei Ergebnisse.
Falls die Probe mit dem Verfahren der Fa. Roche analysiert wurde, haben wir die Messergebnisse für beide Zielsequenzen der PCR (ORF1- und E-Gen) getrennt angegeben. Das ORF1-Gen ist dabei für SARS-CoV-2 spezifisch, während das E-Gen auch in anderen Coronaviren vorkommt.  Die Fälle, in denen nur das ORF-Gen amplifiziert wurde, haben wir auch bisher schon positiv bewertet. Wenige Fälle mit isoliert positivem E-Gen wurden als fraglich eingestuft und führten deshalb immer wieder zu Rückfragen und Problemen hinsichtlich des weiteren Managements betroffener Patienten. Unter Berücksichtigung der epidemiologischen Situation und der insgesamt gestiegenen Positivenrate folgen wir ab sofort der WHO-Empfehlung und geben ein Ergebnis bereits dann als „positiv“ heraus, wenn nur das E-Gen amplifiziert wurde. Um den Befund zu vereinfachen, erscheint deshalb zukünftig nur noch ein Gesamtergebnis (positiv oder negativ). Ein Ergebnis ist positiv, wenn mindestens eine der beiden Zielsequenzen des SARS-CoV-2 im Abstrichmaterial nachgewiesen wurde.
Falls die Probe mit Verfahren von rBiopharm oder TibMolbiol analysiert wurde, haben wir bisher getrennte Screening- und Bestätigungstests durchgeführt. Analog zum oben beschrieben Vorgehen beschränken wir uns aufgrund des hohen positiven Vorhersagewerts bei steigender COVID-19-Prävalenz auf  den bisherigen Screeningtest, der auf das E-Gen zielt.
27.03.2020

Neueinführung: SARS-CoV-2-Antikörper (IgG/IgA)

Die SARS-CoV-2-Epidemie breitet sich weltweit explosionsartig aus. Mindestens 80 % der Erkrankungen verlaufen mit milden bis moderaten Symptomen, die vor allem bei Kindern deutlich geringer ausgeprägt sind als bei Erwachsenen, und werden deshalb nicht als SARS-CoV-2-Infektion diagnostiziert. Ebenso ist davon auszugehen, dass nicht alle klinisch manifesten Infektionen tatsächlich als COVID-19 diagnostiziert werden oder wurden.
Sofern sie keinen chronischen Verlauf nehmen, hinterlassen die meisten Virusinfektionen eine meist länger andauernde Immunität. Auch für SARS-CoV-2 ist diese Annahme vermutlich realistisch.
Dementsprechend stellt sich für viele Personen in nächster Zeit die Frage: Habe ich die Infektion bereits durchlaufen? Das ist insbesondere für Personal in kritischen Bereichen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Polizei) von extremer Relevanz, auch wenn nach derzeitigem Kenntnisstand noch keine 100%igen Aussagen im Sinne von Immunität und langfristigem Schutz gegen Neuinfektionen möglich sein werden.
Der Nachweis von Antikörpern ist ein geeigneter Surrogatmarker, um eine rezente oder früher durchlaufene Infektion mit einem Virus anzuzeigen. Aus diesem Grunde führen wir ab sofort die Bestimmung von IgG- und IgA-Antikörpern gegen das SARS-CoV-2 Virus in unserem Labor durch.

Bitte beachten Sie:
Zur Diagnose einer SARS-CoV-2-Infektion ist immer der direkte Erregernachweis mittels PCR aus Nasopharynxabstrichen oder der unteren Atemwege (Sputum) die Methode der Wahl. Zum Zeitpunkt der akuten Infektion sind Antikörper in der Mehrzahl der Fälle noch nicht nachweisbar, eine Serokonversion (zuerst IgA gefolgt von IgG) tritt erst im Verlauf, u. U. erst zu einem Zeitpunkt ein, an dem die PCR bereits wieder negativ ist. Entsprechende Erfahrungen werden wir im Labor erst in naher Zukunft sammeln können.
Unsere interne Testung von Seren aus dem Vorjahr hat gezeigt, dass Kreuzreaktionen zu anderen Coronaviren vermutlich selten sind (wir haben unter 100 getesteten Seren kein IgG und nur ein positives IgA gefunden). Die Erfahrung zeigt aber auch, dass es keine serologischen Teste mit absoluter Spezifität ohne falsch positive Ergebnisse gibt. Die vom Testhersteller ermittelten Spezifitäten liegen für IgG bei 98.5% und für IgA bei 92,5%.
 
Material: 1 ml Serum
02.03.2020

Neuartiges Coronavirus (SARS-CoV-2, 2019-nCoV) - Neuregelung zur Labordiagnostik

Seit 28.02.2020 kann jeder Vertragsarzt nach eigener Entscheidung die Spezialdiagnostik veranlassen. Die Untersuchungsindikation sollte unter Berücksichtigung der Kriterien des RKI nach ärztlichem Ermessen gestellt werden.
Für die Erstattung der  Behandlungskosten sind die Fälle, bei denen ein klinischer Verdacht vorliegt oder eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde mit der Ziffer 88240 zu kennzeichnen. (Quelle KBV 27.02.2020)

Das RKI stellt ein Flussschema zur Verdachtsabklärung und Maßnahmen als Orientierungshilfe zur Verfügung.

Hinsichtlich der Meldepflicht sind die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Meldung von Verdachtsfällen zu berücksichtigen.

Der Verdacht auf COVID-19/SARS-CoV-2 ist begründet, wenn bei Personen mindestens eine der beiden folgenden Konstellationen vorliegt:

  1. Personen mit akuten respiratorischen Symptomen jeder Schwere oder unspezifischen Allgemeinsymptomen UND Kontakt mit einem bestätigten Fall von COVID-19/SARS-CoV-2
  2. Personen mit akuten respiratorischen Symptomen jeder Schwere UND Aufenthalt in einem Risikogebiet

 

Aufgrund der massiv steigenden Anforderungszahlen zur SARS-CoV-2-PCR können wir nicht ausschließen, dass es bei anderen PCR-Untersuchungen zu Verzögerungen kommen kann. Wir bitten Sie in diesem Fall um Verständnis.

13.02.2020

Neuartiges Coronavirus (2019-nCoV) - Verdachtsabklärung und Maßnahmen

Verdachtsabklärung und Maßnahmen - Orientierungshilfe des RKI für Ärzte
11.02.2020

Neuartiges Coronavirus (2019-nCoV) - Diagnostik im Labor Augsburg MVZ

Der Nachweis des neuartigen Coronavirus (2019-nCoV) aus Nasen-/Rachenabstrichen, Sputum und anderen Materialien des Respirationstraktes wird ab 10.02.2020 in Augsburg durchgeführt.

 

Bitte trockenen Tupfer einsenden. Bei gleichzeitig gewünschter Untersuchung auf Influenza bitte 2 Abstriche entnehmen!

 

Hinweis: Die Positivenrate bei Anforderungen auf Influenza beträgt z.Z. ca. 40 %.

03.02.2020

Neuartiges Coronavirus (2019-nCoV) - Abrechnung und Meldepflicht

Ab 1. Februar Kassenleistung. Meldepflicht nach §§ 6,7 IfSG

Der Nachweis des neuartigen Coronavirus (2019-nCoV) ist seit 1. Februar 2020 Kassenleistung, sofern die Falldefinition des RKI erfüllt ist. Durch Angabe der Ausnahmekennziffer 32006 bei Ihrer KV-Abrechnung wird Ihr Wirtschaftlichkeitsbonus nicht belastet.

 

Seit 30. Januar 2020 gilt die Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 7 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes.

30.01.2020

Neuartiges Coronavirus (2019-nCoV) - Diagnostik und Meldepflicht

Das neue Coronavirus – 2019-nCoV – breitet sich derzeit mit erheblicher Geschwindigkeit innerhalb Chinas und auf weitere Länder aus. Ein erstes Cluster aus 4 Fällen wurde am 28.01.2020 aus Bayern gemeldet. Noch besteht für alle außerhalb Chinas nachgewiesenen Fälle ein epidemiologischer Zusammenhang mit dem ursprünglichen Geschehen, demzufolge ist ein Krankheitsverdacht aktuell nur bei akuter respiratorischer Symptomatik und Kontakt zu bestätigtem 2019-nCoV-Fall bzw. Aufenthalt in China innerhalb der Inkubationszeit von 14 Tagen begründet. Diese Einschätzung kann sich in Abhängigkeit von der epidemiologischen Situation kurzfristig ändern.

 

Diagnostik

 

Der Nachweis von 2019-nCoV erfolgt ausschließlich als Direktnachweis der Virus-RNA mittels PCR aus Abstrichen und Sekreten des Respirationstraktes.

Geeignet sind Nasen-Rachen-Abstriche (Bitte trockenen Abstrichtupfer verwenden, keine Tupfer mit Gel!), Sputum, Trachealsekret und BAL.

Bitte denken Sie bei der Diagnostik an die aktuelle Grippewelle (Eine Influenza ist zzt. deutlich wahrscheinlicher als eine Infektion mit 2019-nCoV!) und an die Differential-diagnostik bakterieller Infektionen, die ggf. eine Antibiotikagabe erfordern. Sowohl bei Influenza als auch bei Coronavirusinfektionen stellt eine bakterielle Superinfektion eine schwere, ggf. lebensbedrohliche Komplikation dar!

 

Die Untersuchung auf 2019-nCoV versenden wir gegenwärtig noch an ein Partnerlabor im Sonic-Verbund, sie steht in Kürze auch bei uns zur Verfügung. Die PCR auf 2019-nCoV ist bisher noch keine Kassenleistung, so dass betroffene Patienten bis zu einer Entscheidung der KV eine Rechnung erhalten, die sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen müssen. Die Kosten belaufen sich momentan auf 147,48 € (1,15 GOÄ), ggf. entstehen im positiven Fall weitere Kosten durch einen notwendigen Bestätigungstest.

 

Meldepflicht

 

Bei Krankheitsverdacht besteht namentliche Meldepflicht nach §6 IfSG, Abs. (1), Satz 5 „Auftreten einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit“ für den behandelnden Arzt. Positive Nachweise im Labor werden von uns auf der Basis von §7 IfSG, Abs. (2) an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet.

 

Diese Information basiert auf dem Erkenntnisstand vom 29.01.2020. Die epidemiologische Situation und ggf. davon abgeleitete Empfehlungen der Gesundheitsbehörden ändern sich momentan mit hoher Dynamik. Aktuelle Daten und Empfehlungen finden Sie unter anderem im Informationsangebot des Robert-Koch-Institutes und der WHO.

 

Regelmäßige Updates zu den von uns angebotenen Möglichkeiten der Labordiagnostik stellen wir Ihnen in unserem Webangebot unter /aktuelles/coronavirus zur Verfügung.

 

Bitte denken Sie bei der Behandlung von Patienten mit akuten Atemwegserkrankungen an notwendige Hygienemaßnahmen einschließlich Patiententrennung und an den Schutz des Praxispersonals vor Ansteckung.