AfD:Von Storch dementiert: Nicht auf Kinder, aber auf Frauen darf man schießen

Beatrix von Storch

Die AfD-Vorsitzende Beatrix von Storch reitet sich immer tiefer hinein in wirre Aussagen über Schüsse an der Grenze.

(Foto: dpa)
  • Die AfD-Vize-Chefin Beatrix von Storch dementiert eine frühere Äußerung, wonach Waffengewalt gegen Flüchtlings-Kinder an der Grenze erlaubt sei.
  • Auf Kinder nicht, aber auf Frauen dürfe dort geschossen werden, wenn sie sich anders nicht von einem illegalen Grenzübertritt abhalten ließen.
  • Sie springt damit ihrer Parteichefin Frauke Petry bei, die ebenfalls einen Schusswaffengebrauch gegen Flüchtlinge an der Grenze für geboten hält.

"Frauen sind verständig" - also darf man schießen

Die Vize-Chefin der AfD, Beatrix von Storch, hat mit einem erneuten Statement zu Schüssen auf Flüchtlinge für Empörung gesorgt. Gegen Frauen sei ein Gebrauch von Schusswaffen "innerhalb der gesetzlich engen Grenzen" zulässig, sagte die Juristin. Damit wollte sie offenbar eine frühere Äußerung auf Facebook entschärfen. Dort hatte sie auf die Frage eines Kommentators "Wollt Ihr etwa Frauen mit Kindern an der grünen Wiese (Anm. d. Red.: hier war wohl "grüne Grenze" gemeint) den Zutritt mit Waffengewalt verhindern?" mit "Ja" geantwortet. Später hieß es dann: "Gegen Kinder ist der Schusswaffeneinsatz richtigerweise nicht zulässig. Frauen sind anders als Kinder verständig."

Von Storch wollte damit ihre Partei-Chefin Frauke Petry unterstützen. Die hatte dem Mannheimer Morgen gesagt, Polizisten müssten illegalen Grenzübertritt verhindern, "notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz". Kein Polizist wolle auf einen Flüchtling schießen. "Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt." Entscheidend sei, dass es nicht so weit komme und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen der Flüchtlingsandrang gebremst werde.

Gabriel will AfD vom Verfassungsschutz beobachten lassen

Petry bezog sich auf das 1961 mitten im Kalten Krieg in Kraft getretene Bundesgesetz zur Ausübung öffentlicher Gewalt. Es regelt den Einsatz von Schusswaffen durch Bundesbeamte an der Grenze. Dieser ist prinzipiell möglich. Die Polizeigewerkschaft GdP schließt dies aber bei einer illegalen Einreise von Flüchtlingen aus.

Die GdP machte deutlich, Polizisten seien mitnichten per Gesetz verpflichtet, zum Schutz vor illegalem Grenzübertritt "notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch" zu machen. Dazu sagte GdP-Vize Jörg Radek MDR INFO: "Das ist gesetzlich nicht gedeckt. Waffen dürfen nur zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr eingesetzt werden. Die illegale Einreise von Flüchtlingen zählt dazu nicht."

Gabriel will AfD vom Verfassungsschutz beobachten lassen

SPD-Chef Gabriel nahm die Äußerungen zum Anlass, die Verfassungstreue der AfD in Frage zu stellen: "Bei der AfD gibt es massive Zweifel, dass sie auf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Republik steht", sagte Gabriel der Bild am Sonntag. "Für mich gehört die AfD in den Verfassungsschutzbericht und nicht ins Fernsehen."

CDU-Generalsekretär Peter Tauber sagte: "Den Schießbefehl an deutschen Grenzen haben wir zum Glück vor über 25 Jahren überwunden." Mit solchen Entgleisungen entlarve sich die AfD selbst: "als Ansammlung frustrierter Ewiggestriger, denen Demokratie, Rechtsstaat und Werte wie Nächstenliebe und Barmherzigkeit nichts bedeuten".

Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Jan Korte, nannte die Aussagen der AFD-Vorsitzenden laut Mitteilung "inhuman, verroht und antidemokratisch". Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter hielt Petry eine "widerliche Geisteshaltung" vor. Bei der AFD handele es sich "mindestens in Teilen um eine rechtsradikale Partei". Die gängige Bezeichnung als rechtspopulistisch "gleicht inzwischen einer Verharmlosung", sagte Hofreiter.

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