Deutsche Redaktion

Scholz lehnt Reparationsforderungen ab. Polen gibt nicht nach

07.09.2022 11:30
Polen und Deutschland hätten weder ein bilaterales Abkommen noch einen Friedensvertrag oder ein Abkommen zur Beseitigung der Folgen des Zweiten Weltkriegs geschlossen, erklärte der Initiator des Berichts über die polnischen Verluste durch den Zweiten Weltkrieg. Demnach würden Kriegsverbrechen nicht verjähren und Entschädigungen könnten unabhängig vom Zeitablauf gefordert werden. 
Arkadiusz Mularczyk
Arkadiusz MularczykPAP/Łukasz Gągulski

Dem Abgeordneten der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS), Arkadiusz Mularczyk, zufolge, unter dessen Leitung der Bericht über die polnischen Verluste durch den Zweiten Weltkrieg erstellt wurde, "kann man nicht etwas ablehnen, das man noch nicht erhalten hat". Die diplomatische Note über Reparationen sei noch nicht bei Deutschland eingegangen, fügte er hinzu. Mularczyk halte es aber für einen Fortschritt, dass sich der deutsche Bundeskanzler nicht mehr auf den vermeintlichen Reparationsverzicht durch Polen berufe.

"Hier muss man den Bundeskanzler loben, dass sich Deutschland nicht hinter einer erfundenen und formal nicht existierenden Verzichtserklärung der Sowjets versteckt", so der Politiker.

Kriegsverbrechen würden nicht verjähren, und Entschädigungen könnten unabhängig vom Zeitablauf verlangt werden, betonte er. Dies zeige das Beispiel Namibias, wo Deutschland dem Land eine Milliarde Euro für Kolonialverbrechen gezahlt habe. Polen sei auch nicht an der Zwei-plus-Vier-Vereinbarung aus den 90er Jahren beteiligt gewesen, so Mularczyk. "Es ging um die Wiedervereinigung Deutschlands, nicht um die Frage der Reparationen. Andererseits hat es nie ein bilaterales Abkommen zwischen Polen und Deutschland gegeben, weder einen Friedensvertrag noch ein Abkommen zur Beseitigung der Folgen des Zweiten Weltkriegs".

Bundeskanzler Olaf Scholz hat in einem am Mittwoch in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlichten Interview polnische Forderungen nach Kriegsreparationen zurückgewiesen. Ihm zufolge sei die Frage endgültig geklärt. Dabei bezog er sich auf den Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 über die deutsche Einheit in der Außenpolitik (unterzeichnet von der Deutschen Demokratischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich und der UdSSR).


PAP/ps