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Erforschung der Ansteckungsrate Telekom übergibt zweiten Handydatensatz ans Robert Koch-Institut

Das RKI will Bewegungsströme verstehen: Von der Telekom gelieferte anonymisierte Standortdaten von Millionen deutschen Handynutzern sollen zeigen, ob Kontaktsperren und sonstige Maßnahmen wirken.
Telekom-Zentrale in Bonn

Telekom-Zentrale in Bonn

Foto: Oliver Berg/ dpa

Die Deutsche Telekom hat dem Robert Koch-Institut (RKI) erneut anonymisierte Kundendaten zur Erforschung der Ausbreitung des neuen Coronavirus Sars-CoV-2 zur Verfügung gestellt. Mit der zweiten Lieferung seien aktuelle Daten bis zum 19. März übermittelt worden, sagte eine Telekomsprecherin.

Bei der ersten Übergabe am vergangenen Dienstag habe es sich um Daten von rund 46 Millionen Handykunden im Umfang von fünf Gigabyte aus dem letzten Quartal 2019 gehandelt, die die Erstellung einer Datenbasis ermöglicht hätten.

Anhand eines Vergleichs der beiden Datenpakete will das RKI feststellen, ob sich das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung - und damit wahrscheinlich auch die Ansteckungsrate - etwa durch die Schließung der Schulen und die verstärkte Arbeit im Homeoffice verändert hat.

Die Telekom übergibt die Daten freiwillig und unentgeltlich, die Nutzer werden darüber nicht einzeln informiert. Auf Twitter hatte das Unternehmen aber bereits versucht, Bedenken zu zerstreuen: Wie eine Wärmebildkamera müsse man sich das im Ergebnis vorstellen, "je röter, desto mehr Menschen", teilte das Unternehmen mit . Die Botschaft des Providers: Man gebe keine personenbezogenen Daten heraus, sondern mache nur Bewegungsströme von Menschengruppen nachvollziehbar.

Das Verfahren zur Datenübergabe wurde der Telekom zufolge zusammen mit den Datenschutzbehörden entwickelt und schon 2015 von der Bundesdatenschutzbeauftragten abgenommen.

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In einem ersten Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz hatte Bundesgesundheitsminister Spahn auch vorgesehen, Provider wie die Telekom zu Übergabe nicht anonymisierter Handydaten zu verpflichten, um Kontaktpersonen von Infizierten ermitteln und benachrichtigen zu können. Zunächst hieß es in dem Entwurf, die zuständigen Behörden dürften "von jedem, der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt" verlangen, dass Telekommunikationsverkehrsdaten und die "für die Ermittlung des Standortes eines Mobilfunkgerätes erforderlichen spezifischen Kennungen" herausgegeben werden. Auch erforderliche "Daten der möglichen Kontaktpersonen von erkrankten Personen" dürften verlangt werden. Der Passus wurde allerdings komplett gestrichen.

pbe/Reuters