Kommission der Bischofskonferenz gegen Medjugorje

Keine Indizien fĂĽr ĂĽbernatĂĽrliche Erscheinungen.
Erstellt von Felizitas KĂĽble am 11. November 2013 um 12:39 Uhr
St. Jakobus, Medjugorje

Medjugorje (kathnews/CF). Von Medjugorje-Anhängern wird oftmals der Eindruck erweckt, als gäbe es kirchlicherseits im Grunde „nur” den dortigen Ortsbischof, der sich gegen die „Marienerscheinungen” wende, als ob dessen Ablehnung quasi eine persönliche „Marotte” sei. Der wirkliche Sachverhalt sieht allerdings anders aus: Sowohl Vorgänger-Bischof Zanic wie der heute amtierende Bischof Dr. Ratko Peric haben die Phänomene von Medjugorje gründlich untersucht bzw. durch Kommissionen untersuchen lassen. Die ehem. gesamt-jugoslawische Bischofskonferenz gelangte 1991 als Resultat einer eigens errichteten Kommission zu dem Urteil, es sei „angesichts der bisher angestellten Untersuchungen nicht möglich, zu sagen, dass es sich um übernatürliche Erscheinungen oder Offenbarungen handelt“. Der Vatikan bzw. die Glaubenskongregation und Papst Benedikt haben stets auf die kirchenrechtliche Zuständigkeit der dortigen Diözesan-Bischöfe verwiesen und sich zudem mit der vorhin erwähnten Beschlußfassung der Bischofskonferenz identifiziert. Daran hat sich auch unter Papst Franziskus nichts geändert.

Im November 2009 bestätigte die Glaubenskongregation erneut die Kompetenz und Autorität von Bischofs Peric betr. Međugorje und stimmte auch inhaltlich seinem kritischen Standpunkt zu. Im Jahre 2006 wurde eine weitere Untersuchungskommission eingesetzt, die vor allem durch Kardinal Vinko Puljic zustandekam. Der Erzbischof von Sarajewo leitet zugleich die Bischofskonferenz von Bosnien-Herzegowina. Wie Radio Vatikan vom 25.1.2009 berichtete, erklärte der Kardinal damals erneut seine „starke Skepsis” und betonte die Jurisdiktion bzw. Amtsvollmacht von Bischof Peric. Radio Vatikan schreibt sodann wörtlich: „Der Kardinal hatte Medjugorje 2004 als mögliche „Quelle von Spaltungen innerhalb der Kirche“ bezeichnet. Vor drei Jahren entstand mit seiner Hilfe eine Kommission, die in Medjugorje „nichts Übernatürliches“ feststellen konnte.” Es gibt also bereits zwei Urteile von Kommissionen auf Bischofskonferenz-Ebene, welche keine Indizien für eine „übernatürliche” Erscheinung in Medjugorje feststellen konnten, zunächst 1991, dann 2009. Somit ist es unzutreffend, wenn Erscheinungsgläubige so argumentieren, als sei „nur” der Ortsbischof skeptisch eingestellt – einmal abgesehen davon, daß gerade ihm die kirchenrechtliche Urteilsbefugnis zukommt.

Foto: St. Jakobus, Medjugorje – Bildquelle: Wikipedia / Mariusz MusiaĹ‚

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