Für Kreise mit höherer Inzidenz: Tübingen führt Schnelltest-Pflicht ein

Die Schnelltest-Pflicht gilt ab Dienstag für alle Menschen, die aus auswärtigen Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 50 nach Tübingen kommen (Symbolfoto)

Die Schnelltest-Pflicht gilt ab Dienstag für alle Menschen, die aus auswärtigen Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 50 nach Tübingen kommen (Symbolfoto)

Foto: Thomas Frey/dpa

Tübingen – Wer künftig aus einem Landkreis mit einer höheren Corona-Belastung nach Tübingen zum Einkaufen fährt, muss einen negativen Schnelltest vom selben Tag mit dabei haben.

▶ Die Schnelltest-Pflicht gilt ab Dienstag für alle Menschen, die aus auswärtigen Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 50 nach Tübingen kommen. Das heißt, Gäste aus Stuttgart sowie aus den Kreisen Reutlingen und Esslingen müssen beim Besuch in Tübingen einen negativen Schnelltest mitbringen. „Gültig ist nur das offizielle Tageszertifikat der Universitätsstadt Tübingen, das an den Teststationen ausgegeben wird“, sagte die Stadt.

Die Testpflicht soll beim Einkaufen ebenso wie beim Besuch öffentlicher Einrichtungen, darunter auch Museen, gelten.

Wer gegen die Vorschrift verstoße, mache sich strafbar, sagte eine Stadtsprecherin. Aber: Die Pflicht lasse sich nur sehr schwer kontrollieren. „Natürlich können wir den Menschen nicht ansehen, woher sie kommen. Wir verlassen uns da auf ihre Einsicht“, sagte sie.

Der Landkreis Tübingen weist mit 27,1 die landesweit niedrigste Inzidenz auf.

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