Bei der Trauung streift der Bräutigam der Braut einen Ehering über den Ringfinger
APA/zb/Andreas Lander
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Katholiken

Kirche erlaubt Trauungen im „kleinsten Kreis“

Die römisch-katholische Kirche hat auf staatliche Vorgaben reagiert und ihre Coronavirus-Regeln aktualisiert. Bei staatlichen Verschärfungen müsse nun auch automatisch der Diözesanbischof mit strengeren Regeln nachziehen. Lockerungen gibt es aber bei Trauungen. Die dürfen nun „im kleinsten Kreis“ stattfinden.

Bisher galt, dass Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben seien. Mit einer Aktualisierung der Rahmenordnung zur Feier öffentlicher Gottesdienste hat die österreichische Bischofskonferenz auf neue staatliche Vorgaben reagiert, die regional autonome Vorgehensweisen bei der Coronavirus-Bekämpfung ermöglichen.

Hieß es bereits bisher, dass der jeweilige Ortsbischof Detailbestimmungen für Pfarren in einer Region oder gegebenenfalls für seine gesamte Diözese erlassen könne, so hält die neue Rahmenordnung, die am Dienstag, 23. März, veröffentlicht wurde, fest, dass ein Bischof diese Anpassungen folgend der staatlichen Rechtslage vornehmen müsse.

Maskenpflicht bleibt

Umgekehrt kann der Bischof „auch weniger einschränkende Bestimmungen in Kraft setzen, soweit diese Bestimmungen den in diesen Bereichen geltenden Regelungen des staatlichen Rechts für vergleichbare Situationen entsprechen“, heißt es in der Rahmenordnung.

Darüber hinaus hält die neue Rahmenordnung fest, dass die Feier öffentlicher Gottesdienste prinzipiell unter Einhaltung des Zwei-Meter-Mindestabstandes für Personen, die nicht in einem Haushalt leben, und dem verpflichtenden Tragen einer FFP2-Maske möglich bleibt. Dies gilt sowohl für Gottesdienste in geschlossenen Räumen wie auch im Freien. Die Maskenpflicht gilt während des gesamten Gottesdienstes. Ausgenommen davon sind Schwangere und Kinder bis zum 6. Lebensjahr; Kinder von 6 bis 14 können statt der FFP2-Maske auch weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Detailregeln für Karwoche und Ostern

Am vergangenen Freitag, 19. März, hatte die Bischofskonferenz bereits detaillierte Regelungen für die öffentlichen Gottesdienste und Feiern in der Karwoche und zu Ostern erlassen.

Demnach sind die Feiern der Heiligen Woche und Ostern heuer „unter den Bedingungen der aktuell geltenden Rahmenordnung“ und unter spezieller Berücksichtigung einiger weiterer Vorgaben möglich, so die Bischöfe.