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Höhe der Großspenden an Parteien im Wahljahr 2021 mehr als verfünffacht

Insgesamt erhielten die im Bundestag vertretenen Parteien 2021 zusammen 12,4 Millionen Euro an Großspenden Insgesamt erhielten die im Bundestag vertretenen Parteien 2021 zusammen 12,4 Millionen Euro an Großspenden
Insgesamt erhielten die im Bundestag vertretenen Parteien 2021 zusammen 12,4 Millionen Euro an Großspenden
Quelle: AP/Michael Sohn
Die im Bundestag vertretenen Parteien haben im vergangenen Jahr zusammen mehr als 5,6-mal so viel an Großspenden erhalten wie 2020. Dabei konzentrieren sich die finanziellen Zuwendungen vor allem auf drei Parteien.

Das Wahljahr 2021 hat den im Bundestag vertretenen Parteien geradezu einen Geldsegen aus Großspenden beschert – allerdings mit starken Unterschieden. Sie nahmen aus diesen Zuwendungen von mehr als 50.000 Euro zusammen fast genau 12,4 Millionen Euro ein, wie die Veröffentlichung durch den Deutschen Bundestag zeigt. Zum Vergleich: Im Vorjahr hatten Unternehmen, Wirtschaftsverbände und Einzelpersonen nur gut 2,2 Millionen Euro gespendet. 2021 wurde also mehr als 5,6-mal so viel gespendet wie im Jahr zuvor.

Klassischerweise nehmen solche Großspenden in Wahljahren deutlich zu. So betrugen diese beispielsweise im Bundestagswahljahr 2017 rund 6,59 Millionen Euro.

Besonders viele Gönner hatte diesmal die FDP, die auf Einnahmen von rund 4,43 Millionen Euro kam. Dahinter folgen die Grünen mit 3,44 Millionen und die CDU mit knapp 3,39 Millionen Euro. Die Union – also CDU plus CSU – kommt auf rund 4,26 Millionen Euro.

Alle anderen Parteien sind weit abgeschlagen. Die SPD bringt es nur auf drei Spenden von zusammen 225.001 Euro, die Linke hat einmal 55.000 Euro überwiesen bekommen. Gänzlich leer ging die AfD aus.

Politische Parteien finanzieren sich in Deutschland vor allem durch Mitgliedsbeiträge, Geld vom Staat und Spenden. Einzelspenden über 50.000 Euro müssen die Parteien dem Bundestagspräsidenten sofort melden, der die Angaben zeitnah veröffentlichen muss. Zuwendungen, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, müssen mit Namen und Anschrift des Spenders sowie der Gesamtsumme im Rechenschaftsbericht verzeichnet werden. Er wird dem Bundestagspräsidenten zugeleitet.

Die Zahlen für 2021 haben den Stand 30. Dezember. Es kann noch vereinzelt zu Nachveröffentlichungen durch die Bundestagsverwaltung kommen.

dpa/jr

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