Rems-Murr-Kreis

Polizei darf Impfstatus gar nicht abfragen: 2G oder "2G plus" also eine Farce?

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Selbst bei einer Verkehrskontrolle im Rahmen der derzeitigen Ausgangangsbeschränkung für Ungeimpfte zwischen 21 und 5 Uhr in Ü-500-Inzidenz-Landkreisen muss ein Kontrollierter der Polizei keine Auskünfte über seinen Impfstatus geben. © Benjamin Büttner

Weder 3G, 2G oder 2G plus noch die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte zwischen 21 und 5 Uhr kann die Polizei richtig kontrollieren. „Wir sind nicht ermächtigt, den Impfstatus abzufragen, in Innenräumen, also in Geschäften des Einzelhandels oder Restaurants schon gar nicht“, sagte Rudolf Biehlmaier, Sprecher des Polizeipräsidiums Aalen, am Freitag (3.12.). „Das gibt das Polizeigesetz nicht her. Das ist die klare Rechtsauffassung der gesamten Polizei in Baden-Württemberg.“ Das Landes-Innenministerium hat das mittlerweile, eine Woche später am Freitag (10.12.), dieser Zeitung bestätigt.

Im Rahmen des normalen Polizeidienstes, also im Streifendienst oder bei Verkehrskontrollen im öffentlichen Raum, werde aber freilich mit den Leuten gesprochen, sagt Biehlmaier. „Wen jemand dann freiwillig seinen Impfstatus preisgibt, wäre das natürlich etwas anderes. Falls jemand sagt, er sei ungeimpft und hätte keinen triftigen Grund, noch nach 21 Uhr draußen zu sein, dann wäre ein Anfangsverdacht für einen Regelverstoß gegeben und wir könnten diesen an die Behörden melden und zur Anzeige bringen.“

Andersherum sei es der Polizei aber nicht gestattet, ohne begründeten Anfangsverdacht Personen zu kontrollieren und Personalien abzufragen, etwa nur, weil sie während der momentan geltenden Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte nach 21 Uhr unterwegs sind. „Es sei denn im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle“, sagte Biehlmaier. Deshalb könnten die Beamtinnen und Beamten im allgemeinen Streifendienst von sich aus auch momentan vor allem Verstöße gegen die Maskenpflicht an bestimmten Örtlichkeiten, etwa im ÖPNV, an Bushaltestellen oder Bahnhöfen feststellen. „Aber auch erst wenn sie diese sehen oder hinzugerufen werden, dann besteht ein begründeter Anfangsverdacht eines Regelverstoßes und sie dürfen die Personalien erfragen und tätig werden.“

Die derzeit durch die Polizei festgestellte Anzahl von Verstößen sei minimal, so Biehlmaier. Für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und die Corona-Verordnungen seien im Grunde aber die Ordnungsämter und ihre Ortspolizeien beziehungsweise gemeindlichen Vollzugsdienste zuständig. „Wir unterstützen diese natürlich, wenn sie Hilfe brauchen.“

Wie verlief aus Sicht der Ordnungsämter die erste Woche der Alarmstufe II?

In Weinstadt liefen die Kontrollen im Einzelhandel zunächst beratend, das heißt, ohne Verhängung von Bußgeldern, erläutert Carina Rother von der Pressestelle der Stadt. „Die Auflagen der Corona-Verordnung waren zumeist bereits vorbildlich umgesetzt. Es wurden nur wenige Aufforderungen zur Nachbesserung ausgesprochen. Verstöße zur Ausgangsbeschränkung für ungeimpfte Personen gab es bisher keine.“

Aus Sicht des städtischen Vollzugsdienstes in Waiblingen gab es keine besonderen Vorfälle in der ersten Alarmstufe-II-Woche. „Da die Einzelhändler verpflichtet sind, die Corona-Regeln in eigener Verantwortung durchzusetzen, finden sich an den Ladentüren zu den Einzelhandelsgeschäften entsprechende Hinweise“, sagt Ordnungsamtsleiter Oliver Conradt.

„Bezüglich der Ausgangsbeschränkungen wurden in den letzten zwei Tagen nach 21 Uhr im öffentlichen Raum bei Streifengängen generell nur vereinzelt Personen im Freien angetroffen. Alle Personen waren immunisiert oder hatten einen triftigen Grund, um sich im Freien zu bewegen“, so Conradt.

Ganz Ähnliches berichtet Jörn Rieg, Ordnungsamtsleiter in Schorndorf : „Bislang verliefen die Kontrollen unproblematisch, besonders der Einzelhandel war bereits gut auf die neuen Regelungen eingestellt.“

Wie hoch ist der Personalaufwand für die Kontrollen?

In Waiblingen werden diese Aufgaben im Rahmen des Streifendienstes integriert und verursachen dadurch keinen zusätzlichen Personalaufwand, sagt Oliver Conradt. „Natürlich kann es dadurch dazu kommen, dass andere Aufgaben in den Hintergrund treten.“

Auch der Vollzugsdienst in Weinstadt bindet die Kontrollen in den laufenden Dienstbetrieb ein. „Im Schnitt sind das täglich rund sechs bis acht Personalstunden, die die Kollegen im Außendienst für die Kontrollen aufbringen“, sagt Carina Roth.

In Schorndorf stellen die Kontrollen der Auflagen der Corona-VO bei der täglichen Arbeit des Kommunalen Ordnungsdienstes derzeit einen Schwerpunkt dar, sagt Rieg.

Wo wird kontrolliert? Welche Verstöße wurden festgestellt?

„In dieser Woche wurde der Schwerpunkt erneut auf die Einhaltung der Corona-Maßnahmen in der Gastronomie sowie im Einzelhandel gelegt“, berichtet Jörn Rieg, Ordnungsamtsleiter in Schorndorf . „Ab sofort werden wir auch die Ausgangsbeschränkungen kontrollieren. Aufgrund der Anpassungen der Corona-Regelungen sind wir derzeit hauptsächlich beratend und informierend unterwegs und haben in der vergangenen Woche keine Bußgeldverfahren eingeleitet.

Auch in Waiblingen wird das gesamte Stadtgebiet überwacht. „Weder bei den Schwerpunktkontrollen in 23 Gastronomiebetrieben Ende November noch bei den Überprüfungen im Einzelhandel wurden Geldbußen festgesetzt“, sagt Oliver Conradt. „Kleinere Verstöße im Bereich der Gastronomie konnten direkt vor Ort geklärt werden. In zwei Fällen erfolgten Nachkontrollen.“

In Weinstadt wurden der Einzelhandel, Gastronomiebetriebe, Friseure sowie Lebensmittelmärkte kontrolliert, aber in der ersten 2G-Woche zunächst nur beratend.

Welche „Coronaregel-Kontrollen“ gibt es sonst noch regelmäßig? Wie sieht hier die Bilanz aus?

Die Einhaltung der Quarantäneregeln wird in Waiblingen laufend überwacht. „Am 01.12.2021 wurden beispielsweise 15 Quarantänen vor Ort überprüft, in denen keine Verstöße festgestellt werden konnten“, sagt Oliver Conradt. In den Alarmstufen liege ein weiteres Augenmerk auf den Kontaktbeschränkungen und Ausgangsbeschränkungen im öffentlichen Raum, sobald Gruppen angetroffen werden, so Conradt.

Auch der Vollzugsdienst in Weinstadt kontrolliert stichprobenartig die Quarantäne-Festsetzung. „Verstöße gegen die ausgesprochene Quarantäne-Anordnung konnten in der vierten Welle bislang nicht festgestellt werden“, sagt Carina Rother.

Für Schorndorf erläutert Jörn Rieg: „Wir kontrollieren grundsätzlich alle Regelungen der Corona-VO. In den vergangenen Wochen wurden schwerpunktmäßig gastronomische Betriebe kontrolliert. Seit Beginn der vierten Welle mussten in diesem Zusammenhang nur sehr wenige Bußgeldverfahren eingeleitet werden.“

Weder 3G, 2G oder 2G plus noch die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte zwischen 21 und 5 Uhr kann die Polizei richtig kontrollieren. „Wir sind nicht ermächtigt, den Impfstatus abzufragen, in Innenräumen, also in Geschäften des Einzelhandels oder Restaurants schon gar nicht“, sagte Rudolf Biehlmaier, Sprecher des Polizeipräsidiums Aalen, am Freitag (3.12.). „Das gibt das Polizeigesetz nicht her. Das ist die klare Rechtsauffassung der gesamten Polizei in Baden-Württemberg.“ Das