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Ausnahmen beim Kommunionverbot für wiederverheiratete Geschiedene?

16. März 2003 in Deutschland, keine Lesermeinung
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Regensburger Bischof Müller: Grenzfälle, wo juristisch eine Nichtigkeitserklärung nicht möglich ist, der einzelne aber die „moralische Gewissheit“ hat, dass es sich um keine sakramental gültige Eheschließung gehandelt hat


Regensburg (kath.net/pdr/red)
Bei der ersten Vollversammlung des Diözesanrates der Katholiken im Bistum Regenburg nach seiner Weihe zum Bischof war Bischof Gerhard Ludwig Müller am Samstag Gast im höchsten Laiengremium des Bistums Regensburg. In seinem Vortrag über die Rolle der Laien nach dem Verständnis des Zweiten Vatikanischen Konzils betonte er insbesondere die Einheit in der Sendung und die Verschiedenheit der Dienste von Klerikern und Laien in der Kirche. Der Dienst der Laien sei kein sekundäres Element, sondern gehöre wesentlich zum Leben der einen Kirche. Danach stellte sich der Bischof ausführlich den Fragen der Laien.

Bei den Gesprächen mit den Diözesanrates sagte Bischof Gerhard Ludwig Müller laut Pressedienst der Diözese folgendes:

Ehe, Familie und Schule

Das ist ein ganz großes Thema. Ehe und Familie sind ja nicht nur unter dem Aspekt der Glaubensweitergabe für die Kirche ein Thema, sondern für alle Bereiche des menschlichen Lebens, weit über das biologische hinaus für das gesamte geistige und geistliche Leben. Deshalb wende ich mich gerade auch gegen eine Relativierung von Ehe und Familie auch durch Gesetze. Der Staat darf nicht die „Hoheit über den Kinderbetten“ anstreben. Das christliche Eheverständnis in die gesellschaftliche Diskussion und in die Gesetzgebung mit einzubringen, ist eine der wichtigsten Aufgaben gerade der christlichen Laien, insbesondere eines Gremiums wie dem Pfarrgemeinderat und dem Diözesanrat. Um nur ein Beispiel aus dem Bereich der Schule zu bringen. Die Ganztagsschule ist für mich nicht das alleinseligmachende Modell, auch nicht nach der PISA-Studie. Dieser Schultyp mag in manchen Situationen notwendig und sinnvoll sein und es gibt ja auch solche kirchliche Schulen. Aus Sicht der Kirche dürfen dadurch aber die Kinder nicht von den Eltern entfremdet werden und die Erziehung nicht insgesamt an den Staat delegiert werden. Unser Ziel ist vielmehr die Zusammenarbeit von Eltern, Kirche und Staat in der Erziehung.

Mit der aktuellen Feriengestaltung in Bayern baut man für die Kinder übrigens völlig unnötig christliche Identitätspunkte ab, wenn die neuen Ferien über Fasching die traditionellen Schülergottesdienste zum Aschermittwoch unmöglich machen. Hier hätte man sicher auch eine andere Lösung finden können. Die finanzielle Förderung von Ehe und Familie, etwa auch durch Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft oder Zuschüsse bei Familienfreizeiten und in vielen anderen Bereichen, hängt natürlich auch von unseren finanziellen Möglichkeiten ab. Sehr viele Pfarreien haben schon Kindergärten, aber für einen Ausbau müssen wir immer auch bedenken, dass zum Beispiel die nächsten Stufen der Steuerreform Mindereinnahmen von voraussichtlich 8,5 Prozent bei der Kirchensteuer bedeuten. Die über 3000 Kirchenaustritte im Bistum im letzten Jahr machen statistisch auch 1,8 Millionen Euro aus. Hier bitte ich alle kirchlich engagierten Laien darum, im persönlichen Gespräch mit den Menschen auf die vielfältigen Aktivitäten für die Menschen hinzuweisen, die mit der Kirchensteuer finanziert werden. Das Geld wird ja nicht für den „Glanz von Gewändern“ ausgegeben, sondern vor allem auch für die Seelsorge und die ganz konkrete Hilfe für die Menschen. Hier werden wir sicher den Informationsfluss über die Verwendung der Kirchensteuer noch verbessern.

Kommunionempfang von wiederverheirateten Geschiedenen

Die Frage nach dem Wesen der Ehe ist aus katholischer Sicht nicht nur eine nach der Moral oder einer bestimmten Form des Zusammenlebens der Menschen. Vom Glaubensverständnis her sagt Jesus ja, dass die Ehe schon von der Schöpfung her angelegt ist. Für Katholiken ist die Ehe auch ein Sakrament. Wenn die Ehe von Christen unter den entsprechenden Bedingungen geschlossen ist, ist sie ein Abbild des Verhältnisses von Christus zur Kirche und trägt daher auch das Kennzeichen der Unauflöslichkeit an sich. Das steht auch nicht zur Disposition, denn die Kirche kann ja das göttliche Recht in der Kirche nicht ändern, das ist auch der Kirche vorgegeben.

Wir alle leben aber natürlich auch in der Gebrochenheit der Welt und auch Ehen unter Christen können in große Schwierigkeiten führen. Zu den individuellen Schwierigkeiten einer lebenslangen Verbindung zweier Ehepartner, die es immer gegeben hat, kommen bei uns heute vielleicht zusätzliche Belastungen aus der gesellschaftlichen Gesamtsituation und weiten Teilen der Öffentlichkeit hinzu. Die Unauflöslichkeit der Ehe wird so oft auch nicht mehr vom gesellschaftlichen Konsens gestützt und so werden die individuellen Schwierigkeiten noch verschärft. Das reicht bis zu einer Gesetzgebung, bei der das Thema Ehe „völlig zerläuft“, wenn auch sogenannte „eheähnliche Gemeinschaften“ begrifflich mit der ursprünglichen christlichen Ehe in Verbindung gebracht werden.

Aber es gibt natürlich den Fall, wo Menschen ganz klar sich zum christlichen Glauben bekennen und nicht nur aus äußerlichen Gründen kirchlich geheiratet haben, denen aus verschiednen Gründen ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Das theologische Problem ist nun nicht, das solche Paare dann getrennt leben, sondern es entsteht, wenn sie wieder heiraten wollen. Hier ist zunächst sinnvoll, in einem Ehenichtigkeitsprozess die sakramentale Gültigkeit der Ehe zu überprüfen. Hier geht es nicht darum, „vor den Kadi gezogen zu werden“, sondern um ein geregeltes Verfahren zur Überprüfung, ob tatsächlich eine gültig geschlossene sakramentale Ehe vorliegt. Wenn dies möglich ist, steht einer sakramentalen Eheschließung nichts mehr im Weg.

Es gibt aber auch Grenzfälle, wo juristisch eine Nichtigkeitserklärung nicht möglich ist, der einzelne aber die „moralische Gewissheit“ hat, dass es sich um keine sakramental gültige Eheschließung gehandelt hat. Hier kann ich mir vorstellen, dass im Gespräch mit dem zuständigen Seelsorger eine „innere Aussöhnung“ stattfindet und der Seelsorger dann die Heilige Kommunion durchaus spenden kann. Hier geht es dann nicht darum stillschweigend die Augen zu verschließen, sondern es geht darum dass im pastoralen Bereich eine Lösung gesucht werden kann. Es geht immer darum, beides zusammenzubringen: Die großen Leitlinien und Prinzipien und den konkreten Einzelfall. Im Einzelfall geht es in den Gewissensbereich hinein und den kann man seelsorglich nicht immer nur von generellen Lösungen her angehen. Die Kirche sagt in einem solchen Fall dann nicht: „Mit der Scheidung, das nehmen wir jetzt nicht mehr so ernst“. So würde sie ihren eigenen Glauben verraten und gegen Christus handeln. Die Unauflöslichkeit der Ehe ist nicht eine Erfindung „zölibatärer Kirchenfürsten“.

Christus selber gibt uns die Unauflöslichkeit der Ehe vor, aber er gibt der Kirche zugleich die Möglichkeit, zu einem pastoralen Handeln innerhalb eines Beichtgespräches und der individuellen Umsetzung auf den einzelnen Menschen. Zum Wesen und seelsorglichen Auftrag des Priesters und Bischofs gehört durch das Weihesakrament die Absolutionsvollmacht, die Binde- und Lösegewalt. Dadurch ist das nicht in einer Grauzone, wo „über den Daumen gepeilt“ der eine Priester ein „weites Herz“ hat und der andere ein „enges Herz“. Das kann nicht Richtschnur pastoralen Handelns sein. Richtschnur ist vielmehr das Seelenheil, das Verhältnis des Menschen zu Gott. Das ist die eigentlich entscheidende Leitlinie für jede Seelsorge, für die Predigt, aber auch für die Absolution in der Beichte.

Zur Frage von Evangelisierung und Sakramentenempfang

Die Seelsorger kommen nicht nur in der Ehe in Gewissensbereiche, sondern auch bei anderen Feldern des Sakramentenempfangs, etwa bei der Taufe oder bei der Erstkommunion. In Südamerika war es früher so, dass alle getauft wurden, dann aber keine Evangelisierung erfolgte. Bei uns stellt sich heute manchmal das Problem, dass von Eltern die Erstkommunion für Kinder verlangt wird, die keinerlei Interesse am kirchlichen Leben haben, außer vielleicht das „weiße Kleid“. Bei Taufe und Erstkommunion ist der Seelsorger immer wieder in der schwierigen Lage, dass er Glaube und Sakrament zusammenführen muss. Das darf nicht total auseinanderklaffen.

Zur Frage des Laienapostolates

Die Laien sind in der Seelsorge nicht nur geduldet, wie es in einer Frage geheißen hat. Sie sind, wie ich in meiner Rede vor dem Diözesanrat betont habe, vom Wesen der Kirche her zur Mitverantwortung in der Kirche berufen und auch verpflichtet (das wird an anderer Stelle dokumentiert und weiter ausgeführt). Die Zusammenarbeit von Bischof, Priestern und Laien beruht nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil auf der „Communio“ aller Christen in der Kirche. Dabei geht es nicht darum, dass die Laien in theologischen Fragen den Bischof belehren. Es geht auch nicht darum, dass im Verhältnis von Klerus und Laien Machtansprüche von Gruppen ausgeglichen werden. Es geht vielmehr darum, im gemeinsamen Gespräch aufgrund der verschiedenen Erfahrungen zu einem tieferen Verständnis der Arbeit der Kirche und der aktuellen Notwendigkeiten zu kommen. Es geht darum, gemeinsam zu überlegen, wie wir das was wir sagen wollen in der heutigen modernen Gesellschaft noch besser sagen können und noch besser in die Gesellschaft hineintragen können. Es geht darum, nach Wegen zu suchen, wie wir gemeinsam die Kirche in der Gesellschaft besser positionieren können.

Ich erlebe das kirchliche Leben im Bistum so, dass wir über die Frage, ob die Laien in der Pastoral nur geduldet sind, längst hinaus sind. Die Pfarrgemeinderäte bestehen schon seit 30 Jahren, die Theologie sagt eindeutig - und das habe ich in meinem Referat auch deutlich gemacht: Die Kirche besteht nicht nur in der Hierarchie. Es gibt die Verschiedenheit der Dienste und eine Einheit in der Sendung.

Zur besseren Positionierung der Kirche könnten zum Beispiel in einer von Fernsehen und Radio bestimmten Welt auch eigene Radio oder Fernsehprogramme auf diözesaner oder Landesebene beitragen, die nicht nur auf beschränkten Programmplätzen kirchliche Programme bringen. Es geht darum auch so mit den Menschen in Kontakt zu kommen im Sinn der Verkündigung und des Zeugnisses. Viele erreichen wir in den Kirchen nicht mehr. Auch der Ausbau der Kirchenpresse ist hier ein wichtiges Themenfeld.

Missbrauchs von Kindern durch Geistliche

Der Diözesanrat oder ein anderes Laiengremium ist kein Kontrollorgan der Personalpolitik des Ordinariates in solchen Fragen. Wir nehmen hier unsere Verantwortung wahr. Ich kann nicht für das verantwortlich gemacht werden, was 1992 geschehen ist. Aber für mich ist ganz klar, dass die verantwortlichen Personen, vor allem Domdekan Hirsch, zu dem ich vollstes Vertrauen habe, nichts vertuscht haben oder durch bloße Versetzung auf einen Sachverhalt reagiert hätten, der offen auf der Hand gelegen hat. Auch wenn in den Medien immer und immer wieder behauptet wird, die Diözese Regensburg hätte vertuscht und verdrängt - und das durch die Wiederholung fast wie ein Faktum erscheint - stimmt es nicht. Es ist nicht angemessen, wenn manche sich mit dem großen Gestus der moralischen Überlegenheit über andere erheben. Wenn ein Priester sich solcher Vergehen schuldig macht, ist das für mich ohne Zweifel doppelt und dreifach schlimm, weil er als Priester eine Vertrauensperson ist, auch im Hinblick auf Gott. Es ist für mich aber auch wichtig, dass wir uns bei der Reaktion auf diese fürchterlichen und bedauerlichen Vorgänge nicht vor den Karren von der Kirche nicht freundlich gesinnten Gruppierungen spannen lassen dürfen. Man kann nicht sagen, dass diese Problem die Laien nichts angeht. Das geht uns alle etwas an, aber der Entscheidungsprozess liegt in der Hand der Diözesanleitung. Mir kommt es aber darauf an, dass die kirchlichen Spannungen nicht so aufeinander prallen, dass die eine Seite sich zum Instrument derer machen lässt, die von außen gegen die Kirche sind. Manche nützen solche zutiefst bedauerlichen Vorfälle, um der Kirche wieder mal eins draufzubraten. In dieser Richtung habe ich auch einige Briefe erhalten.

Streit in der Kirche und die Einordnung in Schubladen

In der Kirche kann es nicht darum gehen, einander kirchenpolitisch einzuordnen als konservativ, Ratzingerschüler oder über mögliche weitere Posten zu spekulieren. Das alles ist dummes Zeug. Wer so etwas sagt oder schreibt, weiß nicht, was Christsein oder Priestersein überhaupt ist. Der Priester hat für die Menschen da zu sein, und nicht sich irgendwie zu präsentieren. Dazu gibt es geeignetere Berufe. Bischof ist nichts anderes als ein Dienst an den Menschen, ganz gleich ob in der Hütte eines Indios oder im Petersdom. Die Messe ist überall die gleiche. Jedes mal steht Christus im Mittelpunkt. Es gibt keinen Christen der mehr oder weniger bedeutsam ist. Von solchem Streit sollen wir uns nicht die Zeit stehlen lassen. Die Zeit und Lust dazu haben, die sollen das machen, aber nicht mit mir. Es geht darum mutig nach vorne zu schauen, in der Jugendarbeit, in den Schulen und in vielen anderen Bereichen.

Bei mancher Unstimmigkeit zwischen Laien und Priestern geht auch darum, sich klar zu machen, „dass wir uns einander nicht schneidern können“ und jeder ein konkreter Mensch ist. Da muss man auch schauen, wie man miteinender auskommt. Die Welt schaut auf uns und wenn wir uns ständig unsere Begrenztheiten vorhalten und nicht miteinander auskommen in der Pfarrei, wenn wir nicht Zeugnis geben vom friedlichen Miteinander, dann helfen auch keine Irakresolutionen.

Beteiligung des Diözesanrates bei der zukünftigen Personalplanung und der Festsetzung der Seelsorgeeinheiten

Wie ich gekommen bin, war die Planung der Seelsorgeeinheiten praktisch schon abgeschlossen. Ich habe aber den Eindruck, dass dadurch, dass die Dekanate und auch der Diözesanrat von Anfang an wesentlich miteinbezogen waren, der gemeinsam erarbeitete Vorschlag fast zu 100 Prozent gut angenommen worden ist. Bei der schwierigen Planung der künftigen Wohnorte der Pfarrer innerhalb der Seelsorgeeinheiten, bei der ich schon dabei war, spielt sicher auch eine Rolle, wo Schulen sind, und wir die jungen Leute besonders gut erreichen. Insgesamt sind das keine dogmatischen Entscheidungen für Ewigkeiten, sondern man muss sicher von Zeit zu Zeit überlegen, wo nachjustiert werden muss. Hier kann sich ja vielleicht auch bei der Zahl der Priester sich etwas ändern und mehr Pfarreien könnten einen eigenen Priester behalten. Ich weiß nicht, ob ich das noch erleben werde, aber es ist keineswegs für alle Zeit und Ewigkeit sicher. Der weltkirchlichem Aspekt rückt unseren Priestermangel auch in andere Dimensionen.

Der Bischof von Juli, in Peru, der bei meiner Bischofsweihe da war, hat für 400 000 Gläubige 60 Priester. Nach Auskunft von Generalvikar Dr. Wilhelm Gegenfurtner ist auch bei der Planung der Personalplanung der Diözesanrat wieder gebeten, mitzuarbeiten. Jugend und Altersgruppe der 20 bis 45jährigen – Einladung zum Palmsonntag Die Jugendarbeit in den Pfarreien, Verbänden und Schulen muss vernetzt werden. Jugendarbeit ist für die Kirche unverzichtbar und alle möglichen Möglichkeiten Jugendliche anzusprechen müssen genutzt werden. Verstärkt müssen wir uns aber vor allem auch der Altersgruppe der 20 bis 45jährigen widmen. Dass sie fast fehlt, dazu braucht man keine Statistik, das sehe ich, wenn ich bei den Gottesdiensten in die Gläubigen schaue. Besonders möchte ich zum Diözesanjugendtag am Palmsonntag rund um den Dom einladen. Die Jugendlichen sollen erleben, dass sie als Glaubende nicht alleine in den Pfarreien sind, sondern in der Gemeinschaft vieler Gleichaltriger, die auch an Christus glauben.

Einladung, beim Weltjugendtag in Köln 2005 mitzumachen

Bischof Kamphaus hat kürzlich vom Weltjugendtag in Paris gesagt, dass er mehr bei den Jugendlichen an christlicher Präsenz und Erneuerung bewirkt hat, als alle anderen pastoralen und publizistischen Aktionen. Es geht um das Erlebnis: Wir sind einem großen Kreis derer, die an Christus glauben und eine gemeinsame Grundeinstellung haben. Das wollen wir jetzt für das Bistum auch vorbereiten für den Weltjugendtag in Köln im Jahr 2005. Das soll zu einem Event der ganzen Diözese werden. Zum Diözesanforum

Bei Veranstaltungen wie dem Diözesanforum in Regensburg geht es nicht darum, die kirchliche Lehre durch irgendwelche Druckkulissen zu ändern. Darum kann es in der Kirche und bei Entscheidungen in Glaubensfragen nicht gehen. Gegen ein solches Verständnis solcher Foren habe ich mich vor meiner Ernennung zum Bischof von Regensburg ohne direkten Bezug auf das Diözesanforum in Regensburg in einem Aufsatz gewandt. Dazu stehe ich auch heute. Wir müssen immer vom Glauben der Kirche aus in die Konkretion denken. Wir brauchen den Glauben und Christus als klaren Identitätspunkt, das ermöglicht uns erst die Offenheit für die Auseinandersetzung mit der Gesellschaft. Wir können uns hier nicht positionieren, indem wir eine „Wischiwaschi-Position“ in der Gesellschaft einnehmen. Sonst sind wir verzichtbar. Das Diözesanforum und der Pastoralplan sind ein ganz guter Standpunkt, eine gute Beschreibung, wie es konkret weitergehen soll. Auch hier gilt, dass man das im Lauf der Zeit weiterentwickeln muss, mit Blick auf den Heilsplan Gottes und die sich wandelnde Gegebenheiten.

Zum Lebensschutz

Als Christen sagen wir ja zum Kind und zum umfassenden Lebensschutz vom Anfang mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle bis zum Tod. Da gibt es für uns kein Wackeln. Mir geht es aktuell vor allem auch darum, dass gerade in Fragen der Bioethik und des Klonens kein Mensch instumentalisiert wird, kein menschliches Leben verzweckt wird. Das geschieht beim „therapeutischen Klonen“, wenn argumentiert wird, mit diesen getöteten Embryonen würde anderes menschliches Leben gerettet. Hier wird verschleiernd von Hilfe geredet, wo es sich in Wirklichkeit um die Tötung von Embryonen handelt. Es ist unglaublich, wenn man sagt, Stammzellen, die im Ausland erzeugt worden sind, dürfen getötet werden, solche aus dem Inland aber nicht. Wie das ist vor der Vernunft gerechtfertigt werden soll, das ist mit völlig schleierhaft. Das kann ich mir nur mehr durch handfeste wirtschaftliche Interessen erklären, die das moralische Gewissen unserer verantwortlichen Entscheidungsträger vernebelt haben.

Bei der Diskussion um den Verbleib der Kirche in der gesetzlichen Schwangerenberatung geht es vor allem auch darum, dass das Gesetz in sich widersprüchlich war. Der Staat kann nicht im Grundgesetz sich zur Unverletzlichkeit des menschlichen Lebens bekennen und dann selbst gleichzeitig das Gegenteil zulassen. Das unglaubliche ist ja, dass ja sogar ein einklagbares Recht auf flächendeckende Abtreibungsmöglichkeiten besteht. Meines Erachtens ist dies insgesamt gegen die Verfassung. Das widerspricht nicht nur unseren christlichen ethischen Grundsätzen, sondern auch dem Buchstaben und dem Geist des Grundgesetzes. Die konkreten Wege des Lebensschutzes mögen vielleicht unterschiedlich sein, es darf aber keine faulen Kompromisse geben. Eine Argumentation mit Zahlen durch die Beratung geretteter Kinder ist schwierig, nicht nur wegen der Probleme, die Zahlen wirklich festzustellen. Mir ist aber wichtig, dass keine Grauzonen entstehen dürfen, sondern dass wir uns ganz klar als Bürger und als Christen in der Frage der Unverletzlichkeit des menschlichen Lebens auf keinen Handel einlassen können.

FORUMS-Diskussion: Ausnahmen beim Kommunionverbot für wiederverheiratete Geschiedene



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