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Holger Stahlknecht (CDU), Innenminister von Sachsen-Anhalt.

© Peter Förster/ZB/dpa

Abschiebung von Intensivtätern: Punktesystem für hochkriminelle Flüchtlinge

Die Polizei fordert ein Konzept ähnlich dem der Verkehrssünderkartei für schwer straffällige Flüchtlinge. Die Innenminister diskutieren über Abschiebungen.

Von Frank Jansen

Die Polizei wirbt für eine härtere Gangart gegenüber hochkriminellen Flüchtlingen. Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA) Holger Münch wird bei der an diesem Mittwoch beginnenden Tagung der Innenministerkonferenz (IMK) ein Konzept vorstellen, das ein Punktesystem für straffällige Zuwanderer vorsieht. Ähnlich wie bei Verkehrssündern, die bei zu viel Punkten ihren Führerschein verlieren, sollen Intensivtäter bei einer überbordenden kriminellen Bilanz abgeschoben werden. Sicherheitskreise verweisen auf den exemplarischen Fall des Syrers Majd H., der im Oktober mutmaßlich mit sieben Männern in Freiburg eine junge Frau vergewaltigt hatte und zuvor schon mit 29 Delikten aufgefallen war.

Die rote Linie wäre im Polizeikonzept bei maximal 60 Punkten erreicht. Für minderschwere Delikte wie Diebstahl ist ein Punkt vorgesehen. Zehn Punkte sind fällig, wenn der Zuwanderer mit mindestens einem Jahr Haft für seine Tat bestraft wird. Das kann eine Körperverletzung sein oder ein Rauschgiftdelikt. Bei Mord würden 70 Punkte eingetragen.

Wie viele Flüchtlinge derart kriminell sind, dass ihnen der unfreiwillige Abschied aus Deutschland drohen würde, ist nur zu schätzen. Das BKA berichtet für 2017 von ungefähr 2800 Tatverdächtigen, die mehr als zehn Delikte verübt haben. Bei knapp 60000 Zuwanderern sind es zwei bis maximal zehn Straftaten. In den Zahlen sind die häufigen Verstöße von Asylbewerbern gegen die „Residenzpflicht“, das unerlaubte Verlassen der zugewiesenen Region, nicht enthalten.

Abschiebung nur teilweise zu realisieren

Das Punktesystem ist eine Idee der Polizei. Eine Projektgruppe aus Bund und Ländern erarbeitete das Konzept unter Federführung des BKA. Die Innenminister der Länder müssen sich mit dem Inhalt offenbar erst vertraut machen. „Es gibt noch keine Debatte“, sagte am Montag der Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht (CDU), dem Tagesspiegel. Er leitet dieses Jahr die IMK. Stahlknecht betonte allerdings, in seinem Bundesland und einigen anderen würden bereits Untersuchungen zu Ausländern „verdichtet“, die straffällig geworden seien. Sachsen-Anhalt habe damit 2017 begonnen.

Eine rasche Abschiebung hochgradig krimineller Flüchtlinge dürfte allerdings auch weiterhin nur teilweise zu realisieren sein. Der mutmaßliche Vergewaltiger Majd H. könnte derzeit nicht nach Syrien gebracht werden. Das Auswärtige Amt warnt in einem aktuellen Lagebericht, „in keinem Teil Syriens besteht ein umfassender, langfristiger und verlässlicher Schutz für verfolgte Personen“. Stahlknecht hat sich bereits dafür ausgesprochen, den Ende 2018 auslaufenden Abschiebestopp nach Syrien um ein halbes Jahr zu verlängern. Die SPD-Innenminister wollen ein ganzes Jahr, doch ein Kompromiss scheint möglich.

Härter diskutiert wird in der IMK über Abschiebungen nach Afghanistan. Stahlknecht betont, Sachsen-Anhalt lasse Gefährder und Straftäter ins Land am Hindukusch bringen. Ginge es nach ihm, würden noch mehr Afghanen abgeschoben.

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