Fernseh-Frühkritik „Günther Jauch“ : Eiertanz um die Phantompille
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Wurstiger als Wowereit: Günther Jauch ließ die Diskussion ins Leere gehen Bild: dpa
Wie redet man über einen Text, den niemand kennt? Günther Jauchs Talk über die kirchliche Abweisung eines Vergewaltigungsopfers geriet aus dem journalistischen Ruder.
„Günther Jauch“ ist ein öffentlich-rechtliches Talkformat, in der sich sehenden Auges folgender Vorgang abspielen kann: Ein amtliches, keinesfalls geheimes Dokument wird in den Mittelpunkt einer kontroversen Diskussion gerückt. Drei Diskutanten geben drei verschiedene Interpretationen des Dokuments. Es folgen Mutmaßungen, was nun wirklich in dem Dokument steht und was nicht. Die Diskussion kommt mangels genauer Textkenntnis nicht vom Fleck.
Und was tut der Moderator derweil? Er schaut apathisch drein, in einer Mischung aus „Wer wird Millionär?“-Pokerface und Ennui, und unternimmt im übrigen keinen einzigen Versuch, das Dokument, um das sich beinahe alles in der Sendung dreht, den Zuschauern im Wortlaut zur Kenntnis zu bringen. Weder liest er die strittigen Passagen vor, noch lässt er sie als Zitate einblenden. Zu dem fraglichen Dokument gleich mehr. Festzuhalten bleibt zunächst, dass Jauch immer öfter nach Art des Regierenden Bürgermeisters von Berlin moderiert: mit ostentativer Wurstigkeit. Seine Redaktion scheint zu den Quizonkel-Allüren ihres Chefs kein kritisches Korrektiv sein zu wollen.
Den eigenen Hintern absichern
Im Mittelpunkt der gestrigen Sendung über Kirche als Arbeitgeber stand die jüngst bekannt gewordene Abweisung eines Vergewaltigungsopfers in zwei katholischen Krankenhäusern Kölns. Die Weigerung, die betroffene Frau ärztlich zu untersuchen und die Spuren des Verbrechens sicherzustellen, ist ein Systemversagen, das nicht bloß individuell verrechnet werden kann.
Die menschliche Deformation, die aus diesem Versagen spricht, besteht darin, dass man hier traumatischem Leid mit einer Angestelltenmentalität begegnet ist, der es zuerst darum geht, den eigenen Hintern abzusichern. Das wiederum ist nur möglich, weil eine im Kern sich transzendent verstehende Institution auch als Arbeitgeber auftritt, und dies dann natürlich auch mit all den Hässlichkeiten, wie sie in jedem Betrieb gang und gäbe sind. Dass sich kirchlicherseits später sowohl der Krankenhausträger als auch der Kölner Kardinal Meisner für den Vorfall entschuldigten, ändert an dem skandalösen Vorfall nichts.
Doch was war das nun für ein Dokument, das durch die Sendung geisterte? Es handelt sich um die Erklärung Meisners zur „Pille danach“ mit Datum vom 31. Januar 2013. Der Wille, diese Pille nicht verschreiben zu müssen, war der Anlass für die spektakuläre Abweisung des Vergewaltigungsopfers durch katholische Ärzte. In besagter Erklärung des Kardinals steht ein Satz, der jetzt als Kehrtwende in der kirchlichen Haltung zu diesem Präparat bewertet wird: „Wenn nach einer Vergewaltigung ein Präparat, dessen Wirkprinzip die Verhinderung einer Zeugung ist, mit der Absicht eingesetzt wird, die Befruchtung zu verhindern, dann ist dies aus meiner Sicht vertretbar.“
Wurde nur so drauflos erläutert?
Dazu zwei bemerkenswerte Reaktionen. Einerseits weisen Ärzte wie der bei Jauch anwesende Gynäkologe Bernhard von Tongelen darauf hin, dass es derartige Präparate in Reinkultur gar nicht gebe, dass vielmehr nach wie vor immer auch von einer nidationshemmenden Wirkung der „Pille danach“ ausgegangen werden müsse. Der Kardinal hätte sich demnach über eine Phantompille geäußert. Andererseits entsprang es dem Wunschdenken des Publizisten Martin Lohmann, Chefredakteur eines katholischen Fernsehsenders, wenn er suggerierte, Meisner halte in der Tat nur Präparate für vertretbar, die „ausschließlich“ eine Befruchtung verhindern, nicht aber solche Präparate, die darüber hinaus auch die Einnistung der bereits befruchteten Eizelle in die Gebärmutter unmöglich machen.
Zwar geht Meisners Erklärung mit dem Satz weiter: „Wenn ein Präparat, dessen Wirkprinzip die Nidationshemmung ist, mit der Absicht eingesetzt wird, die Einnistung der bereits befruchteten Eizelle zu verhindern, ist das nach wie vor nicht vertretbar, weil damit der befruchteten Eizelle, der der Schutz der Menschenwürde zukommt, die Lebensgrundlage aktiv entzogen wird.“