Wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften : Christoph Metzelder muss vor Gericht!

Prozessauftakt im April

Quelle: imago images / biky

Düsseldorf – Jetzt wird ihm der Prozess gemacht!

Gegen Ex-Fußballprofi Christoph Metzelder (40) wurde Anklage erhoben. Er muss sich wegen „des Unternehmens, einer anderen Person Besitz an kinderpornographischen Schriften zu verschaffen in 29 Fällen und Besitzes kinderpornographischer und jugendpornographischer Schriften in einem weiteren Fall“ verantworten.

Das teilte das Amtsgericht Düsseldorf am Montag in einer Pressemeldung mit.

Der Prozess gegen ihn startet am 29. April vor dem Amtsgericht Düsseldorf (Strafverfahrensnummer 126 Ds – 71 Js 1108/19 – 590/20). Richterin am Amtsgericht Astrid Stammerjohann wird das Verfahren leiten.

So informierte das Amtsgericht Düsseldorf über den bevorstehenden Prozess gegen Christoph Metzelder

So informierte das Amtsgericht Düsseldorf über den bevorstehenden Prozess gegen Christoph Metzelder

Foto: Pressestelle des Amtsgerichts Düsseldorf

Laut der Mitteilung von Montag hat das Gericht die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen. Demnach bestreitet Metzelder die Vorwürfe. Zu Beginn des Ermittlungsverfahrens hatte sich der Vizeweltmeister hingegen noch geständig eingelassen.

In einer Erklärung des Verwaltungsgerichtes im vergangenen Jahr hieß es dazu: „Das in der Anklageschrift vom 27. August 2020 wiedergegebene Ermittlungsergebnis beruhte u.a. auf der geständigen Einlassung des Antragstellers, der Aussage einer Zeugin sowie sichergestellten Bilddateien.“ Diese geständige Einlassung hatte aber „nur“ Metzelders Verteidiger in dessen Namen abgelegt, nicht der Ex-Fußballprofi persönlich.

297 Kinder- und Jugendporno-Dateien hatten die Ermittler nach eigenen Angaben auf dem Handy von Ex-Nationalspieler Christoph Metzelder gefunden. Im Zeitraum vom 9. Juli bis zum 1. September 2019 soll Metzelder über die Kommunikationsplattform WhatsApp einer Zeugin zehn, einer weiteren Zeugin 16 Bild- und zwei Videodateien sowie einer dritten Zeugin eine Bilddatei mit kinderpornographischem Inhalt gesendet haben.

Für den anstehenden Prozess hat das Amtsgericht drei Termine bis Mitte Mai angesetzt (Fortsetzungen am 4. und 10. Mai).

Das Amtsgericht machte noch mal klar, dass erst im Hauptverfahren die Schuld geklärt werden könne. Für Metzelder gelte bis zu der rechtskräftigen Entscheidung in dem Strafverfahren die Unschuldsvermutung.

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