Coronavirus

Katholische Kirche verschärft Regeln für Gottesdienste

Die römisch-katholischen Bischöfe in Österreich haben verschärfte Regeln zur Feier öffentlicher Gottesdienste beschlossen. So ist nun etwa das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend.

Ausgenommen davon sind Kinder unter sechs Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können. Neu ist auch die Bestimmung, dass bei Gottesdiensten unter freiem Himmel zum Einhalten des vorgesehenen Abstands Sitzplätze für alle zur Verfügung gestellt werden müssen. Darüber hinaus besteht weiterhin keine Maskenpflicht beim Gottesdienst im Freien.

„Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste (Priester, Lektor/Lektorin, Kantor/Kantorin etc.) das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber zur Kompensation größere Sicherheitsabstände bzw. die im Folgenden ausgeführten Konkretisierungen für Handlungen im rituellen Vollzug einhalten“, lautet eine Ausnahme für das Tragen einer Maske beim Gottesdienst in geschlossenen Räumen.

Maskenpflicht nicht für alle

Da ein häufiges An- und Ablegen des Mund-Nasen-Schutzes problematisch sei, wird jene Person, die den Gottesdienst leitet – also meist der Priester – in der Regel auch keine Maske tragen. Der Dienst von Ministranten und Ministrantinnen ist mit Mindestabstand und Maske möglich.

Kardinal Schönborn mit anderen im Stephansdom
APA/Erzdiözese Wien/Stephan Schönlaub
Schutzmasken müssen im Gottesdienst nun verpflichtend getragen werden

Chorgesang erwünscht

Weil aufgrund der Coronavirus-Situation der Gesang zu reduzieren ist, enthält die neue Rahmenordnung eine detaillierte Konkretisierung für diese Vorgabe. So sollen bei der Messe das Gloria, der Kehrvers, der Ruf zum Evangelium, das Sanctus und eventuell ein zum Tag passendes Lied gemeinsam gesungen werden. Lieder und Gesänge sollen grundsätzlich mit Instrumenten begleitet werden, zusätzliche Instrumentalmusik wird empfohlen.

Chorgesang mit eventuell reduzierter Besetzung bzw. Sologesang sind unter Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen möglich und erwünscht. „Sängerinnen und Sänger halten dabei einen Abstand von mindestens 1,5 Metern und tragen MNS, den sie evtl. für das Singen ablegen“, bei Gottesdiensten im Freien soll der Gesang der Gläubigen und der Kantoren durch Bläser begleitet werden. „Für die Chortätigkeit (Proben und Gottesdienste) im kirchlichen Bereich ist ein Hygienekonzept erforderlich“, wird festgehalten.

Weiterhin kein Friedensgruß

Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Körbchen für die Kollekte sollen nicht weitergereicht, sondern z.B. am Ein- und Ausgang aufgestellt werden. Weiterhin „dringend empfohlen“ ist die Handkommunion, die Mundkommunion ist aber nicht ausgeschlossen.

Detaillierte Regeln gibt es rund um den Kommunionempfang. So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester den Mund-Nasen-Schutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Das gilt auch für die anderen Kommunionspender, „sie empfangen die Kommunion aus hygienischen Gründen erst nach dem Kommuniongang der Gemeinde“, lautet eine neue Regel.

Konkrete Regeln für Kommunion

Beim Kommuniongang ist von den Gläubigen der Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. Die Worte „Der Leib Christi – Amen“ entfallen unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen. Der Priester kann diese Worte aber nach dem „Seht das Lamm Gottes … Herr, ich bin nicht würdig“ sprechen, worauf alle mit „Amen“ antworten.

„Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben des MNS möglich ist“, heißt es dazu weiter.

Präventionskonzepte für Taufen und Trauungen

Für Taufen und Trauungen sind genauso wie für Erstkommunion und Firmungen Präventionskonzepte zu erstellen und jeweils ein Präventionsbeauftragter zu benennen. Eine entsprechende Handreichung stellt die Bischofskonferenz den dafür zuständigen Diözesen und Pfarren zur Verfügung.

Die in der Rahmenordnung enthaltenen Konkretisierungen für die Taufe betreffen einige Details der Feier. So muss das Taufwasser eigens bereitet und gesegnet werden, für das Kreuzzeichen am Beginn der Feier, die Salbung des Kindes und andere Riten gibt es nähere Vorgaben.

Firmung an Werktagen

Für die Feier der Erstkommunion gelten die Regel wie für die Eucharistiefeier, jedoch mit folgender Ausnahme: „Für den Kommunionempfang dürfen die Kinder den MNS ablegen.“

Eine Neuerung betrifft die Firmung, die sonst immer im Rahmen einer Messe und oft am Sonntag stattfindet: Demgegenüber „ist aufgrund der besonderen Situation die Firmung an Werktagen innerhalb einer Wort-Gottes-Feier ernsthaft in Erwägung zu ziehen“. Auch die musikalische Gestaltung ist entsprechend knapp zu halten. Weiters gibt es Detailregeln für Spendung des Sakraments, bei dem der Firmling mit Chrisam an der Stirn bezeichnet wird. Der Friedensgruß erfolgt aber ohne Reichen der Hand.

Abstand bleibt zentral

Wichtigste Regel bei allen öffentlichen Gottesdiensten ist der Mindestabstand von einem Meter zu allen Personen, mit denen man nicht gemeinsam in einem Haushalt wohnt. Diese Regel ist für die römisch-katholische Kirche keine Verschärfung, sie gilt österreichweit seit Wiederaufnahme von öffentlichen Gottesdiensten nach dem Lockdown ab Mitte Mai. Die Pflicht zum Mindestabstand gilt nicht, „wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert“, wie etwa bei der Spendung von Sakramenten.

Zu den allgemeinen Regeln gehört auch, dass in den Kirchen die Weihwasserbecken entleert und gereinigt sind. Beim Kircheneingang sind gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitzustellen. Flächen oder Gegenstände (z.B. Türgriffe, aber auch Bücher, Bänke, Ambo), die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden. Ein Willkommensdienst aus der Pfarrgemeinde soll dafür sorgen, dass große Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten vor den Ein- und Ausgängen verhindert werden und alle nötigen Hinweise geben. Die Kirchen müssen „vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet“ werden.

Regeln gelten ab Freitag

Die entsprechende Rahmenordnung wurde am Montag veröffentlicht und gilt ab Freitag, 9. Oktober, in ganz Österreich. Anlass für die Novellierung der Rahmenordnung sind die aktuelle Corona-Lage und die in diesem Zusammenhang zwischen den Kirchen und Religionsgesellschaften mit dem Kultusministerium vereinbarten Maßnahmen.

Diese gelten bereits seit 21. September in den katholischen Diözesen und beinhalten beispielsweise eine Maskenpflicht bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen. Die neue Rahmenordnung konkretisiert die schon ergriffenen Schutzmaßnahmen und macht sie österreichweit verbindlich.