Mädchen an der Rummelsburger Bucht getötet

Der Killer ist ein vorbestrafter Sexualstraftäter: Hat die Justiz geschlampt?

Polizeibekannter Triebtäter ermordet 15-Jährige, um eine versuchte Vergewaltigung zu vertuschen. Trotz Therapie wurde er zum Wiederholungstäter. Ein Experte gibt Einblicke in die Arbeit psychiatrischer Gutachter. 

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Mitarbeiter der Gerichtsmedizin bringen die Leiche der 15-Jährigen zur Obduktion. Das Mädchen wurde getötet, weil ihr Killer eine versuchte Vergewaltigung verdecken wollte.
Mitarbeiter der Gerichtsmedizin bringen die Leiche der 15-Jährigen zur Obduktion. Das Mädchen wurde getötet, weil ihr Killer eine versuchte Vergewaltigung verdecken wollte.Morris Pudwell

Polizeibekannter Triebtäter ermordet 15-Jährige, um eine versuchte Vergewaltigung zu vertuschen. Trotz Therapie wurde er zum Wiederholungstäter. Ein Experte gibt Einblicke in die Arbeit psychiatrischer Gutachter. 

Ein Mädchen (15) wird in der Rummelsburger Bucht ermordet, weil der Täter eine versuchte Vergewaltigung vertuschen will. Nach der schrecklichen Tat kommt raus: Der 41-Jährige ist ein vorbestrafter Sexualstraftäter. Der Berliner Gerichtspsychiater Dr. Werner Platz erklärt im KURIER, wie polizeibekannte Triebtäter wieder zur Gefahr werden können.

Durch den Mord an der Jugendlichen gerät die Justiz einmal mehr in die Kritik. Denn laut Staatsanwaltschaft war der Triebtäter bereits wegen eines anderen Sexualdeliktes in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Er hatte der 15-Jährigen, die in der Nähe des Tatorts gewohnt haben soll, am helllichten Tag aufgelauert. Viele fragen sich jetzt: Wie kann es sein, dass dieser Mann auf freiem Fuß ist?

Forensischer Psychiater und Gerichtsgutachter Dr. Werner Platz: Der Experte ist auch stellvertretender Vorsitzender&nbsp;der Gutachter-Stelle für freiwillige Kastration der Berliner Ärztekammer.<br>
Forensischer Psychiater und Gerichtsgutachter Dr. Werner Platz: Der Experte ist auch stellvertretender Vorsitzender der Gutachter-Stelle für freiwillige Kastration der Berliner Ärztekammer.
Imago/Rolf Kremming

Auf Anfrage konnte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft nicht beantworten, wann der 41-jährige Berliner aus der Psychiatrie entlassen wurde. Wie in solchen Fällen üblich, hatte ein Gutachter darüber entschieden, ob der Mann noch eine Gefahr darstellt oder nicht. Deshalb fragte der KURIER bei dem bekannten Gerichtspsychiater Dr. Werner Platz nach, der zudem auch der stellvertretende Vorsitzende der Gutachter-Stelle für freiwillige Kastration der Berliner Ärztekammer ist. Der Experte meint: Ob jemand rückfällig wird, müsse je nach Einzelfall diagnostiziert und therapiert werden. 

Heißt: Ein Gutachter muss genau prüfen, ob der Triebtäter durch eine Therapie geheilt wurde oder nicht. Dann erst wird er entlassen. Dafür werden die Betroffenen in unterschiedliche Kategorien eingeteilt und medikamentös eingestellt. Anschließend wird überprüft, wie die Medikamente anschlagen. „Viele Vergewaltiger lassen sich durch den synthetischen Wirkstoff Cyproteron freiwillig kastrieren, weil sie sehr viel Leidensdruck haben. Während der Einnahme haben sie diesen Trieb nicht mehr“, erklärt Platz. 

Probleme entstehen meistens dann, wenn sie diese Medikamente nicht mehr nehmen, so der Experte. Nur die wenigsten würden sich zu einer chirurgischen Kastration entscheiden. Eine besondere Aufsicht gibt es zudem nur für Patienten, die im Maßregelvollzug gesessen haben. Bei allen anderen ist demnach eine spätere Überwachung der Medikamenteneinnahme nicht möglich. In dem jetzigen Fall wurde offensichtlich falsch entschieden.