Mitarbeiter des BMI verbreitet Privatmeinung zum Corona-Krisenmanagement

Typ: Pressemitteilung , Datum: 10.05.2020

Ausarbeitung erfolgte außerhalb der Zuständigkeit sowie ohne Auftrag und Autorisierung

Ein Mitarbeiter des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat hat in einem mehrseitigen Dokument unter Verwendung des BMI-Briefkopfes und der dienstlichen Kommunikationskanäle seine kritische Privatmeinung zum Corona-Krisenmanagement der Bundesregierung verbreitet. Die Ausarbeitung erfolgte nach bisheriger Kenntnis auch unter Beteiligung Dritter, außerhalb des BMI.

Hierzu erklärt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat:

  1. Die Bundesregierung hat in Folge der Corona-Infektionsgefahren zum Schutz der Bevölkerung Maßnahmen ergriffen, um die Infektionskette im Inland und im grenzüberschreitenden Verkehr zu unterbrechen. Diese werden innerhalb der Bundesregierung fortlaufend abgewogen und regelmäßig mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder abgestimmt. Viele Länder dieser Welt und die meisten Länder in Europa haben ähnliche Maßnahmen ergriffen, zum Teil gehen die Einschränkungen über die in Deutschland geltenden Regelungen hinaus. Das Infektionsgeschehen in Deutschland ist im internationalen Vergleich bislang eher niedrig. Die ergriffenen Maßnahmen wirken.
  2. Jeder hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern. Dies gilt auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, solange dies auf dem Boden der Verfassung erfolgt. Der Mitarbeiter des BMI hat seine Privatmeinung und ggf. die Meinung anderer an dem Papier Beteiligter zusammengefasst und verbreitet. Diese eigenständig vorgenommene „Analyse“ erfolgte außerhalb der sachlichen Zuständigkeit des Verfassers sowie der Organisationseinheit im BMI, für die er tätig war. Für diese Zusammenstellung gab es weder einen Auftrag, noch eine Autorisierung. Eine strukturelle Einbindung aller am Krisenstab beteiligten Organisationseinheiten, wie sonst bei seriösen Analysen zwingend erforderlich und üblich, erfolgte hier nicht.
  3. Es ist nicht akzeptabel und mit den allgemeinen Pflichten im öffentlichen Dienst nicht vereinbar, wenn private Meinungsäußerungen und Gedankensammlungen unter Verwendung behördlicher Symbole, z.B.: dem offizielle Briefkopf, verfasst und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Auf diese Weise wird der Anschein erweckt, die Privatmeinung gebe die offizielle Auffassung einer Behörde wieder. Durch innerdienstliche Maßnahmen wurde zwischenzeitlich sichergestellt, dass der Verfasser des Schreibens nicht weiter den unzutreffenden Eindruck erwecken kann, er handele insoweit für oder im Namen des BMI. Die weitere Sachaufklärung erfolgt im Rahmen der dafür gegebenen Verfahren auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsvorschriften.
Der Platz vor dem Dienstgebäude am Moabiter Werder

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Alt-Moabit 140
10557 Berlin