Kommunionsstreit :
Die Ehe als Extremsituation

Christian Geyer-Hindemith
Ein Kommentar von Christian Geyer-Hindemith
Lesezeit: 2 Min.
Papst Franziskus besucht in Genf den Ökumenischen Rat der Kirchen
Wer darf entscheiden, ob nicht-katholische Ehepartner die Kommunion empfangen dürfen? Papst Franziskus bleibt interpretationsbedürftig. Dabei wird die Gretchenfrage in der Debatte gar nicht angetastet.

Verblüffung über den Wolken. Der Papst gibt eine Kostprobe seiner Kunst, unterhalb der Schwelle von offiziellen Regelungen inoffizielle Geltungsspielräume zu eröffnen. Auf dem Rückflug von Genf erklärte er: Nein, das von ihm autorisierte Veto der Glaubenskongregation gegen die Handreichung der deutschen Bischofsmehrheit zum sogenannten Kommunionstreit (dürfen nicht katholische Ehepartner „im Einzelfall“ auch die Kommunion empfangen?) sei gerade „keine ökumenische Bremse“. Denn es gehe in der fraglichen Sache (nur) ums Kirchenrecht. Man stutzt: Seit wann beruft sich der von Freund und Feind gern auch „Spontifex“ genannte Papst Bergoglio auf Juristisches? Und wie möchte er es anstellen, dass ausgerechnet ein juristischer Blick (Jurisprudenz: hart und streng) den gewünschten barrierefreien Kommunionempfang absegnet?

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