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Impfpflicht aufheben, Nebenwirkungen ergebnisoffen erforschen

ÄFI als Sachverständiger im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Auf der Tagesordnung: die einrichtungsbezogene Impfpflicht und die Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe. Vor der Anhörung hatte ÄFI eine ausführliche schriftliche Stellungnahme abgegeben: Die Impfpflicht im Gesundheitswesen muss aufgehoben werden – nicht nur wegen des fehlenden relevanten Fremdschutzes der Corona-Impfstoffe. Bisherige Studien zu Nebenwirkungen der Impfstoffe senden beunruhigende Signale. Eine systematische Erfassung von Impfnebenwirkungen ist unbedingt erforderlich, um Betroffenen möglichst schnell und angemessen helfen zu können.

Für die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI) nahm der ärztliche Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands, Dr. med. Alexander Konietzky, an der Anhörung teil.

Er bemängelte, dass in Deutschland das Meldesystem nur passiv geführt wird: Nebenwirkungen müssen eigenständig beim zuständigen Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemeldet werden. Das PEI seinerseits führt mit SafeVac 2.0 eine App-basierte Studie durch - lediglich auf freiwilliger Meldebasis geimpfter Menschen. Die Studie läuft bis Ende 2023, mit Ergebnissen ist erst im Frühjahr 2024 zu rechnen.

In seiner Stellungnahme hatte ÄFI bereits auf die Hindernisse beim Meldesystem hingewiesen. Zwar ist jede Ärztin und jeder Arzt verpflichtet, mögliche Nebenwirkungen anzuzeigen, aber in der Praxis lauern Hürden: Der unbezahlte Aufwand bedeutet pro Meldefall mindestens eine Stunde Arbeit, zieht Nachfragen des PEI mit zum Teil seitenlangen Fragebögen nach sich und bei Unklarheiten muss immer wieder Rücksprache mit den Patienten gehalten werden. „Wir wissen, dass allgemeine Nebenwirkungen nur zu 6% und schwere Nebenwirkungen immerhin zu 5-10% gemeldet werden“, schilderte Dr. Konietzky das Dilemma bei der Erfassung.

Ähnlich äußerte sich die stellvertretende Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Prof. Dr. med. Nicole Buhlinger-Göpfarth. Mit Blick auf das Meldeverfahren beim PEI erklärte sie: „Das ist so ein bisschen ein aufwändiges Prozedere, (…) dass ich mir wünschen würde, dass wir hier ein etwas schlankeres Verfahren für die Patienten und Patientinnen selber finden würden.“ Sie berichtete aus eigener Erfahrung, dass Patienten mit den im Internet angebotenen Fragebögen nicht zurechtkämen und in der Folge sie als ihre Ärztin um Hilfe bitten würden.

Deutschland ohne sicherheitsgeführtes Meldesystem

Auch hinsichtlich der Risikobewertung fand Dr. Konietzky deutliche Worte. Tatsächlich löst der Verdacht von 1.500 Todesfällen (nach COVID-Impfung) im Paul-Ehrlich-Institut kein Warnsignal aus, weil diese Zahl in Relation zu der erwarteten Zahl von 138.000 Todesfällen insgesamt (mit allen Ursachen) im gleichen Zeitraum gesetzt wird. Das PEI würde also erst bei einer entsprechend hohen Zahl an mutmaßlichen Todesfällen nach Impfung ein Warnsignal wahrnehmen und aktiv werden. „Daraus ergibt sich für mich, dass wir kein sicherheitsgeführtes Meldesystem in Deutschland haben“, so die Feststellung der ärztlichen ÄFI-Geschäftsführers.

Zu den auffälligsten Nebenwirkungen der mRNA-Impfstoffe zählt neben der Myokarditis bei jungen Männern das sogenannte Post-Vac-Syndrom. Der Begriff umfasst die immunologischen Folgen, die als Reaktion auf das durch die Impfung im Körper hergestellte Spike-Protein auftreten. Sowohl der Umgang des Immunsystems mit diesem Spikeprotein als auch das Spikeprotein selber lösen im geimpften Menschen Reaktionen aus, die sich zeitlich unbegrenzt fortsetzen.

Unterschiedlichste Nebenwirkungen weisen auf Post-Vac-Syndrom

ÄFI hatte in seiner Stellungnahme für den Gesundheitsausschuss herausgestellt, dass „erst mit dem Verständnis dieses Syndroms, unter dem viele Tausende Patienten leiden und unterversorgt sind, die wirkliche Menge an Nebenwirkungen abgeschätzt werden“ kann.

Da das Post-Vac-Syndrom dem Post-COVID-Syndrom ähnelt, wird es bereits in Post-COVID-Ambulanzen, wie zum Beispiel an der Uni Marburg unter Dr. Schieffer, untersucht. In der Anhörung äußerte sich auch Prof. Dr. Leif Erik Sander von der Berliner Charité zum Post-Vac-Syndrom:

„In der Tat wird es berichtet von ärztlichen Kolleginnen und Kollegen, dass es Menschen gibt, die nach einer COVID-19-Impfung an Symptomen leiden, die denen ähnlich sind von Menschen, die unter Long-COVID- oder Post-COVID-Syndrom leiden.“ Bei Letzteren habe es gedauert, eine gute Diagnose stellen zu können und sie abzugrenzen von anderen Diagnosen mit ähnlichen Symptomen. „Ich glaube, wir stehen hier relativ weit am Anfang“, so Sander.

Impfpflicht im Gesundheitswesen ist sofort aufzuheben

In seiner Stellungnahme hat ÄFI daher die Forderung nach ergebnisoffenen und unabhängigen Studien unterstrichen, um evidenz-basierte, valide Ergebnisse zu erhalten. Nur auf einer solchen Basis ist eine neue Nutzen-Risiko-Bewertung der neuartigen Impfstofftechnologie möglich.

Mit Blick auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht legte ÄFI auch dar, dass die Impfungen keinen relevanten „Fremdschutz“ vor Ansteckung anderer und keinen nachhaltigen Eigenschutz vor Ansteckung bieten.

ÄFI hat daher den Deutschen Bundestag aufgefordert, die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen unverzüglich noch vor deren Auslaufen am 31.12.2022 aufzuheben.

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