Ende fürs Zertifikat
Werden bei einem Nein zum Covid-Gesetz Reisen in Europa unmöglich? Die wichtigsten Fragen und Antworten

Mit einem Nein zum Covid-Gesetz dürfte der Bund keine neuen Covid-Zertifikate mehr ausstellen. Was hat das für Auswirkungen für Reisen in Europa? Fünf Fragen und Antworten.

Remo Hess, Brüssel
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Ein Nein zum Covid-Gesetz würde auch das Aus für das Zertifikat bedeuten. Bild: Corona-Protest in Genf.

Ein Nein zum Covid-Gesetz würde auch das Aus für das Zertifikat bedeuten.
Bild: Corona-Protest in Genf.

Keystone

Justizministerin Karin Keller-Sutter warnt im Interview mit CH Media vor den Konsequenzen eines Volks-Nein zum Covid-Gesetz Ende November: «Das Reisen wäre erschwert. Wir hätten Probleme im EU-Raum, weil wir das Zertifikat gegenseitig anerkennen», so Keller-Sutter.

Aber stimmt das? Wäre das Schweizer Covid-Zertifikat bei einem Nein wirklich auf einen Schlag ungültig und damit Reisen in Europa für Schweizerinnen und Schweizer Reisen eingeschränkt?

Die Antworten auf die wichtigsten fünf Fragen.

1. Wird bei einem Nein zum Covid-Gesetz das Zertifikat abgeschafft?

Ja. Mit einem Nein zum Covid-Gesetz entfallen die rechtlichen Grundlagen für das Covid-Zertifikat in der Schweiz. Der Bund dürfte dann keine Zertifikate mehr herausgeben. Das ganze Betriebs- und Überprüfungssystem müsste abgeschaltet werden.

2. Das heisst, bei einem Nein gibt es Ende November in der Schweiz kein Zertifikat mehr?

Doch. Das Covid-Gesetz und damit auch das Zertifikat kann selbst bei einem Nein noch bis zum 19. März 2022 verwendet werden. Der Grund ist, dass das Covid-Gesetz bei seiner Verabschiedung im vergangenen März als «dringlich» erklärt wurde. Ein solches Gesetz tritt gemäss Artikel 165 der Bundesverfassung ein Jahr nach seiner Verabschiedung ausser Kraft, wenn es nicht vom Volk angenommen wurde.

3. Spätestens ab Frühling wird es aber Probleme bei Reisen in die EU geben?

Unklar. Die auf dem QR-Code hinterlegten Informationen des Zertifikats bleiben für die EU-Staaten weiterhin lesbar, auch wenn die Schweiz ihr System abstellt. Wer eine ausgedruckte Version oder einen Screenshot vom Zertifikat auf dem Handy hat, könnte es also bei einer Reise in ein EU-Land auch nach März 2022 vorzeigen. Aber Achtung: Es ist nur bis 12 Monate nach Erhalt der zweiten Impfdosis gültig.

4. Also ist es falsch, wenn Bundesrätin Keller-Sutter sagt, dass bei einem Nein Reisen in der EU erschwert werden?

Nein. Auch wenn das Schweizer Zertifikat technisch noch funktionieren würde, drohen diplomatische Probleme: Das Bundesamt für Gesundheit rechnet damit, dass die EU die Schweiz vom gemeinsamen System ausschliessen könnte, wenn das Zertifikat hierzulande nicht mehr gilt. Denn der Deal mit Brüssel basiert auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit: Schweizer Zertifikate gelten in der EU, wenn EU-Zertifikate in der Schweiz gelten.

Schlussendlich bleibt aber abzuwarten, wie die Reaktion der EU ausfallen wird. Einen Automatismus gibt es nicht. Entscheidend dürfte vor allem sein, dass EU-Bürger nicht diskriminiert werden. Und: Am Schluss entscheidet jeder Mitgliedstaat selbst, ob er Schweizer Zertifikate weiter akzeptiert.

5. Hat der Bundesrats einen Notfall-Plan, wie er für Schweizerinnen und Schweizer Auslandsreisen für alle Fälle garantieren will?

Grundsätzlich gilt: Auslandsreisen müssten auch mit einem herkömmlichen Test- oder Impfnachweis, zum Beispiel dem gelben Impfbüchlein oder einer ärztlichen Bescheinigung möglich sein. Das Covid-Zertifikat wurde nicht eingeführt, um in Europa die Bewegungsfreiheit einzuschränken. In der Praxis machen viele Staaten das Zertifikat aber trotzdem zur Pflicht für eine Einreise.

Auch die Gegner des Covid-Gesetzes anerkennen deshalb, dass eine Lösung gefunden werden müsste. Wahrscheinlich ist, dass Bundesrat und Parlament im Eilverfahren eine neues Gesetz verabschieden würden, das weiterhin die Teilnahme am EU-System und die Ausstellung eines Zertifikats zu Reisezwecken erlaubt. Umgekehrt würde auch die Überprüfung des 3G-Status (Getestet, Genesen oder Geimpft) bei Einreise in die Schweiz möglich bleiben, an der der Bundesrat festhalten dürfte.