Politik

Rechtsexperte zur Impfpflicht "Der Staat könnte einem Verweigerer die Fahrerlaubnis entziehen"

Eine Impfpflicht gegen Corona hätte vor dem Verfassungsgericht Bestand, sagt Staatsrechtler Joachim Wieland ntv.de.

Eine Impfpflicht gegen Corona hätte vor dem Verfassungsgericht Bestand, sagt Staatsrechtler Joachim Wieland ntv.de.

(Foto: picture alliance / Daniel Kubirski)

Sie sollte nie kommen, doch nun wird eine mögliche Impfpflicht doch diskutiert - weil viele Impfgegner für Argumente kaum empfänglich erscheinen und gleichzeitig erste deutsche Kliniken so überlastet sind, dass Triage wieder im Raum steht. Also doch alle zum Impfen zwingen, damit wenigstens die fünfte Welle gebrochen werden kann? "Vorsicht, Spaltung!", rufen die einen, "sowieso nicht umsetzbar", sagen andere. Verfassungsrechtler Wieland erklärt, warum die Impfpflicht möglich, machbar und dabei trotzdem schwierig wäre.

ntv.de: Diskutieren kann man vieles, aber würde das Bundesverfassungsgericht eine Impfpflicht womöglich schnell einkassieren?

Joachim Wieland: Eine Impfpflicht ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit derjenigen, die sich impfen lassen müssen, obwohl sie es nicht wollen. Das muss natürlich gerechtfertigt werden. Der Staat ist aber nicht nur für die Impfgegner verantwortlich, sondern für alle Menschen. Denen gegenüber hat er eine Schutzpflicht.

Also haben die einen das Recht, körperlich unversehrt zu bleiben, und die anderen haben das Recht, durch den Staat vor der Pandemie geschützt zu werden. Was wiegt schwerer?

Während es bei denjenigen, die sich impfen lassen müssen, nur darum geht, dass sie in ihrer körperlichen Unversehrtheit etwas beeinträchtigt werden, geht es bei vielen anderen, die von Covid bedroht sind, um ihr Leben. Wir haben ja jeden Tag Hunderte Tote aufgrund der Pandemie. Der Gesetzgeber muss sich überlegen: Darf ich in die Rechte derjenigen, die geimpft werden müssen, eingreifen? Die Schwere dieses Eingriffs wägt er ab mit seiner Schutzpflicht gegenüber der Gesamtheit. Im Ergebnis überwiegt meines Erachtens sehr deutlich die Pflicht gegenüber denjenigen, die sonst krank werden oder sogar sterben könnten.

Professor Joachim Wieland, langjähriger Direktor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, lehrte dort bis zur Pensionierung Öffentliches Recht und beriet Verfassungsorgane von Bund und Ländern.

Professor Joachim Wieland, langjähriger Direktor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, lehrte dort bis zur Pensionierung Öffentliches Recht und beriet Verfassungsorgane von Bund und Ländern.

(Foto: picture alliance / photothek)

Das heißt, entscheidend für diese Abwägung ist die Frage, wie stark die Pandemie die Bevölkerung bedroht?

Dies zum einen, zum anderen aber auch die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems. Es gehört ja auch zur Pflicht des Staates, das Gesundheitssystem zu schützen, damit es zur Verfügung steht. Für den Gesetzgeber besteht praktisch ein Dreiecksverhältnis: die Rechte der Impfunwilligen auf der einen Seite gegenüber dem Schutz der Gesamtbevölkerung und dem Schutz des Gesundheitssystems auf der anderen Seite.

Es gibt eine Reihe von Argumenten gegen die Impfpflicht. Neben dem Recht auf körperliche Unversehrtheit nennen viele als ganz praktisches: Sie wäre nicht umsetzbar. Man stelle sich vor, Leute würden von der Polizei fixiert, damit ihnen gegen ihren Willen eine Spritze gesetzt wird.

Das ist ein Problem, das lässt sich auch nicht leugnen. Man muss im Prinzip darauf vertrauen, dass in einem Rechtsstaat die Bürgerinnen und Bürger ihre gesetzlichen Pflichten auch erfüllen. Meine Vermutung wäre, dass von den 30 Prozent Ungeimpften ein Teil sagen würde: Ich habe zwar Vorbehalte, aber wenn es eine gesetzliche Pflicht ist, dann lasse ich es jetzt machen.

Welche Handhabe hätte der Staat gegenüber jenen, die das nicht sagen?

Er kann bestimmte Vergünstigungen vom Impfstatus abhängig machen. Das geschieht ja schon jetzt in manchen Bundesländern: Restaurantbesuche, Freizeitgestaltung - nur möglich mit 2G. Wenn man noch härter rangeht, kann man auch staatliche Leistungen an den Nachweis der Impfung binden. Das wird aber schon heikel. Ich denke, der Staat vertraut in solchen Fällen darauf, dass sich im Laufe der Zeit diese Pflicht weithin durchsetzt.

Dann wäre eine Impfquote von 100 Prozent bei denen, die geimpft werden können, nicht erreichbar?

100 Prozent wird Deutschland nie erreichen, aber das schaffen wir auch in anderen Bereichen nicht - etwa bei Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Parkverboten. Mit einer gewissen Quote von Missachtung muss der Staat leben. Aber aus pandemischer Sicht würde es ja wohl ausreichen, wenn etwa 90 Prozent der Bevölkerung geimpft wären. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man die restlichen Verweigerer mit Polizeigewalt im Gesundheitsamt festschnallt. Das würde Bilder geben, die der Rechtsstaat nicht so gern hat.

Wenn wir es aber mal durchspielen: Eine relevant große Gruppe von Leuten sagt, ich lass es drauf ankommen, keine Impfung. Sie sagten eben, es sei heikel, härter ranzugehen, etwa mit staatlichen Leistungen. Was meinten Sie damit?

Wenn der Staat zum Beispiel damit beginnt, bestimmte Zuschüsse im Sozialbereich vom Impfnachweis abhängig zu machen, dann steht fest: Er darf niemanden verhungern lassen, weil er sich nicht impfen lässt, niemanden frieren lassen. Es gibt gewisse Grundleistungen, die für das Überleben notwendig sind, die müssen auch Leute bekommen, die sich nicht impfen lassen. Aber der Staat kann steuerliche Vergünstigungen davon abhängig machen. Der Kinderfreibetrag, so könnte er sagen, setzt in Zukunft den Nachweis der Impfung voraus. Der Staat hat da einige Möglichkeiten auf einer langsam ansteigenden Skala, auf der die Eingriffe härter werden. Er wird sinnvollerweise unten anfangen.

Das macht jetzt aber schon neugierig auf den oberen Bereich der Skala.

Der Staat könnte bei Bafög, Wohngeld und Ähnlichem ansetzen und die Auszahlung vom Impfstatus abhängig machen. Er könnte einem
Impfverweigerer die Fahrerlaubnis entziehen. Auch das ist eine
Sanktionsmöglichkeit, die der Staat hat. Da ist nur die Frage, wie gut
das kontrolliert werden könnte.

Es wären Sanktionen möglich in Bereichen, die mit der Impfpflicht selbst überhaupt nichts zu tun haben?

Dieses Gegenargument kommt immer wieder, solche Sanktionen zu verhängen, sei eine unzulässige Koppelung. Aber Sie müssen bedenken: In Deutschland muss man sogar ins Gefängnis, wenn man eine Geldstrafe nicht bezahlen kann. Mehrere Tausend Menschen sind in Haft, nur weil sie eine Geldbuße nicht beglichen haben. Da ist aus meiner Sicht der Entzug der Fahrerlaubnis als Sanktion geringer. Das ist nicht völlig unumstritten, aber ich hätte da verfassungsmäßig keine Bedenken.

Nun haben Sie Knast ins Spiel gebracht. Rein theoretisch - könnte der Staat sogar zu solch einem drastischen Mittel greifen?

Impfpflicht-Verweigerer in Haft zu nehmen? Das schiene mir verfassungsrechtlich problematisch, ist aber nicht außerhalb der Diskussion. Man kann argumentieren, eine unbezahlte Geldbuße ist nicht schwerwiegender als eine Weigerung, der Impfpflicht nachzukommen. Aber wenn ein Politiker mich fragen würde, würde ich nicht dazu raten. Es gilt ja auch das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Der Staat sollte erst mal mit weniger einschneidenden Mitteln versuchen, dem Gesetz zur Wirksamkeit zu verhelfen.

Ein weiteres Argument gegen die Impfpflicht kam schon mehrfach von Kanzleramtschef Helge Braun: Eine Impfpflicht sei nicht möglich, weil Corona mit den derzeitigen Impfstoffen nicht ausgerottet werden kann. Die WHO setze da die Standards.

Helge Braun ist Mediziner, und für einen Mediziner macht es sicher einen wesentlichen Unterschied, ob ein Impfstoff in der Lage ist, eine Krankheit auszurotten oder nicht. Aus juristischer Sicht ist das anders. Da reicht es völlig aus, dass eine solche Impfpflicht geeignet ist, die Krankheit zurückzudrängen. Denn auch das erhöht ja schon deutlich den Schutz für die Geimpften, sogar auch für die Ungeimpften. Hinzu kommt, dass die Impfung zwar Nebenwirkungen hat, sie fallen aber deutlich geringer ins Gewicht, wenn man sie mit den schweren Erkrankungen vergleicht, die wir in den Kliniken sehen.

Noch ein Argument gegen die Impfpflicht: Das Verfassungsgericht würde sie nicht zulassen, solange mildere Mittel nicht ausgeschöpft sind.

Die Impfpflicht muss nicht die einzig denkbare Lösung sein, sondern der Gesetzgeber hat da einen Einschätzungsspielraum. Natürlich muss er überlegen, ob er mildere Mittel hat. Könnte er sicher sein, dass er mit einem Lockdown das Gleiche erreichen kann wie mit einer Impfpflicht, dann würde das eine Rolle spielen. Ein solcher Lockdown müsste aber das gesamte Arbeits- und Geschäftsleben plus Bildung stilllegen. Das bisherige Muster, wie wir es aus dem letzten Winter kennen, würde niemals die gleiche Wirkung wie eine Impfpflicht entfalten.

Wenn der Staat also zum Schluss käme, dass die Impfpflicht, auch auf längere Sicht, am besten hilft ….

…. dann scheint mir das ohne Weiteres vertretbar. Das Verfassungsgericht würde nur einschreiten, wenn der Staat innerhalb seines Abwägungsspielraums etwas völlig Verfehltes entscheidet.

Für die vierte Welle käme eine Impfpflicht zu spät. Hätte man die Impfkampagne im vergangenen Winter eigentlich auch direkt als Pflicht starten können?

Wenn man damals schon die Impfpflicht verhängt hätte, wäre das verfassungsrechtlich heikler gewesen. Denn es gab ja die Möglichkeit, dass die Leute vernünftig genug wären, dass man mit Anreizen und Aufklärung auf eine Impfquote kommen würde, die ausreicht. Also konnte man im letzten Winter argumentieren: Bevor ich die Pflicht verhänge, muss ich den milderen Weg gehen und den Menschen vertrauen. Aber das ist ja jetzt längst geklärt, dass ohne gesetzlichen Zwang diejenigen, die sich bisher nicht haben impfen lassen, auch nur in sehr geringer Zahl bereit sein werden, das in Zukunft zu tun. Daher wäre die verfassungsrechtliche Basis für eine Impfpflicht jetzt wesentlich gesicherter als sie vor elf Monaten gewesen wäre.

Mit Joachim Wieland sprach Frauke Niemeyer

Quelle: ntv.de

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