Mehr als drei Jahre nach der Ermordung der Cottbuser Rentnerin Gerda K. (82) ist das Verfahren gegen ihren mutmaßlichen Mörder zu Ende: Am Montag wurde nach Informationen der RUNDSCHAU der angeklagte Syrer freigesprochen.

Youtube Urteil im Mordprozess Gerda K. vor dem Cottbuser Landgericht

Nach Auskunft von Gerichtssprecherin Susanne Becker hat die Staatsanwaltschaft bei den Plädyoers in der vergangenen Woche eine Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge gefordert. Die Staatsanwaltschaft plädiert für eine Haftstrafe von zehn Jahren – das höchste Strafmaß, dass das Jugendstrafrecht vorsieht.

Verteidigung beantragt Freispruch im Mordfall Gerda K.

Der Verteidiger des angeklagten Syrers, der Cottbuser Rechtsanwalt Christian Nordhausen, hatte vor Gericht einen Freispruch für seinen Mandanten beantragt. Nordhausen hatte mehrfach betont, dass die kriminaltechnischen Untersuchungen der Polizei zahlreiche Mängel und Ungereimtheiten aufgewiesen hätten, die eine Verurteilung seines Mandanten unmöglich erscheinen ließen.
Das Verfahren selbst war von Gutachtern des Bundeskriminalamtes begleitet worden, um die kriminaltechnische Arbeit der Ermittler zu bewerten – ein in der Justiz ausgesprochen seltener Vorgang.