Pressemitteilung

Der Bürger fragt – Ulrike Schielke-Ziesing antwortet

Viele Bürger sorgen sich um die Zukunft der Rente, wie an zahlreichen Fragen an das Bürgerbüro der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag ersichtlich ist. Das Rentenniveau liegt gegenüber den europäischen Nachbarn auf einem niedrigen Stand. Als ungerecht wird auch die Rentenbesteuerung empfunden. Wie gedenkt die Fraktion das in Zukunft zu regeln? Für die AfD-Fraktion antwortet die rentenpolitische Sprecherin Ulrike Schielke-Ziesing:

„Wir lehnen als AfD die Doppelbesteuerung der Renten ab!

Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde 2004 die sogenannte nachgelagerte Rentenbesteuerung stufenweise eingeführt. Dieses Gesetz war die Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2002. Dort wurde verfügt, dass auch Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nachgelagert zu versteuern sind. Es wurde in diesem Urteil aber auch festgehalten, dass eine Doppelbesteuerung unbedingt und in jedem Fall zu vermeiden sei.

Das Alterseinkünftegesetz war eine Übergangslösung mit einem Stufenmodell zur Freistellung der Beiträge und zur Besteuerung der Renten. Diese Übergangslösung entspricht aber nicht der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, da sie von einer zu kurzen Übergangsphase ausgeht. Wenn man einen Eckrentner mit einer Beitragszeit von 45 Jahren zugrunde legt, dann dürfte ausgehend von einer vollen steuerlichen Abzugsfähigkeit der Beiträge ab 2025, eine volle Rentenbesteuerung erst bei einem Rentenbeginn im Jahr 2070 vorgenommen werden. Der Gesetzgeber hat diese Übergangsphase aber um 30 Jahre verkürzt!

Die Folge ist, dass Rentner, eine Rente erhalten, bei der die Beiträge teilweise versteuert wurden und nun auf diese Renten auch wieder Steuern gezahlt werden müssen. Das ist ganz eindeutig eine Doppelbesteuerung und steht im Gegensatz zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das doch verfügt hatte, dass eine Doppelbesteuerung eindeutig zu vermeiden sei.

Klagen gegen die Doppelbesteuerung der Renten liegen dem Bundesfinanzhof zur Entscheidung vor. Ein Urteil wird höchstwahrscheinlich noch im ersten Halbjahr 2021 gefällt. Wir sind sehr zuversichtlich, dass der oberste Finanzhof in Kürze hier wegen der Eindeutigkeit der Rechtslage eine klare Linie ziehen wird. Das Urteil hat einige Brisanz, denn, wenn der Kläger hier erfolgreich wäre, hätte der Bundesfinanzminister erhebliche Steuerausfälle zu verkraften für die aber im Haushalt keine Rückstellungen für den Fall der wahrscheinlichen Niederlage vor Gericht gebildet wurden.

Was das niedrige Rentenniveau betrifft, so ist es sehr schwer, bei diesem Problem eine kurze Antwort zu finden. Als eine Ursache sehen wir die jahrelange Zweckentfremdung der Beitragsmittel für versicherungsfremde Leistungen. Beispielsweise betrugen im Jahr 2017 die nichtgedeckten versicherungsfremden Leistungen über 31 Milliarden Euro. Gelder, mit denen die Deutsche Rentenversicherung gestärkt werden könnte, wenn sie auch korrekt erstattet werden. Das geschieht derzeit leider nicht.

Auch die Anzahl der Beitragszahler ist wichtig, denn es kommt ja bei einem Umlagesystem darauf an, wie viele Beitragszahler am Ende zur Verfügung stehen, um die Renten zu finanzieren. Wir haben auf unserem Sozialparteitag in Kalkar im letzten Jahr ein umfassendes Sozial- und Rentenkonzept beschlossen, auf das ich hier gerne verweisen würde. Damit sind wir in der Lage, die gesetzliche Rentenversicherung zukunftsfähig zu gestalten.“

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