1. wa.de
  2. Politik

Bundes-Notbremse: Einigung über Ausgangssperre – Regeln werden weniger scharf

KommentareDrucken

Mit der Bundes-Notbremse will Angela Merkel bei den Corona-Regeln eingreifen. Das Infektionsschutzgesetz soll dafür geändert werden.

Update vom 19. April, 11.53 Uhr: Es gibt eine Einigung zur Bundes-Notbremse. Die neuen Corona-Regeln sollen damit weniger streng als zunächst geplant werden. Die Ausgangssperre soll jetzt nur noch von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens gelten. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt sein. Im Einzelhandel soll das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) auch bei hohen Infektionszahlen weiterhin möglich sein. Für Schulen wäre, wenn das Gesetz so vom Bundestag beschlossen wird, Distanzunterricht ab einem Inzidenzwert von 165 verpflichtend. Im ursprünglichen Entwurf war hier ein Schwellenwert von 200 genannt worden.

Für Kinder im Alter bis 14 Jahren soll Sport in Gruppen weiter möglich sein. Arbeitgeber müssen zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen. Neu ist zudem, dass die Bundesregierung keine Verordnungen zur Eindämmung der Pandemie am Bundestag vorbei erlassen kann. Über die Änderungen in dem Entwurf für die Bundes-Notbremse berichtet auch Ruhr24.de*.

Alle Regelungen sind erst einmal befristet - bis zum 30. Juni. Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, Einschränkungen des öffentlichen Lebens bundesweit einheitlich zu regeln - mit der sogenannten Notbremse: Falls die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 Fällen pro 100.000 Einwohner liegt, sollen dort jeweils die gleichen Regeln gelten.

Bundes-Notbremse für Deutschland: Hitzige Diskussion im Bundestag

Update vom 16. April, 15.50 Uhr: Die erste Lesung zur Bundes-Notbremse im Bundestag war geprägt von einer hitzigen Diskussion zur geplanten Ausgangssperre. In der kommenden Woche soll die Änderung des Infektionsschutzgesetz über die Bühne gehen.

Corona-Notbremse: Das ist der Zeitplan

Notbremse: Ab wann gelten die verschärften Corona-Regeln? Debatte im Bundestag

Update vom 16. April, 09.54 Uhr: Der Startschuss für eine bundesweite Notbremse ist gefallen. Der Bundestag berät aktuell in erster Lesung über eine Änderung des Infektionsschutzgesetztes, die verschärfte Corona-Maßnahmen in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 vorsieht.

Update vom 15. April, 11.34 Uhr: Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hat die laufenden Verhandlungen zum Infektionsschutzgesetz und das Inkrafttreten der Bundes-Notbremse als zu langsam kritisiert. Ihr Bundesland diskutiere bereits über einen „harten Lockdown“ und werde „nicht auf das Bundesgesetz warten können“, sagte Schwesig am Donnerstag im Fernsehsender „Welt“. Es sei „unzumutbar“, dass im Bund nun 14 Tage verhandelt werden solle. „Wir brauchen jetzt zügig Entscheidungen“, sagte Schwesig. Zu den notwendigen Maßnahmen gehörten auch Ausgangssperren.

Update vom 14. April, 17.17 Uhr: Wann kommt die Bundes-Notbremse? Die Corona-Zahlen in Deutschland steigen ungebremst. Der Bundestag will über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes am Mittwoch (21. April) kommender Woche entscheiden. Das Parlament beschäftigt sich an diesem Freitag (16. April) in einer ersten Lesung mit dem Entwurf der Koalition. Bis das Gesetz in Kraft tritt, könnte es also noch dauern.

Um diese verschärften Corona-Regeln geht es:

Die SPD im Bundestag will Sport im Freien und kontaktlosen Sport für Kinder von der geplanten Bundes-Notbremse ausnehmen. Ausnahmen bei den Ausgangsbeschränkungen für Sport im Außenbereich seien zwingend, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider, am Mittwoch. Kindern solle zudem kontaktloser Sport ermöglicht werden. Andernfalls drohe eine Eskalation der sozialen Situation bei denjenigen, die in beengten Verhältnissen leben.

Bundes-Notbremse: Wann kommt sie? Kein Schnellverfahren

Update vom 13. April, 21.35 Uhr: Die geplante bundesweite Corona-Notbremse soll nicht im Schnellverfahren beschlossen werden. Im Bundestag wollen die Fraktionen einen grundsätzlich möglichen Verzicht auf bestimmte Beratungsfristen nicht erteilen, der einen Parlamentsbeschluss noch in der laufenden Woche ermöglicht hätte. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus Fraktionskreisen. Am Morgen hatte das Bundeskabinett die Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf den Weg gebracht. 

Wie es in den Parlamentskreisen weiter hieß, wurde in den Koalitionsfraktionen von Union und SPD ausreichend Beratungszeit als nötig angesehen. Ansonsten waren demnach vor allem die Fraktionen von AfD und FDP gegen einen Fristverzicht. Nötig wäre dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit auch mit Stimmen der Opposition. Nun ist die erste Beratung im Plenum an diesem Freitag und der Bundestagsbeschluss für Mittwoch kommender Woche geplant.

Regierung beschließt Bundes-Notbremse: Merkel für zügige Verabschiedung

Update vom 13. April, 13.14 Uhr: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) dringt auf eine zügige Verabschiedung der Bundes-Notbremse gegen die dritte Corona-Welle. „Ich kann aus meiner Perspektive nur sagen: Je schneller es geht, umso besser das natürlich ist - sowohl im Bundestag als auch dann im Bundesrat“, sagte Merkel.

Zuvor hatte das Bundeskabinett beschlossen, dass es in allen Kreisen und Städten mit hohen Infektionswerten Einschränkungen geben soll. „Wir setzen die Notbremse bundesweit um“, sagte Angela Merkel. „Die Unklarheiten, was in dem einen oder anderen Landkreis wann gilt oder was wann nicht gilt, das ist dann vorbei.“

Für die Kanzlerin sei die bundeseinheitlich geltende Notbremse ist „überfällig, denn, auch wenn es schwer fällt, das auch heute wieder zu hören: Die Lage ist ernst, und wir alle müssen sie auch ernst nehmen.“ Abzuwarten, bis alle Intensivbetten belegt seien, wäre zu spät. „Das dürfen wir nicht zulassen.“

Regierung beschließt Bundes-Notbremse: Das soll sich jetzt ändern - Regeln im Überblick

Update vom 13. April, 10.21 Uhr: Das Bundeskabinett hat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur. Im Zuge der Bundes-Notbremse müssen sich die Menschen in weiten Teilen Deutschlands auf Ausgangssperren und geschlossene Läden nach bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen.  Der Bundestag muss zustimmen, auch der Bundesrat kommt noch zum Zug.

Die Bundes-Notbremse soll verbindlich greifen, wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 überschreitet. So sollen dort ab dem übernächsten Tag schärfere Corona-Regeln gelten. Diese sollen so lange in Kraft bleiben bis die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 unterschreitet - dann treten die Extra-Auflagen am übernächsten Tag wieder außer Kraft. Folgende Maßnahmen sind dafür vorgesehen:

Bundes-Lockdown: Um diese verschärften Corona-Regeln geht es

Unabhängig von der Bundes-Notbremse zur Bekämpfung von Corona gilt Folgendes:

Änderung des Infektionsschutzgesetzes: So hart will Angela Merkel die Bundes-Notbremse durchsetzen

[Erstmeldung vom 12. April] Hamm - Es könnte das Ende des Flickenteppichs bei den Corona-Regeln in Deutschland bedeuten: Die Bund-Länder-Beratungen wurden abgesagt, einheitliche Maßnahmen stehen kurz bevor. Das Infektionsschutzgesetz soll im Eilverfahren angepasst werden, um bundesweit geltende Maßnahmen für Hotspots schaffen zu können. Der Bund hat vorgelegt, der Entwurf für die „Bundes-Notbremse“ von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sieht strenge Regeln vor. Das gefällt nicht allen - in den Ländern und im Bundestag regt sich Widerstand. (News zum Coronavirus)

LandDeutschland
HauptstadtBerlin
Einwohner83,02 Millionen (2019)
PräsidentFrank-Walter Steinmeier

Einheitlicher Corona-Lockdown: So soll das Infektionsschutzgesetz geändert werden

Wie aus einem Gesetzesentwurf hervorgeht, möchte Angela Merkel hart durchgreifen. Dabei geht es um die Verschärfung des Corona-Lockdowns in sogenannten Hotspots, also Regionen mit einer anhaltenden Inzidenz von 100. Ein Auszug aus dem ersten Entwurf des Kanzleramtes:

Einheitlicher Corona-Lockdown: Änderung Infektionsschutzgesetz - es könnte schnell gehen

Die Bundesregierung setzt darauf, dass die Änderung des Infektionsschutzgesetzes schnell geht: Sie sollen laut der stellvertretenden Regierungssprecherin Ulrike Demmer schon in dieser Woche vom Kabinett beschlossen werden. Die nächste Sitzung der Bundesregierung werde von Mittwoch auf Dienstag vorgezogen.

Der Bundestag muss den Änderungen mit einfacher Mehrheit zustimmen, er kommt planmäßig vom kommenden Mittwoch bis Freitag zusammen. Auch der Bundesrat muss die Nachschärfungen billigen. Die nächste Sitzung der Länderkammer ist am 7. Mai geplant, es könnte aber eine Sondersitzung geben.

Soll eine Gesetzesänderung im Eilverfahren beschlossen werden, kann der Bundestag an nur einem Tag alle drei vorgeschriebenen Beratungen einschließlich Schlussabstimmung durchführen. Auch der Bundesrat könnte noch am selben Tag mit einer einfachen Mehrheit einen Beschluss fassen.

Änderung des Infektionsschutzgesetzes: FPD-Chef Lindner findet Ausgangssperre „unverhältnismäßig“

Diskussionsbedarf gibt es aktuell vor allem bei der Ausgangssperre, die Meinungen gehen stark auseinander. FDP-Chef Christian Lindner hat kein Verständnis für die vom Bund geplante Maßnahme. Vom abendlichen Spaziergang eines geimpften Paares gehe schließlich keinerlei Infektionsgefahr aus. Die Ausgangsbeschränkungen seien „ein unverhältnismäßiger und epidemiologisch unbegründeter Eingriff in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger“. Ähnlich sieht das die Linke.

Forscher der Universität Oxford gehen davon aus, dass nächtliche Ausgangsbeschränkungen die Verbreitung des Virus um rund 13 Prozent reduzieren können. Ebenso untersuchte ein Forscher-Team aus Berlin eine mögliche Auswirkung der Corona-Regel aus die Mobilität.

Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Diskussion bei Tests in Büros - kommt die Pflicht?

Bei der Testpflicht in Schulen gab es zunächst wenig Kritik. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt allerdings forderte schon ab einer 100er-Inzidenz verpflichtenden Wechselunterricht. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) dagegen meint, der Bund sollte sich bei den Schulen überhaupt nicht einmischen. In Nordrhein-Westfalen sind die Schüler nach den Osterferien wieder in den Distanzunterricht gegangen. Wie es danach an den Schulen in NRW nach dieser „Woche der Vorsicht“ weitergeht, wagte Schulministerin Yvonne Gebauer nicht vorherzusagen. Die Inzidenz im bevölkerungsreichsten Bundesland lag am Montag bei 130,7.

Die will SPD die Änderung des Infektionsschutzgesetzes nutzen, um eine Testpflicht für Betriebe durchzusetzen. Mindestens einmal die Woche müsse jedes Unternehmen seinen Mitarbeitern einen Test anbieten, das solle am Dienstag gleich mitbeschlossen werden, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Nach Angaben der SPD sei sich die Koalition darüber einig, auch das Wirtschaftsministerium lenkt laut dem Spiegel ein.

Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Landkreise fühlen sich durch Bundes-Notbremse entmachtet

Bei aller Diskussion um Maßnahmen geht es bei der Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor allem um eines: die Machtfrage. Landkreise und einzelne Landespolitiker fühlen sich durch die Bundes-Notbremse entmachtet. So warnte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD), der Bund habe keine Expertise für Krisenbewältigung. „Deshalb wäre es auch keine gute Idee, die Länder jetzt mitten in der Krise zu entmachten. Das wäre ein großer Fehler“, sagte er der Welt.

Auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) schimpfte: „Diesen Einheitswahn teile ich überhaupt nicht.“ Der Landkreistag wertete die Vorschläge des Bundes als „ein in Gesetz gegossenes Misstrauensvotum gegenüber Ländern und Kommunen“.

Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Linke wollen nicht zustimmen

Aktuell stößt die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor allem bei der Linken auf Ablehnung. Der Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Dietmar Bartsch, machte im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) deutlich, dass seine Partei den Neuregelungen so nicht zustimmen könne. „Es ist gut, dass es Regelungen geben soll, die für alle nachvollziehbar sind“, sagte Bartsch demnach. „Wir werden das Verfahren auch nicht bremsen. In der Sache habe ich allerdings ein paar fundamentale Kritikpunkte.“

Die Grünen sagten hingegen Kooperation bei der Gesetzgebung trotz Kritikpunkten zu. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann, sagte dem RND, der Gesetzentwurf sei „allenfalls ein Notbehelf und in der Sache dringend nachbesserungsbedürftig“. (mit Material von dpa und afp) *Ruhr24.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Auch interessant

Kommentare