Geldverschwendung bei Corona-Krisen-Management: Rechnungshof rüffelt Spahn

Gesundheitsminister Jens Spahn (41, CDU) steht nun auch in der Kritik vom Bundesrechnungshof

Gesundheitsminister Jens Spahn (41, CDU) steht nun auch in der Kritik vom Bundesrechnungshof

Foto: Kay Nietfeld/dpa

Der Bundesrechnungshof übt scharfe Kritik an den Corona-Maßnahmen der Bundesregierung und an den Entscheidungen des Gesundheitsministeriums von Jens Spahn (41, CDU).

Das berichtete zunächst die „Welt“.

Das Fazit der Prüfer: Bei künftigen Maßnahmen, die die Steuerzahler finanzieren, soll stärker auf „eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Mittelverwendung zu achten“.

Heißt im Klartext: geht umsichtiger mit dem Geld der Steuerzahler um! Und der Bundesrechnungshof wird noch deutlicher.

Die Hauptkritikpunkte der Bundesbehörde:

► Die Erstattung von sechs Euro pro Schutzmaske haben zu einer „deutlichen Überkompensation“ zugunsten der Apotheken geführt, heißt es in dem Bericht. DENN: Masken hätte man eigentlich für 1,62 Euro (im Schnitt) kaufen können.

Bedeutet: 4,38 Euro ZU VIEL bezahlt - pro Maske!

Zwar wurde der Erstattungsbetrag im Februar abgesenkt - der betrug da aber noch immer 3,90 Euro (also 2,28 Euro ZU VIEL).

► Zudem kritisieren die Rechnungsprüfer, dass durch die Verteilung durch die Apotheken nicht alle Risikogruppen erreicht worden seien und zudem auch Menschen Masken erhielten, die keinen gesetzlichen Anspruch hatten.

Zu viel Geld für Krankenhäuser: Um Intensivbetten für Corona-Patienten freizuhalten, schuf das Gesundheitsministerium einen Topf für Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser. Höhe: 10,2 Milliarden Euro. Die Rechnungsprüfer fanden aber heraus: Viele Krankenhäuser bekamen 2020 zu viel Geld ausgezahlt.

► Zudem habe der Bund überwiegend nicht gezahlt, um freie Kapazitäten für Corona-Patienten zu gewährleisten. Vielmehr habe man „das betriebswirtschaftliche Risiko“ einer unzureichenden Belegung mitgetragen. Wie die „Welt“ berichtet, ist das aber erst seit März 2021 das Ziel der geltenden „Verordnungsermächtigung“.

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Quelle: BILD

Das Fazit des Bundesrechnungshofs: Es sei „problematisch“, wenn Milliardenausgaben aufgrund einer Rechtsverordnung („Bundesnotbremse“) getätigt würden, ohne das Parlament vorher darüber abgestimmt hat.

Die Gefahr dieses Handelns: Die „partielle Aushöhlung des parlamentarischen Budgetrechts“.

Auch sei das Gesundheitsministerium „bis heute nicht in der Lage (...), die Zahl der tatsächlich aufgestellten sowie die der zusätzlich angeschafften Intensivbetten verlässlich zu ermitteln“.

Der Bundesrechnungshof erkennt zwar an, dass unbürokratische Finanzhilfen in der Corona-Lage nötig waren. Die gezielte Steuerung und Kontrolle der eingesetzten Mittel müsse jedoch stets gewährleistet bleiben.

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