Gender- und Abtreibungsagenda der EU stoppen – es gibt kein „Menschenrecht auf Abtreibung“!

Am 1. März 2018 hat das EU-Parlament eine Reihe folgenschwerer Beschlüsse gefasst: Unterordnung des nationalen Rechts unter EU-Recht, offene Grenzen, Gender-Ideologie an Schulen, Verpflichtung zur Anerkenntnis der Homo-Pseudo-„Ehe“, Einschränkung der Meinungs- und Gewissensfreiheit, Abtreibung als Menschenrecht – mit anderen Worten: Das EU-Parlament will jetzt im Eiltempo den totalen Staatssozialismus durchsetzen.

Neben den ohnehin schon längst bekannten Plänen der EU zur Abschaffung der Nationalstaaten und dem Austausch der europäischen Bevölkerung, stechen in der sogenannten „Entschließung zur Lage der Menschenrechte in der EU“ vom 1. März 2018 zwei Punkte besonders hervor: Zum einen will die EU flächendeckende Gender-Lehrpläne an Schulen durchsetzen, zum anderen wird ein angebliches „Menschenrecht auf Abtreibung“ proklamiert.

Wenn es nach dem Willen der EU geht, dann soll es zukünftig aus der Zwangserziehung in Sachen „Gender Mainstreaming für kein Land mehr ein Entrinnen geben. Sämtliche Mitgliedsstaaten sollen verpflichtet werden, sowohl die Homo-Pseudo-„Ehe“ anzuerkennen, als auch Gender-Sexualkunde an ihren Schulen einzuführen. Ohne Rücksicht auf das Erziehungsrecht der Eltern wären Kinder dann gezwungen, an Propagandaveranstaltungen schwul-lesbischer Lobbygruppen teilzunehmen und bekämen eingetrichtert, dass die Liebe zwischen Vater und Mutter ein verzichtbares Relikt vergangener Tage sei, weil Kinder angeblich genauso gut in der Petrischale gezeugt werden könnten.

Besonders brisant ist die Proklamation eines angeblichen „Menschenrechts auf Abtreibung“ in Punkt 77 des Dokuments. Dies beinhaltet, dass beispielsweise die Abwesenheit von Abtreibungsmöglichkeiten künftig als Folter gewertet würde, weil eine Frau dadurch gezwungen sei, ihr Kind zur Welt zu bringen, oder dass ein Arzt, der sich weigert, eine vorgeburtliche Kindstötung vorzunehmen, sich – wider jeglicher Logik – der Körperverletzung schuldig machen würde. Medizinisches Personal soll dadurch seiner Gewissensfreiheit beraubt und Lebensschützer kriminalisiert werden. Damit stellt die EU im Handstreich die Rechtsordnung ihrer Mitgliedsstaaten auf den Kopf und pervertiert den Begriff der Menschenrechte an sich.

Dieses wahnsinnige Abtreibungs- und Anti-Familienprojekt der EU muss gestoppt werden! Die ganze „Entschließung zur Lage der Menschenrechte in der EU“ ist eine einzige Farce: Wer das grundlegendste Recht des Menschen, das Recht auf Leben, in Abrede stellt, der verliert jegliche moralische Legitimation, sich zum Richter über – logischer Weise nachrangige – Menschenrechte zu erheben oder gar in das gottgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder einzugreifen.

Fordern wir daher mit anbei stehender Petition das EU-Parlament auf, das Menschenrecht auf Leben, von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod, an die erste Stelle zu setzen, sowie die Gewissensfreiheit von Ärzten und Krankenschwestern zu wahren. Es kann und darf kein „Menschenrecht auf Abtreibung“ geben! Außerdem muss das Erziehungsrecht der Eltern besonders geschützt werden, damit Kinder zukünftig vor staatlicher Indoktrinierung mit der Gender-Ideologie verschont bleiben. Bitte schließen auch Sie sich diesen wichtigen Forderungen an, indem Sie die Petition an das EU-Parlament unterzeichnen.

Herzlichen Dank!


Petition an das EU-Parlament:

Sehr geehrter Herr EU-Parlamentspräsident Tajani,
Sehr geehrte Abgeordnete,

am 1. März 2018 hat das EU-Parlament die sogenannte „Entschließung zur Lage der Menschenrechte in der EU“ verabschiedet. Diese Entschließung stellt nicht nur die Rechtsordnung der Mitgliedsstaaten auf den Kopf, sondern ist auch ein klarer Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Zum einen wird darin ein angebliches „Menschenrecht auf Abtreibung“ proklamiert (Punkt 77). Das grundlegendste und universellste Menschenrecht ist jedoch das Recht auf Leben (Art. 2 Europäische Menschenrechtskonvention), es ist Voraussetzung für die Wahrnehmung aller anderen, logischer Weise ihm nachgelagerten Rechte. Insofern kann es niemals ein „Menschenrecht“ auf das Töten unschuldigen Lebens im Mutterleib geben, weil ein solches das Lebensrecht des ungeborenen Kindes missachten würde. Es stellt zudem eine Verletzung der in Art. 9 Europäische Menschenrechtskonvention verbürgten Gewissensfreiheit von Ärzten und medizinischem Personal dar, wenn die Weigerung, eine Abtreibung vorzunehmen, künftig als „Körperverletzung“ oder gar „Folter“ gewertet würde.

Ein weiterer Angriff auf die Gewissensfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern (Art. 2 Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention) verbirgt sich in dem Ansinnen des EU-Parlaments, die Mitgliedsstaaten dazu zu verpflichten, die sogenannte „Akzeptanz sexueller Vielfalt“, also die Genderideologie, in die schulischen Lehrpläne aufzunehmen. Ideologie hat an Schulen nichts verloren.

Wir fordern das EU-Parlament daher auf, sich in aller erster Linie für das Menschenrecht auf Leben, von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod, einzusetzen, sowie die diesbezügliche Gewissensfreiheit von Ärzten und Krankenschwestern zu wahren. Es kann und darf kein „Menschenrecht auf Abtreibung“ geben! Außerdem fordern wir, dass das Erziehungsrecht der Eltern besonders geschützt wird, damit Kinder vor staatlicher Indoktrinierung an Schulen verschont bleiben.

Die 12062 Unterzeichner


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