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Kategorie: Praxisfinanzen, Praxismanagement, Zahnheilkunde
Berufsgenossenschaft zur Tragedauer von FFP2- bzw. FFP3-Masken
Aktualisiert am 15. Juni 2020
- Wie lange dürfen FFP2/FFP3-Masken maximal getragen werden bis eine Pause gemacht werden muss?
- Wie lange muss die Pause dann sein?
Informationen zur Tragedauer und notwendigen Pausen finden sich in der Tabelle in Anhang 2 (Tragezeitbegrenzung) der DGUVRegel 112–190 "Benutzung von Atemschutzgeräten". und bei der BAuA. Weiterhin finden sich Informationen in der Betriebsanleitung des Herstellers.
Nach diesen Angaben müssen FFP-Masken zur einmaligen Verwendung (Partikelfiltrierende Halbmaske "NR" (non reusable)) nach einer Schicht (8 Stunden) oder bei Durchfeuchtung entsorgt werden.
Die maximale Tragezeit beträgt grundsätzlich längstens 2 Stunden mit anschließender Mindestserholungsdauer von 30 Minuten. Bei einer FFP-Maske ohne Ausatemventil beträgt die maximale Tragezeit längstens 75 Minuten mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten.
Für wiederverwendbare FFP-Halbmasken (partikelfiltrierende Halbmaske) mit der Kennzeichnung "R" (reusable) gelten dieselben Zeiten bis eine Aufbereitung der Maske erforderlich ist.
Diese Trage- und Erholungszeiten sowie Schichtanzahlen wurden aus langjährigen Erfahrungen abgeleitet. Die Zahlen beruhen auf der Annahme, dass die Person eine mittelschwere Tätigkeit unter „normalen" klimatischen Umgebungsbedingungen ausführen muss. Quelle: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) im Juni 2020