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So geht Deutschland mit Konvertiten und verfolgten Christen um – Pressekonferenz am 28.10. in Berlin

Open Doors Bericht zur Situation von 6.516 Konvertiten in 179 Kirchengemeinden

Das Hilfswerk für verfolgte Christen Open Doors nimmt mit einer repräsentativen Erhebung Stellung zur aktuellen Situation von Flüchtlingen, die sich dem christlichen Glauben zugewandt haben. Dabei geht es auch um den vielfach geäußerten Vorwurf, diese Konvertiten würden einen Glaubenswechsel lediglich aus asyltaktischen Gründen vortäuschen.

Gemeinsam mit Partnern hat Open Doors eine Befragung von 179 Gemeinden verschiedener Kirchen durchgeführt und die Daten zur asylrechtlichen Situation von 6.516 Konvertiten erfasst. Die ausgewerteten Daten werden bei einer Pressekonferenz am 28. Oktober um 10 Uhr im Haus der Bundespressekonferenz, Schiffbauerdamm 42, in Berlin vorgestellt und als Bericht veröffentlicht.

Pressekonferenz mit Bericht zur Untersuchung der Situation von Konvertiten

Auf dem Podium der Pressekonferenz stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

  • Volker Kauder MdB - CDU/CSU-Fraktion, für Werte, Religionsfreiheit, verfolgte Christen
  • Dr. Gottfried Martens - Pfarrer der Ev.-Luth. Dreieinigkeits-Gemeinde Berlin-Steglitz
  • Dr. Reinhardt Schink - Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz
  • Dr. Detlef Blöcher - Autor mehrerer internationaler Studien
  • Ado Greve - Pressesprecher Open Doors Deutschland

Anmeldung für Medienschaffende bitte unter pressebuero@opendoors.de.

Mehrere Tausend Muslime, die in den letzten Jahren als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, haben sich dem christlichen Glauben zugewandt, für den sich viele von ihnen bereits in ihren Herkunftsländern geöffnet hatten. Taufen ließen sich die meisten jedoch erst in Deutschland, da sie die Verfolgung wegen Abfall vom Islam in ihrem Heimatland fürchteten. Ihren Glaubenswechsel machten sie in Asylverfahren geltend.

Der wurde bis etwa Mitte 2017 in vielen Fällen anerkannt und damit ein Schutzstatus begründet. Die für die Konvertiten zu erwartende Verfolgung aus Glaubensgründen in ihren Herkunftsländern stand außer Frage. Heute jedoch wird ihnen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nur noch in wenigen Fällen Schutz gewährt. Etwas besser ist die Schutzquote für Konvertiten bei Verwaltungsgerichten, wo sie gegen ihre Ablehnungsbescheide geklagt haben.

Abschiebepraxis im Widerspruch zur Religionsfreiheit

Das Menschenrecht auf Religionsfreiheit schließt den Glaubenswechsel ein und soll gerade auch Konvertierten ermöglichen, ihren Glauben zu leben, alleine und in der Gemeinschaft, privat wie öffentlich. Jedoch in ihren islamischen Herkunftsländern werden Christen und besonders Konvertiten schwer verfolgt, der Abfall vom Islam gilt als todeswürdiges Verbrechen. Die Abschiebung von Konvertiten in eine solche Verfolgungssituation widerspricht der Intention des Grundgesetzes sowie den Menschenrechten.

 

Für Fotos und Interviews mit Markus Rode wenden Sie sich bitte an unser Pressebüro.

 

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