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Impfpflicht durch die Hintertür

Der jüngste Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Länder gehört vor den Richter – und zwar sofort.
Coronavirus: Keiner der verfügbaren Impfstoffe schützt vollständig Geimpfte
Foto: Rogelio V. Solis (AP) | Keiner der verfügbaren Impfstoffe schützt vollständig Geimpfte zuverlässig davor, sich mit dem Virus zu infizieren und es an andere weiterzugeben.

Lange wurde sie ausgeschlossen. Nun kommt sie doch: die Impflicht durch die Hintertür. Ab dem 1. November sollen Ungeimpfte bundesweit keine Lohnfortzahlung mehr erhalten, wenn sie sich wegen einer Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 in eine von staatlichen Stellen angeordnete Quarantäne begeben müssen. Darauf einigten sich gestern mehrheitlich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und die Gesundheitsminister der Länder. Nur Bremen und Thüringen enthielten sich. Ausgenommen von der neuen Regelung sind Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. 

Bemerkenswerter als der Beschluss ist nur noch die Dreistigkeit, mit der Spahn sie verteidigt: „Warum sollen andere dafür zahlen, dass sich jemand für sich entscheidet sich nicht impfen zu lassen?“ Statt um „Druck“ gehe es um „Fairness“.

39.228 gemeldete Impfdurchbrüche

Geht es nicht. Und zwar schon deshalb nicht, weil keiner der verfügbaren Impfstoffe vollständig Geimpfte zuverlässig davor schützt, sich mit dem Virus zu infizieren und es an andere weiterzugeben. Laut dem Robert-Koch-Institut (RKI-Wochenbericht vom 16.9.) wurden in Deutschland bisher 39.228 Impfdurchbrüche bei Personen festgestellt, die den vollen Impfschutz besaßen, also 14 Tage nach der zweiten Impfung oder später.

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554 von ihnen zeigten dabei so schwere Symptome, dass sie hospitalisiert wurden, 35 mussten gar auf Intensivstationen. Und da das RKI nur Meldung von Personen erfasst, die, weil sie über Symptome klagen, zum Arzt gehen und sich testen lassen, dürfte die tatsächliche Zahl der Impfdurchbrüche ein Vielfaches der vom RKI erfassten Fälle betragen.

Worst-Case-Szenario

Im Worst-Case-Szenario infiziert sich ein vollständig Geimpfter am Wochenende beim Feiern im Club mit SARS-CoV-2 und gibt das Virus während der darauffolgenden Woche bei der Arbeit unwissentlich an seine Kollegen weiter. An Geimpfte genauso wie an negativ getestete ungeimpften Kollegen. Doch nur Letztere müssen sich nach dem nächsten Test in die angeordnete Quarantäne begeben.

Während also Ungeimpfte, die positiv auf das Virus getestet wurden, zum Schutz der anderen zu Recht aus dem Verkehr gezogen werden, bleibt der Doppelt Geimpfte als Infektionsquelle bestehen. Was gerecht daran sein soll, dass der Ungeimpfte nun auch noch von der Lohnfortzahlung ausgeschlossen wird, erschließt sich außer Spahn und Co. wohl niemandem.

Blaupause für Entsolidarisierung

Es ist nicht Schuld der Ungeimpften, dass die verfügbaren Impfstoffe keine „sterile Immunität“ gewähren und daher auch vollständig Geimpfte weiterhin ein Infektionsrisiko darstellen. Davon abgesehen, dass das Spahnsche Mantra, „wer sich impfen lässt, schützt sich und andere“, in dieser Pauschalität einfach falsch ist, die neue Regelung, birgt auch die Gefahr, zur Blaupause für eine weitreichende Entsolidarisierung im Gesundheitswesen zu werden.

Denn wenn es ungerecht ist, dass die Allgemeinheit für die Lohnfortzahlung von Ungeimpften aufkommt, warum soll es dann gerecht sein, für die Krankheitstage des beim Skifahren Verunglückten zur Kasse gebeten zu werden? Von der Entziehungskur des Drogenabhängigen, der Strahlentherapie des Krebspatienten, der jahrelang geraucht hat, oder dem HIV-Infizierten einmal ganz abgesehen. Der Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Länder gehört daher vor den Richter. Und zwar sofort.

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Stefan Rehder Jens Spahn

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