Katholische Kirche : Schottischer Kardinal Keith O’Brien zurückgetreten
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Zurückgetreten: Der Erzbischof von Edinburgh und Saint Andrews, Kardinal Keith O’Brien Bild: dpa
Wegen „unangemessenen Verhaltens“ ist Kardinal Keith O’Brien zurückgetreten. Benedikt XVI. nahm das Rücktrittsgesuch an. Der Papst selbst ermöglichte unterdessen, dass das Konklave zur Wahl seines eigenen Nachfolgers früher beginnen kann, als die bisherigen Regeln es zuließen.
Der ranghöchste Würdenträger der katholischen Kirche in Großbritannien, Kardinal Keith O’Brien, ist zurückgetreten. Das teilte die katholische Kirche von Schottland am Montag mit. Papst Benedikt XVI. habe das Rücktrittsgesuch bereits am 18. Februar angenommen, hieß es in der Mitteilung, die auf Berichte über „unangemessenes Verhalten“ O’Briens im Umgang mit Glaubensbrüdern folgte. O’Brien selbst teilte mit, der Papst habe den Rücktritt O’Briens als Erzbischof von Edinburgh und Saint Andrews auf den 25. Februar festgesetzt.
O’Brien zählte bislang zu den 117 Kardinälen, die an der Wahl eines neuen Papstes nach der Rücktrittsankündigung Papst Benedikts teilnehmen sollten. Er erklärte nun aber, er werde nicht an dem Konklave zur Papstwahl teilnehmen.
Mehrere Priester erhoben einem Zeitungsbericht zufolge schwere Vorwürfe gegen O’Brien. Dieser habe bei diversen nächtlichen Aktivitäten „unangemessenes Verhalten“ an den Tag gelegt, berichtete die Sonntagszeitung „The Observer“ über eine angebliche Beschwerde an den Vatikan. Demnach geht es um Vorkommnisse vor 33 Jahren, die drei amtierende und ein ehemaliger Priester gemeldet hätten. Er selbst wies die Vorwürfe zurück.
Der Papst habe den Amtsverzicht unter Berufung auf den Kirchenrechtskanon 401, Paragraf 1, angenommen, meldete Radio Vatikan am Montag. Der Paragraf schreibt Diözesanbischöfen vor, mit Vollendung des 75. Lebensjahres ihren Rücktritt anzubieten; O’Brien erreicht dieses Alter am 17. März.
Konklave kann vorgezogen werden
Ebenfalls am Montag wurde bekannt, dass das Konklave zur Wahl des neuen Papstes früher beginnen kann. Benedikt XVI. hat kurz vor dem Ende seines Pontifikats die entsprechenden Regeln so geändert, dass die Kardinäle jetzt auch schon vor dem 15. März zusammentreten können.
Das Kardinalskollegium könne den Beginn der Papst-Wahl vorziehen, sofern alle Kardinäle in Rom anwesend seien, teilte der Vatikan mit. Das Apostolische Schreiben (Motu proprio) des Papstes legt es damit in die Hand der Kardinäle, das Konklave entgegen der bisherigen Frist bereits vor dem 15. März zu eröffnen.
In Rom war seit Tagen spekuliert worden, diese Versammlung werde bereits am 10. oder 11. März beginnen. Nach dem Rücktritt Benedikts am kommenden Donnerstag können die Kardinäle darüber entscheiden. Die vorgesehene Frist von 15 bis 20 Tagen nach Beginn der Sedisvakanz („leerer Stuhl Petri“) bis zum Konklave soll wahlberechtigten Kardinälen normalerweise Zeit geben, um aus aller Welt nach Rom zu reisen. Da Benedikt seinen Rücktritt früh angekündigt hatte, können sich die wahlberechtigten Kardinäle auf eine baldige Anreise einstellen