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Allgemeine Infos zum Bundestag

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“: Das legt Artikel 20 des Grundgesetzes fest. Die Volksvertretung übernimmt der Deutsche Bundestag als alle vier Jahre direkt von volljährigen deutschen Staatsbürgern gewähltes Parlament. Nach Artikel 39 des Grundgesetzes fndet die nächste Bundestagswahl zwischen dem 31. August 2025 und dem 26. Oktober 2025 statt. 


Aufgaben der Bundestagsabgeordneten
Die Bundestagsabgeordneten wählen den Bundeskanzler. In verschiedenen Fachausschüssen beraten die Parlamentarier neue Gesetze und stimmen in öffentlichen Bundestagsdebatten über die Entwürfe ab. Die Abgeordneten kontrollieren zudem die Arbeit der Regierung und können zu diesem Zweck Untersuchungsausschüsse einsetzen. Außerdem legen sie in einem jährlichen Haushaltsplan die Finanzierung sämtlicher Projekte der Bundesregierung fest.

Funktionsträger im Parlament
Der Alterspräsident eröffnet zu Beginn einer Legislaturperiode die erste Sitzung. Seit 2017 ist dies jenes Mitglied des neu gewählten Bundestags, das dem Parlament am längsten angehört. Bei dieser Sitzung wählt das Parlament auch einen Bundestagspräsidenten als Vorstand des Deutschen Bundestags. Der Ältestenrat mit dem Bundestagspräsidenten, seinen Stellvertretern und 23 weiteren Abgeordneten koordiniert den Arbeitsablauf im Deutschen Bundestag.

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