Inzest
Die „Welt“ bietet Ihnen Nachrichten, Bilder und Hintergrundberichte zu Inzest, Missbrauchsfällen sowie Fällen einvernehmlicher Geschwisterliebe.
Inzest bezeichnet die sexuellen Beziehungen zwischen engsten Blutsverwandten, wie zwischen Eltern und Kindern oder Geschwistern. In fast allen Kulturen existieren gesellschaftliche, religiöse, moralische und rechtliche Normen, die Inzest sanktionieren (Inzesttabu).
Regional sehr verschieden und zeitlichem Wertewandel unterworfen ist dagegen die Frage, welche Verbindungen noch als legitim angesehen werden.
Situation in Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich wird Inzest juristisch nur zwischen in gerader Linie Verwandten (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, und deren Kinder, Enkel, Urenkel sowie zwischen Geschwistern) verfolgt.
Entscheidend ist der Verwandtschaftsgrad: Für entfernte Verwandte wie beispielsweise Cousin und Cousine 2.Grades besteht kein Ehehindernis. Darüber hinaus ist es in Deutschland auch nach dem Gesetz möglich, dass Cousin und Cousine sexuelle Beziehungen haben und heiraten.
Revisionsempfehlung des Ethikrats
Medienöffentlichkeit erregte in Deutschland vor allem der Fall eines Halbgeschwisterpaars aus Sachsen, das sich im Erwachsenenalter kennenlernte, ineinander verliebte und gemeinsam vier Kinder zeugte.
Der Mann wurde mehrfach zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Seine Klage gegen ein Inzestverbot scheiterte sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 als auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zwei Jahre später.
Im September 2014 hat der Deutsche Ethikrat dem Gesetzgeber empfohlen, eine Revision des Paragraphen zum einvernehmlichen Geschwisterinzest vorzunehmen. Der Ethikrat hält das Inzestverbot unter Geschwistern für nicht mehr zeitgemäß.