Mittwoch, 24. April 2024

Nun doch: Veröffentlichung einer Petition gegen UN-Migrationspakt

(David Berger) Nachdem der Petitionsausschuss des Bundestages mit allen Mitteln Petitionen gegen den UN-Migrationspakt verhindern wollte, hat die AfD-Fraktion heute in einer Sitzung des Petitionsausschusses des Bundestages die Veröffentlichung einer solchen Petition durchgesetzt. Dass die AfD hier erfolgreich war, wurde erst durch die Berichterstattung der freien Medien möglich.

Insgesamt sind in den letzten Wochen 60 Petitionen gegen den UN-Migrationspakt beim Petitionsausschuss des Bundestages eingegangen. Sie wurden aber immer wieder gelöscht bzw. nicht freigeschaltet.

Nicht nur ein Verdienst der AfD

Dass nun heute eine Petition freigeschaltet werden soll, ist ein Verdienst der AfD, aber vor allem auch der freien Medien, die immer wieder über den Migrationspakt, aber auch über das Verhalten des Petitionsausschusses berichtet haben und dafür von Gruppen wie „Correctiv“ heftig bekämpft wurden.

So sah etwa das Engagement von Philosophia Perennis in der Sache aus: Philosophia Perennis und der Petitionsausschuss.

Auch Stimmenthaltung bei UN-Generalversammlung gefordert

„Die veröffentlichte Petition beinhaltet neben der Forderung der Nichtunterzeichnung des UN-Migrationspaktes auch die Forderung der Stimmenenthaltung Deutschlands bei der entsprechenden UN-Generalversammlung zum UN-Migrationspakt im September 2019. Zudem soll Deutschland erklären, dass der Pakt  für die Bundesrepublik als solches keinerlei bindende Wirkung entfalte.“ – so die EpochTimes.

Nach Informationen der „Jungen Freiheit“ soll es sich bei der Petition um die eines Petenten aus Bayern handeln. Sie wird quasi stellvertretend für andere in Kürze auf der Onlineseite des Ausschusses hochgeladen. Dort können angemeldete Nutzer mitdiskutieren und die Petition unterzeichnen.

Petition hat nur noch symbolische Bedeutung

Allerdings stellt sich die Frage, ob es nicht längst zu spät für die Petition ist bzw. ob diese noch mehr rein symbolische Bedeutung hat als die anderen Petitionen. Die Zeichnungsfrist endet erst am 19. Dezember, der Migrationspakt soll bereits am 10./11. Dezember unterzeichnet werden.

Bislang sucht man auf der ersten Seite des Petitionsausschusses allerdings vergeblich nach der Petition. Nach den bisherigen Erfahrungen auch mit der Verwaltung dieser Institution ist davon auszugehen, dass man auch hier versuchen wird, das Ganze deutlich zu verzögern.

Die eigentliche Seite der Petition findet man nur über Umwege und dort sind die Ladezeiten in der Regel unerträglich lang (bis zu 20 Minuten):

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_11/_01/Petition_85565.nc.html

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Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Bundesregierung dem globalen Migrationspakt (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration) nicht beitrete, sich in der UN-Generalversammlung im September 2019 in der Abstimmung darüber der Stimme enthalte und eine Erklärung bei den Vereinten Nationen abgebe, wonach der globale Migrationspakt für Deutschland nicht bindend sei.

Begründung

Der Pakt ist nicht geeignet, Migrationsfragen zu regeln. Es ist ein Verlust deutscher Souveränität in der Einwanderungspolitik und ein Verwischen der Unterschiede zwischen legaler und illegaler Migration zu befürchten.

Die Bundesregierung soll stattdessen den Standpunkt der österreichischen Bundesregierung unterstützen, dass nämlich kein Menschenrecht auf Migration besteht und entstehen kann, sei es durch Völkergewohnheitsrecht, Soft Law oder internationale Rechtsprechung.

Zwar wird in dem Dokument zum globalen Migrationspakt einerseits versichert, die Inhalte seien nicht verpflichtend, andererseits wird mehr als 50-mal von „sich verpflichten“ oder „Verpflichtung“ gegenüber Migranten gesprochen, wodurch deutlich wird, dass durch den Migrationspakt zumindest der Einstieg in eine Selbstverpflichtung erfolgt. Wenn aber der Eindruck der Verbindlichkeit erweckt wird, fördert man eine Erwartungshaltung bei Migrationswilligen und befeuert damit die Migration an sich.

Besonders kritisch ist, dass Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus einen Zugang zu sozialstaatliche Leistungen bekommen sollen, der darüber hinaus diskriminierungsfrei erfolgen soll, was wohl bedeuten würde, dass selbst illegale Einwanderer einen Anspruch auf die gleichen Sozialleistungen wie Einheimische hätten. Damit würde der Handlungsspielraum der Bundesländer in der Asyl- und Migrationspolitik, die zum Teil vorrangig Sachleistungen für Migranten vorsehen, noch weiter eingeschränkt.

 

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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