Politik

Ideelle und finanzielle Hilfen Bundesbürger sollen Flüchtlinge integrieren

Das Pilotprojekt wird unter anderem vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dem Bundesinnenministerium verantwortet.

Das Pilotprojekt wird unter anderem vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dem Bundesinnenministerium verantwortet.

(Foto: picture alliance/dpa)

Ob bei Behördengängen oder der Suche nach Wohnungen und Arbeitsplätzen - viele Flüchtlinge sind nach ihrer Ankunft in Deutschland auf sich alleine gestellt. Um sie besser in die Gesellschaft einzubinden, setzt die Bundesregierung nun auf Freiwillige. Auch für die Miete sollen die Mentoren aufkommen.

Die Bundesregierung will interessierte Bürger enger in die Integration neu ankommender Flüchtlinge einbinden. Freiwillige Mentoren sollen in diesem Jahr bis zu 500 Flüchtlingen im Rahmen des neuen Pilotprojekts "Neustart im Team" (NesT) beim Einleben in Deutschland helfen - bei Behördengängen, der Suche nach Wohnungen, Arbeitsplätzen und Schulen und bei Begegnungen etwa in Sportvereinen und bei Festen, wie das Bundesinnenministerium bekannt gab.

Ziel sei es, mit der Einbindung interessierter Bürger als Mentoren die "erfolgreiche gesellschaftliche Integration" zu erleichtern, erklärte die CDU-Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz. "Das nutzt den Schutzbedürftigen, aber auch der ganzen Gesellschaft." Der Parlamentarische Staatssekretär der CSU im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer, sprach von einem "echten Gemeinschaftswerk von Staat und Zivilgesellschaft".

Die Mentoren sollen die Neuankömmlinge ideell und finanziell unterstützen. Jeweils fünf Mentoren müssen sich verpflichten, für einen oder mehrere Flüchtlinge eine geeignete Wohnung zu finden und zwei Jahre lang die Kaltmiete zu finanzieren. Zudem sollen sie die Flüchtlinge ein Jahr lang in Alltagssituationen auf dem Weg zur gesellschaftlichen Teilhabe unterstützen. Anders als bei den sogenannten Flüchtlingsbürgschaften weiß jeder Mentor von Anfang an, wie viel er finanziell beitragen muss.

UN-Flüchtlingshilfswerk wählt Personen aus

Die Flüchtlinge müssen in Deutschland keinen Asylantrag stellen, sondern werden im Rahmen des sogenannten "Resettlements" aufgenommen. Deutschland hat der EU-Kommission für die Jahre 2018 und 2019 die Aufnahme von insgesamt 10.200 Menschen zugesagt. Die Teilnahme am "Neustart"-Programm ist für die Flüchtlinge freiwillig. Wenn sie sich aber darauf einlassen, sind sie erst einmal verpflichtet, in der Wohnung zu leben, die ihnen die Mentoren ausgesucht haben. Ausgewählt werden die Schutzbedürftigen, die für das "Resettlement" infrage kommen, vom UN-Flüchtlingshilfswerk.

Für die Beratung und Schulung interessierter Helfer wurde eine Zivilgesellschaftliche Kontaktstelle (ZKS) neu eingerichtet. Sie besteht in der Pilotphase aus Vertretern der Deutschen Caritas, des Deutschen Roten Kreuzes und der Evangelischen Kirche von Westfalen. Finanziert wird sie unter anderem von der Bertelsmann-Stiftung und der Stiftung Mercator. Verantwortet wird das Pilotprogramm vom Bundesinnenministerium, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung.

Quelle: ntv.de, lri/dpa/AFP

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