Am Rathausplatz in der Wiener Innenstadt kam es zu "Übergriffen" in der Silvesternacht. Eine Schweizerin reagierte schlagfertig - allerdings mit Konsequenzen.

Von JOHANNES DANIELS | Die Frau hatte den richtigen Riecher. Mit einem beherzten „Schlagerl aufs Naserl“ setzte eine Schweizerin in Wien einen übergriffigen Silvester-„Fucken“-Afghanen zunächst Schach-Matt. Dieser weibliche Abwehrreflex beschert ihr jetzt als Konsequenz ein „Orgerl“ – eine wienerische Organstrafverfügung – statt eines „Ordens wider den tierischen Trieb“. Die Belästigte schlug den Täter nach der Sexattacke im wahrsten Sinne des Wortes „unversehens“ spitalsreif und hat dafür jetzt auch noch eine Klage wegen Körperverletzung am Hals.

Internationaler Silvester-Taharrush: Trifft eine Schweizerin einen Afghanen in Wien …

Die 21-jährige Schweizerin hatte in der Silvesternacht gegen 1:30 Uhr am Rathausplatz in der Wiener Innenstadt einem 20-jährigen Afghanen die Nase gebrochen, der zuvor sie sowie viele weitere Frauen im Umfeld immer wieder sexuell belästigte und nach Zeugenaussagen auch „intim anfasste“. Laut Polizei hatte ihn die so Belästigte reflexartig auf die Knolle geschlagen, ohne sich zuvor umzudrehen, als er ihr schließlich ans Gesäß fasste – wie eine echte Lady eine solche Situation halt elegant meistert. Dumm nur, dass der so Betroffene ein „Schutzsuchender“ der Religion des Friedens war. Dumm aber auch, dass die Schweizerin durchtrainierte Athletin ist.

Das 20-jährige Genital-Goldstück blutete nach der Attacke so heftig aus dem oberen Gesichtserker, dass der nun „tatsächlich Schutzbedürftige“ unverzüglich von der „Wiener Rettung“ ins Krankenhaus verbracht werden musste. Zuvor meldete er den dreisten Angriff einer unreinen Ungläubigen auf ihn bei der Rathaus-„Security“. Ein Fall für die UN-Menschrechtskommission, denn der zentrierte Riech-Kolben-Kick widerspricht ganz klar dem (unverbindlichen) UN-Migrationspakt, der trotz Nichtunterzeichnung auch für Österreich und alle UN-Mitgliedstaaten gilt.

Ein „Rückschlag“ für die Integration – wenn Täter zu Opfern werden

Während der Silvesterfeierlichkeiten war es erneut zu Fällen von Sex-Übergriffen in der Innenstadt gekommen. „Zeugen sagten aus, dass mehrere Frauen von dem Afghanen begrapscht worden waren“, erläuterte Polizeisprecher Harald Störs nach dem interkulturellen Schlagabtausch. Der Volltreffer dürfte laut Polizei auf einen Schutzreflex des Opfers gegenüber dem Schutzsuchenden zurückzuführen gewesen sein. Die 21-jährige Schweizerin erhielt dennoch von Amts wegen eine Anzeige wegen Körperverletzung, der sonst gepflegte „Täterschutz“ greift hier nicht.

Switzerland 12 Points – Afghanistan zero – „Grenzen“ aufgezeigt

Ein Griff, ein Schlag auf die Zwölf – zwei Anzeigen: „Ich hätte mir nicht gedacht, dass dieser Vorfall so viel Aufsehen erregt“, erklärt die 21-Jährige, immer noch geschockt. Doch die schlagfertige Lady aus der Schweiz sorgt auch für Furore und erntet viel Bewunderung und Applaus. Kommentare in österreichischen Netzwerken sprechen eine deutliche Sprache: „Sie müsste einen Orden bekommen“, „Sie hat ihm die Grenzen aufgezeigt“, wird die junge Schweizerin für ihre Zivilcourage gelobt.

Die Instant-Karma-Vollstreckerin wider Willen möchte vorerst auf jeden Fall anonym bleiben: „Ich weiß nicht, was mich bei einem Prozess erwarten würde“, lässt die talentierte Wintersport-Athletin der „Krone“ ausrichten, nachdem sie den Zacken aus der Krone des Naseweis vom Hindukusch schlug. Sie reiste bereits am 2. Januar in ihre Heimat zurück – mit einer Erfahrung mehr und einer Anzeige wegen Körperverletzung im Reisegepäck. Doch die Anzeige durch den zweifach „Gekränkten“ sei durchaus rechtskräftig, wie auch die Wiener Polizei via Twitter erklärte. „Es handelt sich um ein Offizialdelikt, das angezeigt werden muss“, heißt es dort. Diese Rechtsauffassung über Offizialdelikte ist allerdings „grenzwertig“. Die internationale „Grapscher-Community“ wird diese Mitteilung zumindest genüsslich und mit sehr viel Wohlwollen vernommen haben – bis hin zum Hindukusch.

Schmerzensgeld …

Kommt die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass die 21-Jährige „angemessen“ auf die unsittliche Berührung des Verdächtigen reagiert hat, könnte die Anzeige fallen gelassen werden. Aber auch eine „Diversion“ der Perversion wäre ein mögliches Szenario: So könnte der 21-Jährigen seitens des Wiener Gerichts die Zahlung eines Geldbetrages auferlegt werden, im Gegenzug würde das Strafverfahren eingestellt.

Kommt der Fall allerdings tatsächlich vor Gericht, besteht die Möglichkeiten auf einen Freispruch der 21-Jährigen. Ein theoretisch mögliches Szenario könnte auch die Verurteilung der jungen Frau sein – die Zahlung einer Geldstrafe sowie Schmerzensgeld wären hierbei die möglichen Optionen. Auch der Grapscher wurde vorsorglich wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung angezeigt, er konnte aber nicht damit rechnen, dass das Begrapschen eines Frauenhinterns in einer Nasenfraktur mündet. Doppelt schmerzhaft, dass die Riechgurke noch dazu von einer Frau derangiert wurde, was ihm nicht sehr viele fette „Respect-Credits“ zuhause einbringen dürfte.

„Nasibullah“ wurde von einer belästigten Dame mit dem Nasenring durch die Wiener Menagerie gezogen, soweit so gut. Aber folgt der Sexattacke und dem Missbrauch des Gastrechts jetzt eine prompte Abschiebung? Oder – wie in Deutschland üblich – eine Rückholung zum Prozessbeginn gegen die schlagfertige Athletin?

PI-NEWS wird weiter berichten. Hätte er doch eine Nasenlänge Abstand gehalten …

Dazu auch Martin Sellner in einem Video-Statement (von 0:25 bis 3:50 min):

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192 KOMMENTARE

  1. Dieser respektlose Bückbeter hat genau das bekommen, was er verdient hat. Hut ab vor der wehrhaften jungen Frau!

  2. Das war von Anfang an klar, daß man die Frau vors Gericht zerren wird.
    In unserer Gesellschaft stimmt nichts mehr, es gibt keine Werte, kein Recht, keinen gesunden Menschenverstand. Jungen Menschen kann ich nur raten: Haut ab aus Europa! Das wird nämlich noch schlimmer.

  3. Warum hat sie eien Anzeige bekommen? Ganz klar Notwehr. Ich wette der Afghane kommt ohne Strafe aus, aber nicht die Frau.

  4. in der Deutschen Relotius-Presse undenkbar..

    in Österreichs größter Zeitung las man vor 2 Tagen einen ausführlichen Kommentar mit der Überschrift:

    „Sextäter Nase gebrochen: Ein BRAVO & einen ORDEN ! “
    http://www.krone.at/1836171

  5. Eine RIESENSCHWEINEREI!
    Die Unversehrtheit der FRAUEN und deren Rechte fallen zurück ins tiefste MITTELALTER seitdem dieser Idiotenpakt unterzeichnet wurde!
    EINE SCHANDE!

    So werden ALLE FRAUEN zu FREIWILD!
    Schnell bekommen diese ausländischen TRIEBTÄTER heraus, dass sich EUROPÄERINNEN nicht WEHREN DÜRFEN! Und dann geht es hier richtig los!!!

    Die Krankenhauskosten dieses Sittenstrolchs wird man der Begrabschten dann auch noch in Rechnung stellen! Sie kann für den Penner bezahlen bis sie schwarz wird!

  6. Die Behörden wegen Begünstigung und Duldung von Straftaten im Amt gegenanzeigen, wenn der da schon eine ganze Weile unbehelligt sein Unwesen treiben durfte.

  7. sorry für frühes OT
    aber aktuell sind gerade mal 3789 Unterschriften für Billy Six zusammengekommen.
    Das ist ein Witz!
    Vielleicht haben ja einige Leser hier über die Feiertage nichts davon mitbekommen. Deshalb hier noch mal die entsprechende Petiton für seine Freilassung:
    https://www.openpetition.de/petition/online/der-deutsche-bundestag-moege-eindringlich-auf-eine-freilassung-des-reporters-billy-six-hinwirken

    man muss es auch nicht öffentlich machen, falls jemand Angt hat der Nachbar würde es mitbekommen

  8. Haremhab 4. Januar 2019 at 22:02

    Warum hat sie eien Anzeige bekommen? Ganz klar Notwehr. Ich wette der Afghane kommt ohne Strafe aus, aber nicht die Frau.
    ———————–
    So, und nicht anders, wird’s laufen. Im roten-gröönen Wien sowieso.

  9. FRAUEN und MÄDCHEN, die sich von diesen Triebschweinen nicht widerstandlos misshandeln lassen werden finanziell in den Ruin getrieben und landen womöglich noch im Gefängnis!

    Soweit ist es jetzt schon gekommen!!
    In diesem SCHWEINELAND!

  10. Einheimische dürfen sich nicht mehr wehren. F-linge werden wie Heilige behandelt. Eine Schuld wird eher bei der Frau gesucht. Darum wird sie eine Strafe bekommen.

  11. Wenn man von solch einem FICKI FICKI Mann angegriffen wird hat man nur ein Chance.
    Blitzschnell ihn einsprühen und sofort wegrennen! Wer die Kraft hat kann ihn auch k.o. schlagen und dann sofort wegrennen!

    Sonst gibt’s für die Frauen Riesenärger!
    Und wenn einer eine Anzeige macht, dann kommt der Ärger später!
    Die Ficki Männer sind ganz eindeutig im Vorteil: Körperlich, finanziell, rechtlich und können sich Ort und Zeitpunkt des Angriffs selbst aussuchen!

    Die FRAUEN sind nun in der erbärmlichen Situation genauso wie die POLIZEI!
    Sie müssen sich schlagen und bespucken und missbrauchen lassen und dürfen sich nicht wehren!

    In so einem Land kann man auf Dauer nicht leben!
    Es muss einen Umsturz geben! So wie in Brasilien!
    Und der wird kommen!!

  12. In Wien ganz normal die Schweizerin wird sich noch wundern was so alles verkehrt Läuft in Wien.

  13. Kann es sein, dass die AfD vom Datenklau verschont blieb weil sie ihre Daten besser geschützt hat – im Gegensatz zu den Altparteien?
    In der Vergangenheit wurden AfD Daten häufig von Linken Hackern geleakt. Die AfD wird daraus Konsequenzen gezogen haben und ihre Daten schützen.

    Datenleck: Teilnehmerliste von AfD-Parteitag (2016) im Netz aufgetaucht
    Eine linksradikale Webseite hat persönliche Daten von über 2000 AfD-Mitgliedern veröffentlicht, die am Stuttgarter Bundesparteitag teilnehmen. Die Partei fordert Konsequenzen.

    https://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenleck-Teilnehmerliste-von-AfD-Parteitag-im-Netz-aufgetaucht-3194758.html

  14. Es müssen doch erst noch zwei weitere weibliche Zeugen gehört werden um die eine Aussage des männlichen Mohammeds aufzuwiegen.

  15. Tolkewitzer 4. Januar 2019 at 22:06

    Und was sagt #metoo?
    ——————————-
    migrant
    ethnicity
    taharrush ??
    out
    of
    order

  16. „So könnte der 21-Jährigen seitens des Wiener Gerichts die Zahlung eines Geldbetrages auferlegt werden, im Gegenzug würde das Strafverfahren eingestellt.“
    ——————————-

    Tja, das rote Wien ist nicht Ö, politisch gesehen, und es ist zu erwarten dass die linke MIGRANTENBONUSJUSTIZ dort genauso übel hausiert wie in DE.

  17. DIESE REGIERUNG, DIE ALTPARTEIEN MÜSSEN WEG!

    Sie schützen die FRAUEN nicht!
    Sie schützen die MIGRANTEN vor den ANZEIGEN der FRAUEN und vor ihrer GEGENWEHR!

    Das geht gar nicht!!!

  18. sage Euch jetzt etwas Witziges dazu:

    diese Schweizerin hat richtig gehandelt —

    trotzdem muss Sie jetzt, Tag für Tag bei jedem entgegenkommenden arabisch aussehenden Goldstück damit rechnen, ein Messer in den Hals zu kriegen denn der Afghane und Seine Familie werden die Gegenwehr rächen und die Adresse bekommen Sie vom Anwalt – na dann Servus und viel Glück.

  19. ich gratuliere der mutigen Lady! Sie gehört ausgezeichnet!
    Wenn sie denn sollte doch zu einem „Schmerzensgeld“ oder ähnlichem verurteilt werden, schlage ich vor, hier eine Sammlung zu machen. Ich verspreche, mich zu beteiligen. Wenn, ist zu hoffen, mehr zusammenkommt, als sie braucht, kann man damit einen Grundstock für ähnlich gelagerte Fälle bilden, oder eine „Mutprämie“ zuteilen.

  20. Sprengstoff-Terroristen setzt man auf freien Fuß und eine sexuell belästigte Frau, welche in Notwehr handelt, wird mit einer Anzeige und eventuell einem Strafprozeß überzogen. Das ist die neue Werte-EUdssr.

  21. An Formulierungen wie der nachfolgenden zeigt sich, daß man verurteilen will:

    „Es handelt sich um ein Offizialdelikt, das angezeigt werden muss“, heißt es dort.

    Zumindest nach deutschem Recht falsch und unhaltbar. Einfache Körperverletzung ist ein Antragsdelikt nach § 230 StGB, schwere oder gefährliche KV ein Offizialdelikt, das „von Haus aus“ zu verfolgen ist. Eine einfache oder fahrlässige KV gilt nur dann als Offizialdelikt, wenn die zuständige StA ein „öffentliches Interesse“ erklärt. Auch scheint mir hier eine Unverhältnismäßigkeit (Notwehrüberschreitung) nicht gegeben. Der Täter ist in dem Falle einfach nur an die „Richtige“ geraten und hat dann eben auch mal Pech gehabt.

    Allein die Unverschämtheit, per Strafanzeigen Menschen zu Tätern zu erklären, weil die es gewagt haben sich gegen Gewalt zu wehren, sollte bei Angemessenheit künftig als solche zur strafbaren Handlung erklärt und entsprechend geahndet werden.

  22. Mohammedaner sind immer Opfer, Weiße immer Täter, so schreiben es die linksgrünen 68er-Dreckschweine vor!

  23. Rheingold 4. Januar 2019 at 22:32

    Die Terroristen von Döbeln sind sicher Kinder einflußreicher linksgrüner Dreckschweine oder spd-Parteibuchschmarotzer, das gibt mildernde UmständInnen!

  24. Fairmann 4. Januar 2019 at 22:07

    Gibt es keine Bilder von der Nase?

    Bitte,bitte!

    Jaaaa, bitte, bitte, bitte!

  25. 1. Rittmeister 4. Januar 2019 at 22:26
    Sprengstoff-Terroristen setzt man auf freien Fuß und eine sexuell belästigte Frau, welche in Notwehr handelt, wird mit einer Anzeige und eventuell einem Strafprozeß überzogen. Das ist die neue Werte-EUdssr.
    ——————————————

    So wird mit verwerflichen Ludern umgegangen, die sich verweigern zu Verwerfungen zu werden!!
    Wer sich weigert Opfer zu werden und die Täter zu Opfern macht, der (die) muss berappen!

  26. Wunderbar geschrieben, besonders gefallen mir die Wörter Genital-Goldstück und Respect-Credits, den Begriff hatte ich noch gar nicht auf dem Schirm.

    Der Afghane wurde nun aber in seiner Ehre gekränkt, weil er von einer Frau geschlagen wurde, diese Typen sind nachtragend und hinterlistig. Die Schweizerin muss auf sich aufpassen. Denn um seine Ehre wieder her zu stellen muss er nach alter Sitte, die Frau um einen Kopf kürzer machen.

  27. Kirpal 4. Januar 2019 at 22:11

    … und Schweden hat jetzt mutmaßlich Ebola:

    Zu viele Südseekönige?

  28. Solche Frauen braucht Europa. Engagiert und da die Polizei nix tun kann/will ist es eben so.

    Wenn das jemand aus dem rechtem Rand machen würde bei ner muslimischen Frau dann hätten wir wieder die Debatte dass ja Männer unkontrollierbare Triebtäter sind die eine tickende Bombe sind… gäääähhhhn…

    Ganz einfach versagt der Staat werden mehr solcher Geschichten kommen.

    Hallo Polizei was sollte die Frau machen??? Sie hat ihr Recht auf selbstverteidigung wahrgenommen.
    Glaube kaum, dass er ein Nein akzeptiert hätte.

    Ich verneige mich vor dieser couragierten Schweizerin 😉

  29. Rheingold 4. Januar 2019 at 22:32

    Die Tatverdächtigen werden möglicherweise bald wieder auf freiem Fuß sein. Denn die Staatsanwaltschaft Chemnitz als zuständige Behörde werde keinen Haftantrag stellen. Das sagte eine Sprecherin am Freitag. Demnach bestünden keine ausreichenden Haftgründe, wie etwa eine Fluchtgefahr. Die Männer gelten aber weiterhin als tatverdächtig.

    https://www.mdr.de/sachsen/leipzig/doebeln/explosion-doebeln-afd-buero-100.html

    Das heißt ja eigentlich nur, dass der Sachverhalt ziemlich klar ist, keine „Verdunkelungsgefahr“ besteht und die Personen einen festen Wohnsitz haben. „Fluchtgefahr“ scheidet bei der Tat wohl auch aus. Insofern ist das nachvollziehbar. Wenn es aber ein „Rechter“ gewesen wäre, würde man das nicht tun……….

  30. @Rheingold 4. Januar 2019 at 22:32

    Linke Straftäter und Moslems werden von der Justiz geschont. Warum eigentlich. In Döbeln war ein Terrorattentat. Nicht immer alles verharmlosen. Was schlimm ist, muß auch so genannt werden.

  31. Stellen wir uns doch mal vor…
    .
    Wir die weißen Europäer würden zu Hunderttausenden oder gar Millionen nach Afghanistan oder andere Moslem-Länder einfallen und würde da ihre Frauen und Kinder vergewaltigen und ermorden.

    .
    Die Afghanen und die anderen Moslems würden uns innerhalb einer Woche alle grausam abschlachten und das zu Recht.
    .
    Und was machen wir Europäer.. Wir lassen uns das gefallen, dass die moslemischen Merkel-Asylanten hier europäische Frauen und Kinder vergewaltigen und ermorden und wir schauen nur zu bzw. die Politiker labbern was sie alles tun könnten und doch nicht machen und in der Zeit sterben wieder Frauen und Kinder. .
    .
    Ein Menschenleben zählt in Europa nichts mehr!

  32. r2d2 4. Januar 2019 at 22:34

    Wunderbar geschrieben, besonders gefallen mir die Wörter Genital-Goldstück und Respect-Credits, den Begriff hatte ich noch gar nicht auf dem Schirm.

    Der Afghane wurde nun aber in seiner Ehre gekränkt, weil er von einer Frau geschlagen wurde, diese Typen sind nachtragend und hinterlistig. Die Schweizerin muss auf sich aufpassen. Denn um seine Ehre wieder her zu stellen muss er nach alter Sitte, die Frau um einen Kopf kürzer machen.
    ————————————————————————————————
    Muselmänner besitzen keine Ehre, wie diese elende Kreatur beweist. Was die für Ehre halten, ist maximale Eitelkeit, wie sie jeder Hahn auf einem Hühnerhof zur Schau stellt.

  33. Diese ganzen Nachrichten wie aus Amberg Wien etc. sowie die völlige Veränderung des Stadtbilds durch die F´linge, gerade im Osten immer stärker zu bemerken, müssen von der AfD in den Wahlkämpfen noch mehr thematisiert werden. Die Wähler in Brandenburg, Sachsen und Thüringen müssen ganz massiv darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie nur bei dieser Wahl in 2019 noch die Wahl haben zwischen Zuständen wie in Westdeutschland oder der Bewahrung ihrer jetzigen Umgebung. Danach ist die Flutung schon so weit fortgeschritten, dass es zu spät ist.

  34. Drohnenpilot 4. Januar 2019 at 22:46

    Ein Menschenleben zählt in Europa nichts mehr!

    Ein ungläubiges Menschenleben zählt in Europa nichts mehr!

  35. Es ist vorstellbar das wegen der vielen Vorkommnisse von Fickilanten sich die Staatsanwaltschaft gar nicht traut ein Verfahren gegen die junge belästigte Frau einzuleiten.
    Das Verfahren ist einzustellen.

  36. @ jeanette 4. Januar 2019 at 22:08

    Die Schweizerin ist selber schuld, bestimmt
    trug sie einen kurzen Rock oder enge Jeans
    u. keinen Hidschab(arab. für Vorhang, Schleier).
    Und weshalb ist sie überhaupt nachts draußen?
    Frauen gehören doch ins Haus! 🙁

    ++++++++++++++++++++++++

    Mein Tip: Frauen – in Notwehrsituation – schlagt
    derbe zu u. haut dann ab! Nicht auch noch
    solche Täter anzeigen. Im Falle von Vergewaltigung
    hat das Opfer sogar das Recht, den Täter noch
    vor Ort umzubringen. Natürlich nicht erst Stunden
    oder Tage später. Es geht hier um Notwehr, nicht
    um Selbstjustiz. Vergewaltigung natürl. anzeigen.

    Daß in o.g. Fall der afghanische Sittenstrolch
    eine Anzeige stellte, weist darauf hin, daß er
    von seinen mutmaßlich österr. Begleitern
    gebrieft wurde.

  37. @ lorbas 4. Januar 2019 at 22:54

    Ganz sicher nicht. Eher bekommt die Fraue eien Strafe. Asylanten sind doch immer Opfer aus Sichtweise von Gutmenschen in der Justiz. Es wird so kommen. Ich vermute Geldstrafe oder leichte Bewährung.

  38. @ VivaEspaña 4. Januar 2019 at 22:55

    Der Chulz hat auf Anrufe von Schnapshändern gehofft. Dabei waren es nur andere mit Fragen.

  39. Ich kann nur sagen: Mädchen, gut gemacht!!! Sie hatten das normale Recht es zu tun.
    Mal schauen was sagt dazu das marxistische Recht der sozialistischen europäischen „Republik“ Österreichs.

  40. OT?

    Kachelmann, der alte Grabscher, ist wieder da. 😯
    Jetzt zu besichtigen:
    talkshow Riverboat mdr

  41. kein Haftbefehl gegen die Terroristen von Döbel..Dies ist unglaublich..Es war eine politisch motivierte Tat ,aber die Täter passen halt nicht ins Profil der rotgrünen Justiz in Chemnitz.

    Ich denke da an den Mann in Dresden,der seinerzeit einen Böller vor einer Moschee zündete,
    Es entstand minimaler Sachschaden,aber der Täter wurde verhaftet und zu fast 10 Jahren Knast verurteilt..

    Aber die heutige SAntifa hat wohl Narrenfreiheit,so wie die SA von 1933-1945,die ja auch ungestraft jede Schandtat verüben konnte..
    Die heutigen Regierenden und ihre Behörden haben eine schützende Hand über diese linken Terrorhorden..

    Die heutige Zweiklassenjustiz zeigt immer deutlicher ihre Fratze..

  42. Jetzt ruft mal alle Maaaarrtin an!

    HAHAHAHA!

    Wir haben seine Geheimnummer
    und wissen wo sein Haus wohnt.

  43. Dieser Schweizerin sollte man auf jeden Fall einen Orden verleihen und unterstützen.
    Der Sanni, der den Kuffnukken versorgt hat dagegen so lange in den Arsch treten, bis er lacht und dann noch weil er lacht.
    Den Kuffnukken würde ich jedes mal wieder auf Riechkolben kloppen, der rennt nie wieder ohne Gipps herum.

  44. Hatte schon Angst vor @Pinsel und @Oberlehrer, weil ich grabscher mit weechem b geschrieben hatte.
    Geht aber auch:

    grap·schen, grabschen
    /gra?pschen,gra?bschen/
    schwaches Verbumgangssprachlich

    1.
    rasch ergreifen, an sich raffen
    „etwas grapschen“
    2.
    schnell nach etwas, irgendwohin greifen
    „der Mitarbeiter hat einer Kollegin an den Busen gegrapscht/gegrabscht“

    Herkunft
    zu mundartlich grappen = raffen, hochdeutsche Entsprechung von niederdeutsch grabben, grabbeln

    Die Mutti eingeladenen Nasibullahs aus Affghanistan denken eben, ihre Mother Merkel hat für sie den Grabbeltisch hier angerichtet.

  45. Fairmann 4. Januar 2019 at 23:04
    Jetzt ruft mal alle Maaaarrtin an!
    HAHAHAHA!
    Wir haben seine Geheimnummer
    und wissen wo sein Haus wohnt.
    ++++++++++++++++++++++++++++++++++
    Die Adressen der Möchte gerne Helfer für fremdes Geld sollen offiziell auf arabischen Seiten veröffentlicht werden, damit jeder „Flüchtling“ sich seine neue Wohnadresse aussuchen könne.

  46. @ VivaEspaña 4. Januar 2019 at 22:48

    😛 NASIBULLAH = NASEEB-ALLAH = Vorsehung Allahs

    Naseeb (also spelled Nasib or Nasip) is an Arabic term used in many languages including Indonesian, Malay, Persian, Turkish, Pashto, Sindhi, Urdu, Hindi, Bengali and Punjabi. It means destiny or fate/Er bedeutet Bestimmung/Vorsehung oder Schicksal/Los.

  47. Maria-Bernhardine 4. Januar 2019 at 23:11

    @ VivaEspaña 4. Januar 2019 at 22:48

    ? NASIBULLAH = NASEEB-ALLAH = Vorsehung Allahs
    Naseeb (also spelled Nasib or Nasip) is an Arabic term used in many languages including Indonesian, Malay, Persian, Turkish, Pashto, Sindhi, Urdu, Hindi, Bengali and Punjabi. It means destiny or fate/Er bedeutet Bestimmung/Vorsehung oder Schicksal/Los.

    Sach ich doch: nomen est omen.

    Nasibullahs sind unser Schicksal.

  48. Es werden auch wieder Zeiten kommen, wo die Reaktion
    der Schweizerin als vollkommen normal angesehen wird
    und auch in keiner Weise geahndet wird.
    Der jetzige Zeitgeist wird gerade ad absurdum geführt
    und damit kommt mit Sicherheit der unvermeidliche
    Wendepunkt.

  49. @ VivaEspaña 4. Januar 2019 at 23:13

    VORSEHUNG ALLAHS: Wenn Nase zu Brei,
    Schmerzensgeld fordern?

  50. Was hat die Dame falsch gemacht ? Ganz einfach und bitte merken , verinnerlichen und nicht vergessen.
    Niemals nie nicht auf gar keinen Fall sich in Richtung das man etwas zu gibt äussern. NIE !!! ER HAT ! Ende , mehr wird nicht zu Protokoll gegeben. Der schwarze Peter ist so mit bei dem „Opfer“ der etwas nachweisen muss. Kann er aber nicht ! Vergesst argumentieren wie „Notwehr“ oder „Selbstverteidigung“. Man nix gemacht und kann sich nicht erklären wie der andere verletzt wurde. Strafrechtlich wird da sowieso nichts nach kommen. Das Problem ist eher die Zivilklage wie Schmerzensgeld , die Kosten der Krankenversicherung , Krankentransport ect. Die werden sich nach einer Aussage „Ich habe …“ sich wie die Geier auf einen stürzen. Und Asylanten so wie jegliche Hartz4 Ballastexistenzen haben in unseren Ländern die Kostenlose Anwaltsflatrate. Hat also nichts zu verlieren und nur zu gewinnen. Und da der Staat auch nicht gerne für die Anwalts und Gerichtskosten aufkommen möchte wird grundsätzlich zum Nachteil dessen mit Einkommen und sich so mit den Spass leisten kann entschieden !
    Wo her ich das weiss …..? Tja , so manche Nase .

  51. Fairmann 4. Januar 2019 at 23:12

    Darauf erstmal einen Grabba!

    Wenn der Madddin Chulps das liest…
    versteht er es nicht, denn er spricht Äscher Platt mit sch-Fehler

  52. „Anschließend nötigte er sie dazu, ihn bis zum Samenerguss oral zu befriedigen“, teilt die Polizei mit. „Dabei wurde der Tatverdächtige vermutlich an seinem Genital verletzt.“

    Täter („am Genital verletzt“) stellt sich nach Öffentlichkeitsfahndung:
    https://www.bild.de/regional/koeln/koeln-aktuell/koeln-frau-in-tiefgarage-vergewaltigt-59359898.bild.html

    Kölle allahf – Arsch huh – Zäng zusammen.

    Man muss nicht alles schlucken, manchmal muss man/frau auch mal beissen.

  53. Rheingold 4. Januar 2019 at 22:32

    Sorry fürs OT :

    @ MODERATION

    Wisst ihr genaueres über die unglaublichen Vorgänge in Döbeln ?
    Die Chemnitzer Staatsanwaltschaft Rheingold 4. Januar 2019 at 22:32

    Sorry fürs OT :

    @ MODERATION

    Wisst ihr genaueres über die unglaublichen Vorgänge in Döbeln ?
    Die Chemnitzer Staatsanwaltschaft will KEINEN HAFTANTRAG GEGEN DIE VERDÄCHTIGEN DES BOMBENANSCHLAGES gegen das AfD Büro in Döbeln stellen.
    Bitte macht das dringend zum Thema. will KEINEN HAFTANTRAG GEGEN DIE VERDÄCHTIGEN DES BOMBENANSCHLAGES gegen das AfD Büro in Döbeln stellen.
    Bitte macht das dringend zum Thema.

    _____________________________

    Zum Vergleich…eine verrußte Tür, einer Hinterhofmoschee, führte zu 10 Jahren Haft…und hier verzichtet die Staatsanwaltschaft auf die Beantragung der U – Haft!

    Dieser Staat hier, ist ein Links – faschistisches, Dreckskonglomerat an Verbrechern und Völkermördern….er gehört aufgelöst!

  54. @ Obronski 4. Januar 2019 at 23:05

    @ VivaEspaña 4. Januar 2019 at 23:00

    Richterin!

    Richterin Ursula Eichler sprach den Mann, der vor kurzem wegen eines ähnlichen Delikts verurteilt worden war, jedoch schuldig: Er muss 1800 Euro Geldstrafe zahlen. Der 42-jährige erbat sich Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

    Die 33-Jährige wurde hingegen rechtskräftig freigesprochen. Der Schlag sei eine Notwehrhandlung gewesen, sagte die Richterin.
    https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/33-Jaehrige-schlug-Grapscher-ins-Gesicht-Freispruch;art4,2889029

  55. Zuvor meldete er den dreisten Angriff einer unreinen Ungläubigen auf ihn bei der Rathaus-„Security“. Ein Fall für die UN-Menschrechtskommission, denn der zentrierte Riech-Kolben-Kick widerspricht ganz klar dem (unverbindlichen) UN-Migrationspakt, der trotz Nichtunterzeichnung auch für Österreich und alle UN-Mitgliedstaaten gilt.
    ——————————–
    Was erdreistet sich diese Ungläubige? Sie schlug ihn, obwohl sie noch nicht einmal vergewaltigt war! Wir Linken fordern Höchststrafe für diese Nazi-Maid.

  56. @ VivaEspaña 4. Januar 2019 at 23:21

    Hier bezog ich mich auf den aktuellen Fall
    Nasibullah u. die wehrhafte Schweizerin.

  57. Man Stelle sich vor das wäre bei uns geschehen!
    Die junge Frau würde sofort zum öffentlich medialen Henker geführt, das Gold( D…….)stück jedoch doch würde von allen Seiten, als armes Opfer dargestellt, verwöhnt und mit dem Merkelschen Gedenkorden vom links Rocker Steinmeier geehrt!
    Die Roth mit samt Hofmeister und der Göring Eckardt würde so gleich die AFD mit dem Feigen sicherlich rassistischen Anschlag in Verbindung bringen, während das Merkel sich am Krankenbett des Afganhnen zu einem Selfie mit ihm in eindeutiger Posse hinreißen lässt!

  58. “ Hätte er doch eine Nasenlänge Abstand gehalten …“

    ich kann und will meine grosse freude ueber die erfolgreiche abwehr
    einer noetigung, entwuerdigung und seelischen koerperverletzung
    durch eine frau gegen einen unzivilisierten sexualstraftaeter nicht verbergen.

    aber: aber ich bin jedes mal ebenso beschaemt und oeffentlich wuetend,
    wenn auf mein dezentes triggern hin frauen ebenso oeffentlich berichten,
    was sie so in der post-2015er zeit „erleben“/ertragen/erleiden muessen.

    weil sie nie gelernt haben, sich wie obige schweizerin robust zu wehren,
    sondern alles ueber muelltrennung, teddywerfen, kgr/fckafd & co, still sein.

  59. Angriffe auf Parteibüros sind Angriffe gegen unsere Demokratie.
    Hohe Haftstrafen drohen denen, da muss man die doch nicht freilassen.

    Und die Medien sollten jetzt mal schnell die Hintergründe ermitteln:

    -Parteizugehörigkeit
    -Vorstrafen
    -Beruf
    -Arbeitgeber, falls vorhanden

  60. Maria-Bernhardine 4. Januar 2019 at 23:29

    jaja, is schon klar.
    War nur zum Vergleich. Könnte ein Präzedenzfall sein.
    Kommt schließlich nicht so oft vor, dass die begrabschten Mädels den Nasibulllahs die Nase brechen.

  61. @ VivaEspaña 4. Januar 2019 at 23:37

    Wien ist rot-grün. Da werden Richter einiges anders bewerten. Natürlich zugunsten der F-linge.

  62. Wem das an der Nudel hängen hat, MUSS dem Arzt und der Polente das definitiv erklären…

  63. Ich hätte das afghanische Goldstück einfach falsch herum am nächsten xxxxxx und fachmännisch xxxxxxxx lassen. Danach in einem islamischen Halal-Imbiss unter das Volk verteilt und der Schweizerin einen Zivilcourage-Orden verliehen.

  64. Hatte vorher schon mehrere Frauen belästigt …

    Der Typ hatte einfach nur Glück, dass ihm nicht ein Kerl richtig eine reingewunken hat.

    Ach so, was lernen wir aus der Sache? Nach einer entsprechenden „Erziehungsmassnahme“ schnell verpieseln. Die Polizei, dein Freund und Helfer, wird Dich verarschen und ausliefern. Auch wenn die gerade selbst von so einem bunten Mob aufs Maul bekommen haben.

  65. Soweit ist es schon gekommen, daß daher geschwommene Scharia-Krieger vor unseren Gerichten mehr zu sagen haben als einheimische Frauen, die sich gewehrt haben gegen deren sexuelle Nötigungen. Justiz, mitlerweile verkommen wie Presse und Politik! 🙁

  66. @ GOLEO 4. Januar 2019 at 23:54

    Frauen haben im Islam nur halb so viel Stimmrecht wie Männer.

  67. VivaEspaña 4. Januar 2019 at 22:55
    Haremhab 4. Januar 2019 at 22:50

    Mein Post 22:11
    *****

    Nach Informationen aus Sicherheitskreisen ist der Vorgang durch Anrufe von Bürgern bei dem SPD-Politiker Martin Schulz bekannt geworden. Die Anrufer hatten seine private Nummer im Netz gefunden. Schulz wandte sich an die Polizei.
    https://www.tagesspiegel.de/politik/internet-sicherheit-datendiebstahl-kam-durch-anrufe-bei-martin-schulz-ans-licht/23830010.html

    jesses nee, die alte Petze.
    ———————————————————

    Ich finde das insofern interessant, als das meine Festnetznummer schon seit den 80ern nicht im Telefonbuch steht. Eine Jugendliebe hat das aber nicht gestört und erhielt die Nummer durch einen Bekannten, der bei der Telekom…hießen die damals schon so?…bekam. Eigentlich hätte ich auch die Polizei informieren müssen. 😉

  68. Obronski, 04.12. 23:01

    Ich kann nur sagen: Mädchen, gut gemacht!!! Sie hatten das normale Recht es zu tun.

    Ich würde in Kenntnis der Kuffnucken-Kultur einfach mal sagen, dass der afghanische Wüstling innerhalb eines Sekundenbruchteils die islamische Männerhöchststrafe erhalten hat: Von einer jungen, weißen, ungläubigen Frau aus dem Westen mal eben mit einem Nasenbruch umgehauen wurde.
    Das Bild sollte man unter den KGE-Geschenken verteilen.

  69. Wie war das doch gleich? „Notwehr ist diejenige Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren.“ Einen rechtswidrigen Angriff auf das Gesäß der jungen Dame bzw. ihren und den Intimbereich einiger anderer junger Frauen gab es ja laut Zeugen zweifellos. Da die Hand des Betreffenden zum Zeitpunkt der ausgeübten Notwehrhandlung noch an Ort und Stelle war, war der Angriff auf die geschütztem Rechtsgüter sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit auch noch gegenwärtig und da eine Backpfeife, selbst wenn sie mit einer blutenden Nase endet, auch eine geeignete Verteidigung auf den Angriff des afghanischen Sexualstraftäters darstellt und ein Notwehrexzess noch nicht einmal im Ansatz in Frage kommt, hat die Schweizerin schlicht in Notwehr und damit absolut richtig und gesetzestreu gehandelt. Jeder Richter und Staatsanwalt, der noch bei halbwegs klarem Verstand ist und während des Studiums aufgepasst hat und nicht die ganze Zeit lang zusammen mit linken Soziologiestudenten zugekifft im Studentenwohnheim rumlag, muss das exakt genauso sehen, ansonsten sollte er seine Robe ganz schnell ablegen und kein Recht mehr sprechen. Allerdings will das heutzutage nichts mehr heißen, denn die Zahl linker um nicht zu sagen linkischer Rechtsbeuger, die den Marsch durch die Institutionen geschafft haben und es als ihre höchste Pflicht ansehen ausländische Straftäter juristisch zu flankieren und ihren Status als von der Justiz unbehelligter Intensivtäter sicherzustellen, ist leider nach wie vor hoch. In dem Fall und bei der vorliegenden Sachlage allerdings wäre das ein gefundenes Fressen für einen guten Anwalt und spätestens in der zweiten Instanz würde jedes Urteil zum Nachteil der jungen Frau von einem peinlich berührten Berufungsrichter kassiert werden. Ich würde mich anstelle der Schweizerin also auf gar nichts einlassen, die Sache weiterhin schön publik machen und darauf bauen, dass der Me-too Feminismus im Zweifelsfall immer noch über den Wellcome-Sumpf und seine protegierten Silvestergereifer siegt.

  70. „Mammi kann ich in Wien noch nicht mal fucken wehn Sohn will,
    Frauen hier so böse und hauen armen Sohn auf Allah´s geschenkter Nase von Sohn,
    nun muss die arme Nase verbluten,und Sohn muss sterben, wahrscheinlich Heldentod,
    aber hat noch Glück, geile Schwester immer schön mit Popo wackeln.
    Mama, wär ich doch blos in Kameltreiberland geblieben, da sind wenigstens noch die Kamele lieb
    zu armen Sohn!“

    Da hat ne Schweizerin mehr Courage, als in Amberg eine ganze Stadt,
    ich sag ja Deutschland ist verloren, früher hätte es für die Dreckskerle, ordentlich was auf die Goschn gegeben, und Ruhe wäre im Staate, so wie damals in Russland, da haben se gleich mit 40 von den Fuckern,
    Ping Pong gespielt und denen ne Lektion verpasst!
    Ich schäme mich fremd, für diese Amberger, und überall, wo man sich so etwas gefallen lässt!

  71. VivaEspaña 4. Januar 2019 at 22:34
    Fairmann 4. Januar 2019 at 22:07

    Gibt es keine Bilder von der Nase?

    Bitte,bitte!

    Jaaaa, bitte, bitte, bitte!

    ——————————
    Gebt mal bei Google Bilder Nase + Afghane ein … schauderhaft!

  72. @Blimpi 5. Januar 2019 at 00:08
    Wenn aber keine Gegenwehr von Deutschen kommt und die Leute auch die „Ereignisse“ erfahren, könnte das dem einen oder anderen noch zum ängstlichen Nachdenken und zum Umdenken bringen.

  73. OT
    MERKELOWAS SHITHOLE DEUTSCHLAND;
    LASCHETS SHITHOLE NRW:

    Polizei Bielefeld
    POL-BI: Unbekannter bemächtigt sich des Fahrzeugs eines Paketzustellers
    04.01.2019 – 13:42
    ZEUGEN GESUCHT

    ++++++++++++++++

    „SÜDLÄNDER“ ÜBERFALLEN 80-JÄHRIGE
    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12522/4155993

    ++++++++++++++++++++++

    RÄUBER: EHTNIENLOSE MÄNNER

    Bielefeld / Mitte – Zwei Räuber bekamen Hilfe von etwa drei weiteren Männern, als sie am Donnerstag, 27.12.2018, zwei Passanten an der Herbert-Hinnendahl-Straße überfielen.

    Ein 29-jähirger Bielefelder und sein 28-jähirger Bruder waren gegen 22:10 Uhr vom Hauptbahnhof aus in Richtung Willy-Brandt-Platz unterwegs. In Höhe des U-Bahn Zugangs „Hauptbahnhof“ näherten sich ihnen zwei Männer von hinten.

    Als ein Unbekannter den 28-Jährigen ansprach, bemerkte er, dass jemand nach seinem Portemonnaie in der Gesäßtasche griff. Bei dem Versuch sich abzuwenden, hielt ihn ein Mann umklammert. Der junge Mann wurde durch den Angreifer geschlagen und fiel hin. Dabei nahm er dem 28-Jährigen sein Portemonnaie ab.

    Auch der 29-Jährige musste Schläge einstecken, weil er seinem Bruder helfen wollte. Zeitgleich erschienen weitere Personen aus dem Grünstreifen an der Herbert-Hinnendahl-Straße, die die beiden Räuber unterstützten und auch zuschlugen.

    Bei der Fahndung in der Umgebung nahmen Polizeibeamte einen 45-jährigen Bielefelder(NAGETIER IM MILCHKUHSTALL?) fest, der eine auffällige Jacke bei der Tatausführung getragen hatte und von Zeugen beobachtet worden war.

    Die Beschreibung von weiteren Personen, die an dem Raub beteiligt gewesen sein sollen:

    Zwei Männer im Alter von etwa 25 Jahren mit einer Körpergröße von etwa 175 cm. Ein Mann soll ein rundliches Gesicht, die zweite Person ein eher schmales Gesicht und eine schlanke Statur gehabt haben.
    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12522/4153816

  74. OT (Hier ist noch ne junge tote Frau aufgetaucht)

    Freiberg/Zug – tote junge Frau im Straßengraben

    Wie die Polizei am Nachmittag mitteilt, informierten Zeugen am Freitagmorgen die Beamten über eine an der Zuger Straße/ K 7731 liegende Person. Der Notarzt konnte nur noch den Tod der Frau feststellen.

    Die Leiche lag neben einem Feld im Straßengraben, auf Höhe der Kleingartenanlage „Am Konstantin“.

    Die Kriminalpolizei war vor Ort und sicherte Spuren, ein Verbrechen kann nicht ausgeschlossen werden. „Was sich vor Ort zugetragen hat und wie die Frau zu Tode kam, ist derzeit noch unklar. Die Ermittler ko?nnen derzeit weder eine Straftat noch einen Unfall ausschließen. Die Zuger Straße ist derzeit gesperrt“, so eine Polizeisprecherin.

    Die Polizei sucht Zeugen, die am Freitagmorgen auf der Zuger Straße unterwegs waren. Wem ist dabei eine junge Frau aufgefallen, die gegebenenfalls zu Fuß entlang der Straße unterwegs war? Wer hat Beobachtungen gemacht, die mit dem Tod der Frau in Verbindung stehen könnten?

    https://www.tag24.de/nachrichten/freiberg-zug-leichenfund-tote-frau-tod-polizei-am-konstantin-921434
    _______________________

    Was heißt hier eigentlich „Junge Frau“? Wieder so ne Bezeichnung wie „Mann“ für eine 16 – 17 jährige?

  75. Könnte ein Grund sein, warum so viele Flüchtlinge mit breiten Nasen und dicken Lippen aus der Schweiz nach Deutschland fliehen.

  76. Obronski 4. Januar 2019 at 23:05
    VivaEspaña 4. Januar 2019 at 23:00

    Einen „noch besseren“ Fall gab es im Herbst in Schottland. Eine junge Schottin war zu Fuss von einem Nachbarort nach Hause unterwegs, auf einer Landstrasse. Es hatte ein leichter Nieselregen eingesetzt, so dass es keinen Auto- oder Fussgaengerverkehr gab. Ploetzlich sprang unvermittelt ein gewisser „Muhammad Islam“, wie man danach erfuhr, aus dem Gebuesch. Seine Absichten waren unmissverstaendlich.

    Was sollte sie tun? Wie sollte sie sich verhalten?

    Zu ihrem Glueck hatte sie die richtige Idee. Und Muhammad hatte sich das falsche Opfer ausgesucht. Die junge Schottin betreibt naemlich seit einiger Zeit Kampfsport. Nicht irgendeinen, nicht irgendwo – nein, bei Jean-Jacques Burnel, der als einziger in Europa eine ultimate Form des Karate lehrt. Vor kurzem erst hatte sie eine schwere Pruefung bei ihm bestehen muessen, was ihr auch erfolgreich gelungen war.

    Also handelte es sich hier quasi um eine Wiederholung dieser Pruefung, fuer deren Vorbereitung sie viel Zeit und Aufwand investiert hatte. Sie schaltete also ihr Nachdenken aus und wurde zur Kampfmaschine. Muhammad Islam fand sich einige Stunden spaeter im Krankenhaus wieder.

    Weitere Details muesste ich wieder recherchieren, ist eben auch schon wieder einige Monate her.

  77. Zu Hause die Toblerone halal machen
    und im Ausland junge Afghanen fast grundlos zusammenschlagen.

  78. Die 21-jährige Schweizerin hatte in der Silvesternacht gegen 1:30 Uhr am Rathausplatz in der Wiener Innenstadt einem 20-jährigen Afghanen die Nase gebrochen, der zuvor sie sowie viele weitere Frauen im Umfeld immer wieder sexuell belästigte und nach Zeugenaussagen auch „intim anfasste“. Laut Polizei hatte ihn die so Belästigte reflexartig auf die Knolle geschlagen, ohne sich zuvor umzudrehen, als er ihr schließlich ans Gesäß fasste – wie eine echte Lady eine solche Situation halt elegant meistert.

    SO reagiert eine Lady, völlig korrekt! SO verhalten sich wirklich starke Frauen. Sowas braucht dringend Öffentlichkeit! Deshalb bitte unbedingt dranbleiben!

  79. Fairmann 4. Januar 2019 at 23:04
    Jetzt ruft mal alle Maaaarrtin an!

    HAHAHAHA!

    Wir haben seine Geheimnummer
    und wissen wo sein Haus wohnt.

    ————————————–
    :)))))))))))))))))

  80. Aus juristischer Sicht droht der Schweizerin wohl eine Verurteilung:

    Wer begrapscht wird, darf Gewalt anwenden, um sich zu wehren. Das sagt laut «20 Minuten» Anwältin Brigitta Sonnenmoser. Es ist aber nicht alles erlaubt. «Die Gegenwehr muss verhältnismässig sein», sagt sie. Wird eine Frau an Po oder Busen begrapscht, seien Ohrfeigen, Schlagen mit der flachen Hand oder Kratzen angebracht.

    Faustschläge jedoch dürfen nur auf den Körper erfolgen – nicht ins Gesicht. «Ein Faustschlag ins Gesicht kann schwere Schäden im Augen- und Nasenbereich zur Folge haben.» Der Frau, die sich so wehrt, drohe eine Verurteilung wegen Körperverletzung.

    https://www.blick.ch/news/ausland/schweizerin-21-brach-silvester-grapscher-in-wien-die-nase-weiss-nicht-was-das-noch-fuer-konsequenzen-hat-id15096860.html

  81. OT

    SEIT ÜBER 30 JAHREN SHITHOLE HAMM/NRW

    ETHNIENLOSE SCHLÄGER MIT ANGST VOR HUND

    Polizeipräsidium Hamm
    POL-HAM: 16-Jährigen im Bus geschlagen
    04.01.2019 – 22:42

    Hamm-Westen (ots) – Am Freitag, 4. Januar, gegen 16.10 Uhr, randalierten Jugendliche im Linienbus drei der Verkehrsbetriebe der Stadt Hamm. Zunächst saßen die drei Jugendlichen gemeinsam in einem der hinteren Vierersitze. Als ein Fahrgast mit seinem Hund zustieg, verließ ein Jugendlicher augenscheinlich aus Angst vor dem Hund seinen Sitzplatz und fing im Vorbeigehen mit einem 16-jährigen Jugendlichen aus Hamm Streit an.

    Der angesprochene 16-Jährige blieb Zeugen zufolge ruhig und ließ sich nicht auf ein Streitgespräch ein. Dies nahm ihm der Unruhestifter übel und schlug unvermittelt mit seinen Fäusten auf den 16-Jährigen ein. Ein weiterer Begleiter des Streithahns ließ sich durch das aggressive Verhalten seines Kumpels anstiften. Auch er schlug und trat auf den jugendlichen Hammer ein.

    Durch das beherzte Eingreifen eines 30-jährigen und eines 40-jährigen Fahrgastes konnte der Angriff beendet werden. Die zwei Schläger und ihr Begleiter verließen daraufhin den Bus an der Haltestelle Viktoriastraße auf der Wilhelmstraße. Der 16-Jährige aus Hamm erlitt durch die Faustschläge eine blutende Platzwunde im Gesicht…
    +https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65844/4158215

    +++++++++++++++++++

    ZOOPHILIE = TIERQUÄLERI & MEGA PERVERS!
    +https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65844/4156898

    +++++++++++++++++++++

    MERKELOWAS NEUES VOLK

    LADENDIEB – 3 FOTOS
    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65844/4156285

    SCHUHRÄUBER(!) MIT FOTO
    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65844/4156178

    ++++++++++++++++++

    „SICHERHEITSDIENSTE“ IN MOSLEMHAND

    MOSLEMS VERURSACHEN DEN UNFRIEDEN &

    STELLEN ZYNISCHERWEISE DEN WACHSCHUTZ:

    Polizeipräsidium Hamm
    POL-HAM: Mann bei Streit in Diskothek leicht verletzt
    02.01.2019 – 08:17

    Hamm-Mitte (ots) – Am Dienstag, 1. Januar, wurde ein 19-Jähriger bei einem Streit in einer Diskothek an der Südstraße leicht verletzt. Zwischen 2 Uhr und 3 Uhr geriet der 19-Jährige mit einem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes in Streit und wurde von diesem mit einer Glasflasche an der Hand verletzt. Ein weiterer Mann schlug dem 19-Jährigen auf den Kopf. Anschließend verließ der junge Mann die Diskothek. Der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes ist etwa 30 bis 40 Jahre alt und hat einen Vollbart. Hinweise nimmt die Polizei…
    +https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65844/4155567

    usw. usf.

  82. eule54 4. Januar 2019 at 22:50
    Der „große Hackerangriff“ wird bestimmt auch wieder einige Päderasten entlarven!

    —–
    Was denn, auch Kirchengötzen wurden gehackt ?

  83. Wenn alle Moslem-Grapscher sofort kräftig auf die Nase bekommen hätten, gäbe es in Deutschland weniger Probleme

  84. Dass dieses impertinente ScheißGoldstück sich erdreistet gegen die Schweizerin Anzeige zu erstatten ist ungeheuerlich. Ungeheuerlich ist auch, dass er nicht bereits in Abschiebehaft ist – oder noch besser auf dem Heimflug in das Shithole aus dem er kommt.

    (Aber schon klar, was hier passiert. Ehrlose Lumpen von der grün-roten Front, haben den Typi aufgestachelt. Und cui bono? Da gibt es auf Steuerzahlenkosten auch wieder was abzustauben: Geld für psychologische Betreuung, Anwaltskosten, … – höchste Zeit hier den Geldhahn zuzudrehen.)

  85. Hans R. Brecher 5. Januar 2019 at 00:40
    Aus juristischer Sicht droht der Schweizerin wohl eine Verurteilung:

    Wer begrapscht wird, darf Gewalt anwenden, um sich zu wehren. Das sagt laut «20 Minuten» Anwältin Brigitta Sonnenmoser. Es ist aber nicht alles erlaubt. «Die Gegenwehr muss verhältnismässig sein», sagt sie. Wird eine Frau an Po oder Busen begrapscht, seien Ohrfeigen, Schlagen mit der flachen Hand oder Kratzen angebracht.

    Faustschläge jedoch dürfen nur auf den Körper erfolgen – nicht ins Gesicht. «Ein Faustschlag ins Gesicht kann schwere Schäden im Augen- und Nasenbereich zur Folge haben.» Der Frau, die sich so wehrt, drohe eine Verurteilung wegen Körperverletzung.

    ——–
    Durfte sich die Dänin in Marokko wehren beim Kopfabschneiden oder muss sie jetzt mit einer Anzeige rechnen ?

  86. Der Wiener Schmäh dazu

    https://www.krone.at/1835773
    troldmose
    Weit haben wir es gebracht in Österreich. Jetzt hat sich der arme Teufel von Afghanistan bis zu uns durchgeschlagen weil er Gefahr lief dort seinen Wehrdienst ableisten zu müssen und hier bricht ihm eine Schweizerin die in Österreich gar nichts verloren hat das Nasenbein, hicks.

  87. Also nach Sharia-Rechtsprechung muß das Mädel den Geschädigten jetzt heiraten.
    Allerdings sollte sie in den nächsten Wochen etwas vorsichtig sein, denn diese Leute sind sehr jähzornig.
    Und dann bliebe es nicht nur beim Nasenbeinbruch.

  88. Das ist richtig und normal so. Denn: „Eine Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhalts an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, der nach Auffassung des Mitteilenden einen Straftatbestand erfüllen könnte.“ Und eine Körperverletzung könnte einen Straftatbestand erfüllen.
    Das ist einfach in jeder Notwehrsituation so, wenn Du z.B. einen bewaffneten Einbrecher erschießt könnte eine Straftat sein, Notwehrexzess, oder einfach Notwehr. Das wird hinterher geklärt.
    Deshalb immer mit angemessener Härte reagieren und dem folgenden Verfahren mit anwaltlicher Hilfe gelassen entgegensehen – besser ein Verfahren hinten dran als den Schaden durch einen Täter von vornherein.

  89. Wie jetzt? Ich dachte jetzt wo Strache in der Regierung ist, ist alles wieder in (Wiener)Butter(kuchen)?

  90. fweb 5. Januar 2019 at 01:34
    „Dass dieses impertinente ScheißGoldstück sich erdreistet gegen die Schweizerin Anzeige zu erstatten ist ungeheuerlich. Ungeheuerlich ist auch, dass er nicht bereits in Abschiebehaft ist – oder noch besser auf dem Heimflug in das Shithole aus dem er kommt.
    (Aber schon klar, was hier passiert. Ehrlose Lumpen von der grün-roten Front, haben den Typi aufgestachelt. Und cui bono? Da gibt es auf Steuerzahlenkosten auch wieder was abzustauben: Geld für psychologische Betreuung, Anwaltskosten, … – höchste Zeit hier den Geldhahn zuzudrehen.)“
    ————————————————————————————————————

    Drum wird es Zeit, dass es endlich Gerichte geben wird, welche solcherart aus der Luft gegriffenen Anschuldigungen illegal ins Land Eingedrungener gegen die einheimische Bevölkerung allein anhand der Tatsachen real beurteilen können! „Geschädigte“ ihrer eigenen Aggressivität sollten ausgeflogen und über ihrem Heimatland abgeworfen werden. Auch wenn sie sich die Nase dabei noch einmalbrechen sollten !

    Gute Landung – selbst wenn der Fallschirm nicht aufgehen sollte.

  91. Das mit der Verhältnismäßigkeit gilt in Deutschland so nicht. Man darf die Verteidigung wählen, die den Angriff sofort und endgültig beendet (und zurückweichen muss man nicht). Nur wenn es mehrere gleich wirksame Mittel gibt, die dieses Ziel erreichen, muss man das mildere Wählen. Einen kräftiger Hieb auf die Nase, um sich gegen fortgesetzte Angriffe auf seine sexuelle Selbstbestimmung zu verteidigen (zumal noch als Frau gegen einen körperlich Überlegenen) würde meiner Ansicht nach unter Notwehr fallen – jedenfalls in Deutschland und unter einer natürlich nur oberflächlich möglichen Würdigung des Sachverhaltes.

  92. OT

    KAHANE BEFIEHL, WIR FOLGEN DIR.
    Seit ihrer Gründung 1998 ist es das Ziel der Amadeu Antonio Stiftung, eine islamische und negerfreundliche Gesellschaft zu stärken, die sich konsequent gegen deutsche Selbstbestimmung, öffentliche Ordnung und deutsche Leitkultur wendet. Zu diesem Zwecke muss auch die Nationalhymne abgewrackt werden. Die neue Fassung wird in alle drei Strophen verpflichtend.

    Deutschland, Deutschland unter alles,
    Unter alles in der Welt,
    Wenn es stets zu Schutz und Trutze
    Des Islams zusammenhält,
    Von dem Maas bis an die Merkel,
    Weg mit `m Ferkel, ran ans Geld
    Islam und Neger über alles,
    Über alles in der Welt!

    Deutsche Frauen, deutsche Reue,
    Islamisches Wesen und des Muezzins Gesang
    Sollen in der Welt erhalten
    Einen neuen verlockenden Klang,
    Uns zu edler Tat zu nötigen
    Unser elendes Leben lang –
    Deutsche Frauen, deutsche Reue,
    Islamisches Wesen und des Muezzins Gesang!

    Einigkeit und Recht und Freiheit
    Für die Muslims in unserem Land!
    Danach lasst uns mit den Grünen streben
    Schwesterlich außer Rand und Band!
    Einigkeit als Joch und des Musels Dreistheit
    Sind des Glückes Unterpfand –
    Blüh’ im Glanze dieses Glückes,
    Blühe, neues Negerland!

    Wir wollen diese Feierstunde aber nicht beschliessen bevor wir die Divers grüssen, die wir unser regelmässiges Ableben und unser weiteres Elend verdanken, wir grüssen AM und AKK.

  93. Quantensprung der Gleichschaltung beim Bayerischen Rothfunk: Markwort, der von 2007 bis Anfang 2018 den „Stammtisch“ moderierte wird von Hans-Werner Filz nachgefolgt. Hans-Werner war Chefredakteur von Spiegel und SZ, von 2011 bis 2017 arbeitete er im Investigativ-Team der Zeit. Nach der Einstellung von VIVA wird es allmählich Zeit auch ARD/ZDF als obsolet abzuschalten. https://www.merkur.de/tv/br-sonntags-stammtisch-kilz-ist-nachfolger-von-helmut-markwort-neureuther-diskutiert-mit-10826596.html

  94. Ob es jetzt so erstrebenswert ist, daß Martial Arts bei den Frolleinwundern nun zum Standart gehören soll, mag mir noch nicht schließendlich einleuchten. Es gehörte und gehört noch immerhin zum höheren Kulturgut der westlichen Welt, daß die Mädels bisher von derlei ‚Aufgaben‘ entbunden waren, und in dieser Hinsicht weitestgehend ungestört und UNBELÄSTIGT bleiben konnten.
    Mein Frauenideal sind jedenfalls keine Brucelinas Lees, Chucklines Norrisses oder Jacky Khanichauchhaudraufs.
    https://www.youtube.com/watch?v=i5iw7gVd0zU
    (wobei ich nichts gegen Frauen einzuwenden habe, die sich gut zu bewegen imstande sind)

  95. Die Staatsanwaltschaft wird doch hoffentlich das Verfahren gegen die mutige Frau einstellen. Falls nicht, haben die Österreicher wirklich ein Problem mit der Justiz.
    Ich persönlich würde der Frau einen Orden verleihen und die Grapschfachkraft nach Hause verfrachten.

  96. VivaEspaña 4. Januar 2019 at 22:34
    Fairmann 4. Januar 2019 at 22:07
    Gibt es keine Bilder von der Nase?
    Bitte,bitte! -> Jaaaa, bitte, bitte, bitte! -> Au Ja!
    ————
    Ich lerne dazu: Zuschlagen und abhauen oder beim Abhauen helfen. Stelle mich gerne als „Menge“ zum Untertauchen zur Verfügung. Selber übe ich mich „Geradeausgehen“, was auch schon Nerven kosten kann. Naja, ist nicht viel, jedoch: Jeder wie und was er kann!

  97. @ bet-ei-geuze

    Leider leben wir in neuen, bunten Zeiten, in denen besonders Frauen nicht selten nicht nur grün und blau geschlagen werden. Ich fände es also als überlebensnotwendig, wenn sich Frauen effektiv selbst verteidigen könnten,

  98. Hilft auch besonders gut bei 61-jährigen, wenn die Frau einer neuartigen Form von Sniper wie in Schönberg (Plön) zum Opfer fällt, oder wenn der Hund ohne Frauchen nach Hause kommt.

  99. Zur Mallorca-Postille fällt mir ein, wo ist der Kommentator z. B. der Isafer-Geschichte ? wo sind viele andere Kommentatoren wie katharer, Paula, sophie 81, Spielmann, Fasolt, john farson .. und viele andere mehr (ach, mir fallen sie gerade mal wieder nicht ein, ergänze vllt. gelegentlich die Reihe..). Man ist es manchmal auch leid.
    Man macht PI auf, und muß man sich erstmal durch den freyanischen Kommentarwald kämpfen. Auch wenn da teilweise wichtige Infos drinnstehen mögen, habe ich den Eindruck, daß diese Art der Akkord-Posterei viele andere Kommentierungswillige davon abhält einen Kommentar zu hinterlassen, da man schnell den Eindruck gewinnt, hier nageln zwei drei Leute ganz alleine, den Strang ohne Rücksicht auf Verluste zu. Kann sein, es geht nur mir so.

  100. Wird man als autochthone(r) Schweizer(in)/Österreicher(in)/Deutsche(r) usw. von einem „Geflüchteten“, „Migranten“ welcher Herkunft auch immer körperlich angegriffen und wehrt sich in irgendeiner Art und Weise, ist man sofort wegen „Körperverletzung“ dran. „Eingeborene“ Deutsche, Schweizer, Österreicher haben gefälligst von Migranten alles mit sich machen zu lassen, und wenn eine deutsche, österreichische, schweizerische Frau von einem „Flüchtling/Migranten“ von vorne vergewaltigt wird, dann hat sie das passiv zu erdulden und ihm anschließend gefälligst auch noch das Hinterteil hin zu halten. Und wehe, sie wehrt sich, das wäre dann aber sowas von Körperverletzung!

  101. Eine gebrochene Nase ist nicht annähernd genug. Ich bin sicher, dass die Frauen, die an Silvester von ihm belästigt wurden, nicht die einzigen Opfer sind. Wieviele vorher an anderen Orten, das weiss nur er allein. Das Verhalten dieser Kreaturen ist mehr als eine Verletzung der Menschenrechte.

  102. Ganz klar , wir brauchen mehr Schweiz ?? und weniger Afghanistan . Migration von seiner schönen Seite .

  103. Die junge Frau hatte vorher beobachtet, dass der Typ andere Frauen begrapscht hat. Daraus werden sie ihr den Strick drehen. Sie hätte ja Abstand von dem Täter nehmen können und die Polizei rufen können. So ähnlich wird’s ablaufen. Wetten?

  104. Wäre Deutschland ein Film, hätte ich längst ausgeschaltet. Ich würde auch nicht weiter durchzappen zur Schweiz oder nach Wien.

    Ich würde wieder ein Buch lesen. Vielleicht einen Gesetzestext oder die Bibel.

    Im Alten Testament gab es genau solche Übergriffe wie in der Silvesternacht.

    Hinweis: Der Täter / Syrer / Afghane möchte Aufmerksamkeit und seine Hände etc. irgendwohin stecken.

    Weg und fertig. Nicht mit ihm reden, lächeln, prügeln etc.

    Weg! Und zwar schnell. Zuhause kann man sehr gut als Frau Silvester feiern!

    P.S. Gibt es hier Juristen? Wie ist in Deutschland die Rechtslage? Wenn die Polizei / Feuerwehr / Rettungskräfte wissen, dass sie in eine Falle gelockt werden könnten, um dann von arabischen Männern mit Böllern etc. „beworfen“ zu werden, sind sie verpflichtet, dorthin zu fahren?

    Hier hängen Plakate Stadt ohne Juden, soll wohl ein Theaterstück sein, bald hängen hier Plakate Stadt ohne Christen. Stört auch keinen.

    Mädels, prügelt Euch nicht mit den Paschtunen und Hazaras aus Kabul!

    Spielt nicht mit den Schmuddelkindern.
    Das ist unter Eurem Niveau.
    Ihr müsst nicht die Welt retten.

  105. Hans R. Brecher
    Aus juristischer Sicht droht der Schweizerin wohl eine Verurteilung:
    Wer begrapscht wird, darf Gewalt anwenden, um sich zu wehren. Das sagt laut «20 Minuten» Anwältin Brigitta Sonnenmoser. Es ist aber nicht alles erlaubt. «Die Gegenwehr muss verhältnismässig sein», sagt sie. Wird eine Frau an Po oder Busen begrapscht, seien Ohrfeigen, Schlagen mit der flachen Hand oder Kratzen angebracht.
    Faustschläge jedoch dürfen nur auf den Körper erfolgen – nicht ins Gesicht. «Ein Faustschlag ins Gesicht kann schwere Schäden im Augen- und Nasenbereich zur Folge haben.» Der Frau, die sich so wehrt, drohe eine Verurteilung wegen Körperverletzung.
    —————————————-
    In Deutschland gibt es keine Prüfung der Verhältnismäßigkeit bei Notwehr.
    Das eingesetzte Mittel muß nur geeignet sein, den Angriff zu stoppen. Und es muß „erforderlich“ sein. Das heißt, es darf kein milderes Mittel geben, das den Angriff genauso sicher gestoppt hätte. Die weitere Abwägung, die die Anwältin vornimmt, gibt es bei der Notwehr gerade nicht. Jedenfalls in Deutschland.

    Deshalb wurde (zum Vergleich) z.B. auch jemand freigesprochen, der auf in seine Wohnung eindringende Polizisten geschossen hatte:
    https://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article13696319/Gericht-spricht-Rocker-nach-Polizisten-Toetung-frei.html
    Das Notwehrrecht geht sehr weit. Es gilt: „Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen“. Und das ist auch gut so.

  106. @ Jagd auf 3.Oktober 5. Januar 2019 at 09:54

    Empfehlen Sie gerade, islamkonform,
    Frauen haben sexuelle Übergriffe zu
    erdulden, am besten zuhause zu bleiben?
    Freiheit u. frische Luft nur für
    Muselmänner u. andere ausländ.
    Krieger, etwa Neger?

  107. Nachdem in den letzten Jahren RECHTSBEUGUNG zur immer mehr zur Regel wurde,
    muss man jetzt in vielen Fällen auch schon von einer RECHTSUMKEHR sprechen.

  108. Jagd auf 3.Oktober
    Wäre Deutschland ein Film, hätte ich längst ausgeschaltet. Ich würde auch nicht weiter durchzappen zur Schweiz oder nach Wien. Ich würde wieder ein Buch lesen. Vielleicht einen Gesetzestext oder die Bibel.
    ————–
    Gute Idee. Da empfehle ich Dir den „Geist der Wahrheit“. Der hat vernünftige politische und religiöse Ansichten und daneben auch gute Tipps zur Selbstverteidigung. Z.B.:
    https://www.youtube.com/watch?v=Oq571ssudPk
    ————–
    Jagd auf 3.Oktober
    P.S. Gibt es hier Juristen? Wie ist in Deutschland die Rechtslage? Wenn die Polizei / Feuerwehr / Rettungskräfte wissen, dass sie in eine Falle gelockt werden könnten, um dann von arabischen Männern mit Böllern etc. „beworfen“ zu werden, sind sie verpflichtet, dorthin zu fahren?
    ————–
    Sind Soldaten verpflichtet, in ein gefährliches Gebiet zu gehen. Wohl schon.
    Ich würde den Rettungskräften aber zubilligen, sich zu schützen, etwa mit Schutzwesten, und auch polizeilichen oder militärischen Begleitschutz anzufordern, der der jeweiligen Bedrohungslage angemessen ist.

  109. Maria-Bernhardine 5. Januar 2019 at 10:10
    @ Jagd auf 3.Oktober 5. Januar 2019 at 09:54
    Empfehlen Sie gerade, islamkonform,
    Frauen haben sexuelle Übergriffe zu
    erdulden, am besten zuhause zu bleiben?
    Freiheit u. frische Luft nur für
    Muselmänner u. andere ausländ.
    Krieger, etwa Neger?
    ————————
    Also, ich bin auch als Mann Silvester zuhause geblieben.
    Ich sehe aber gerade, daß auch schon in Wohnungen hineingeschossen wird:
    https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/silvester-in-hamburg-altona-schuss-verfehlt-vater-knapp-59361300.bild.html
    Ich denke, die Polizei kann inzwischen die Sicherheit Silvester auf den Straßen sowohl für Frauen als auch für Männer nicht mehr gewährleisten. Darüber sollte man sich klar sein.
    Dem kann man sich entweder anpassen. Oder man wird Opfer einer Straftat. Oder …. Die dritte Alternative setzt bisher aber noch niemand um. Daher bleiben derzeit nur die ersten zwei. Egal, ob Mann oder Frau. So sehe ich das.

  110. Wer ist denn da eigentlich an der Regierung in Österreich? Ich dachte, dass sei eine rechtskonservative Koalition. Da muss der Kanzler jetzt endlich mal ein Machtwort sprechen und den Staatsanwalt zurückpfeifen oder vom Dienst entlassen.

  111. Wie kann die Frau vor Gericht gezerrt werden, weil sie dem Dreckschwein eins auf die Nase gekloppt hat?
    Der Fickling müsste sofort ausgewiesen werden. Soll er in Afghanistan sein Glück versuchen.

  112. Jetzt hat Wien ein Problem, falls der Aff-ghane nicht sofort ausgewiesen wird.
    Das Goldstück wurde von einer Frau geschlagen, in seiner vom Islam versifften Rübe brodelt es jetzt doch.
    Seine Ehre wird er wohl mit dem Messer wieder herstellen wollen.

  113. Mortran 5. Januar 2019 at 10:23

    Wer ist denn da eigentlich an der Regierung in Österreich? Ich dachte, dass sei eine rechtskonservative Koalition. Da muss der Kanzler jetzt endlich mal ein Machtwort sprechen und den Staatsanwalt zurückpfeifen oder vom Dienst entlassen.
    ============================================
    Ich denke auch in Österreich sind die „Götter in Schwarz“ unabhängig. Können also machen was sie wollen. Niemand kann sie zur Rechenschaft ziehen.

  114. Eistee 5. Januar 2019 at 10:02

    Hans R. Brecher
    Aus juristischer Sicht droht der Schweizerin wohl eine Verurteilung:
    Wer begrapscht wird, darf Gewalt anwenden, um sich zu wehren. Das sagt laut «20 Minuten» Anwältin Brigitta Sonnenmoser. Es ist aber nicht alles erlaubt. «Die Gegenwehr muss verhältnismässig sein», sagt sie. Wird eine Frau an Po oder Busen begrapscht, seien Ohrfeigen, Schlagen mit der flachen Hand oder Kratzen angebracht.
    Faustschläge jedoch dürfen nur auf den Körper erfolgen – nicht ins Gesicht. «Ein Faustschlag ins Gesicht kann schwere Schäden im Augen- und Nasenbereich zur Folge haben.» Der Frau, die sich so wehrt, drohe eine Verurteilung wegen Körperverletzung.
    =====================================
    Nach meiner Einschätzung hatte die Frau kaum Gelegenheit vor ihrer Notwehr einen Juristen zu konsultieren? Aber es ist wohl wie in Deutschland. Wer sich gegen Goldtücke wehrt landet schnell auf der Anklagebank.

  115. @Hans R. Brecher
    „Faustschläge jedoch dürfen nur auf den Körper erfolgen – nicht ins Gesicht. «Ein Faustschlag ins Gesicht kann schwere Schäden im Augen- und Nasenbereich zur Folge haben.» Der Frau, die sich so wehrt, drohe eine Verurteilung wegen Körperverletzung.“

    Da hat diese Frau Rechtsawältin Sonnenmoser wohl während ihres Jurastudiums etwas zu viele grüne Toleranzpillen eingeworfen oder sich vom linken Mainstream einlullen und ihrer vernünftigen Auffassungsgabe berauben lassen, wenn sie so etwas von sich gibt. Natürlich gilt bei der Notwehr in Deutschland wie in Österreich der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Verbot von Notwehrexzessen, das heißt, man darf jemanden, der einem den Geldbeutel klauen will nicht über den Haufen schießen, wenn es auch ausgereicht hätte ihn damit zu bedrohen und die Rückgabe zu fordern, aber das heißt nicht, dass eine in dem Moment akut angegriffene und in ihren Rechtsgütern massiv bedrohte Frau sich zunächst einmal lange überlegen muss, wie sie auf den Angriff reagiert und wenn sie körperlich reagiert, wohin genau sie schlägt und mit welchem Teil der Hand sie schlägt. Bis sie darüber nachgedacht und eine Abwägung getroffen hat, liegt sie eventuell mit heruntergezogenen Hosen auf dem Boden und der Sexualstraftäter auf ihr, so dass eine erfolgreiche Notwehr selbst bei einer eher kräftigen und sportlichen Frau kaum noch erfolgreich möglich sein dürfte. Solch eine Abwägung in einer akuten und gefährlichen Bedrohungslage vorzunehmen ist dem Opfer einer Straftat schlicht nicht zuzumuten, denn die Notwehrreaktion dient ja in erster Linie dazu den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff möglichst schnell und effektiv zu beenden und nicht dazu eine juristische Rechtsgüterabwägung und lange Auswahl der vielleicht gerade noch so von linken und grünen Toleranzaposteln akzeptierten Mittel vorzunehmen, zumal ein juristischer Laie sowieso nicht wirklich dazu in der Lage ist, sondern in solch einer Situation einfach nur sich selbst retten will. Deshalb steht ja auch explizit im Gesetzestext, dass Notwehr „diejenige Verteidigung, die zur Abwehr eines… Angriffs notwendig ist“ darstellt, und nicht diejenige Abwehr, die dem Täter und seinem Anwalt am besten gefällt. Ein Schlag ins Gesicht eines männlichen und damit körperlich normalerweise weit überlegenen Angreifers ist in solchen Fällen notwendig und der Schlag muss sitzen, denn wenn der Mann nicht sofort genug und die Chance hat zurückzuschlagen, liegt die Frau danach nur allzu oft im Krankenhaus oder wie im Fall Tugce im Leichenschauhaus. Der Frau aufzuerlegen sich vor einer Abwehrreaktion damit zu beschäftigen, wie sie ihren Angreifer schlägt oder dass sie ihn nur mit der flachen Hand irgendwo auf den Körper schlägt, wo er es nicht groß spürt, was absolut gar nichts gebracht und den Angreifer eher noch angestachelt und zu weiterer sexueller Gewalt motiviert hätte, wäre der Schweizerin folglich nicht zumutbar gewesen und es hätte auch keine geeignete Verteidigung dargestellt. Kurz gesagt, es gab kein milderes Mittel, das eine geeignete Verteidigung dargestellt hätte, und diese Anwältin Sonnenmoser erzählt den üblichen linksgrünen Täterschutzschwachsinn, der nur darauf abzielt alle ausländischen Straftäter mit Ausreden und ein bisschen Dududu davonkommen zu lassen und Einheimische, die sich gegen diese Angriffe wehren, abzuschrecken damit sie sich begrapschen und vergewaltigen lassen, aber mit der echten Gesetzeslage hat diese Aussage nichts zu tun. Das Recht braucht den Unrecht nicht zu weichen, lautet ein alter juristischer Grundsatz, der wieder viel öfter im Mittelpunkt von Gesetzen und Gerichtsverfahren stehen sollte, sprich, wenn ein Krimineller eine Straftat begeht, dann muss das Opfer wie in den USA fast alles dürfen, um sich dagegen zu wehren, schließlich verstößt der Täter gehen die Rechtsordnung und nicht das Opfer.

  116. ganz klar: der ungläubige Mistbock hat die EINARMLÄNGE unterschritten, sonst hätte die Streicheleinheit ihn nicht erreicht! Schuldig in allen Punkten, Übernahme der Prozesskosten und Abschiebung.

  117. Die Terroristen aus Demeln (Anschlag auf AfD-Büro) sind wieder frei, es wurden keine ausreichenden Haftgründe gefunden.

  118. Fairmann 4. Januar 2019 at 23:20

    „Anschließend nötigte er sie dazu, ihn bis zum Samenerguss oral zu befriedigen“, teilt die Polizei mit. „Dabei wurde der Tatverdächtige vermutlich an seinem Genital verletzt.“

    Täter („am Genital verletzt“) stellt sich nach Öffentlichkeitsfahndung:
    https://www.bild.de/regional/koeln/koeln-aktuell/koeln-frau-in-tiefgarage-vergewaltigt-59359898.bild.html

    Kölle allahf – Arsch huh – Zäng zusammen.

    Man muss nicht alles schlucken, manchmal muss man/frau auch mal beissen.
    ========================================================
    Nach Angaben der Frau sprach der Mann sie an einem Pizzastand an. Sie sei dem freundlich auftretenden Unbekannten in die Tiefgarage „Am Klapperhof“ gefolgt.

    UNFASSBAR!!! Die läuft dem Fickling noch nach.

  119. @cybertobi 5. Januar 2019 at 11:02

    Super Ausführung! Danke! Sehe ich genauso. Werde mir Deinen Kommentar in mein PI-Archiv kopieren. Kann man immer wieder brauchen und grünen Moralaposteln unter die Nase halten. Besten Dank!

  120. War die Faust des Opfers wohl mal schneller als das Messer des Täters?
    Diesen Grapschern gehört außer der Nase noch die Finger gebrochen – möchte nicht wissen wie sie von der Scharia bestraft würden.

  121. Dieser Fall zeigt die Absurdität des ganzen Justizsystemes. Es ist völlig richtig, dass eine Frau bei einer sexuellen Belästigung auch sich verteidigen darf. Die Frau darf stolz auf sich sein. Aber leider hat nicht jede Frau diese „Schlagkraft“ und sie wird auf auf Schutz angewiesen sein oder muss gewisse Gegenden meiden, die besonders bereichert sind.

  122. Ich kann nur jeder Frau empfehlen zurück zu schlagen – mit voller Wucht, dahin wo es weh tut!

  123. @ Tolkewitzer 4. Januar 2019 at 22:06

    Und was sagt #metoo?

    Dieser linksgrüne, neo-feministische Weiberverein ist nur für die ach so pösen, weißen Männer, die mal zu tief in einen Ausschnitt geblickt haben oder dafür sorgten, daß solche Schlampen sich hochschlafen – wenn dann die Karriere erreicht ist, wird der Förderer und einstige freiwillige Bettgenosse angeschwärzt. Musels und Neger sind da absolut ausgeschlossen. Die dürfen nach Belieben „ungläubige“ Frauen sexuell missbrauchen bis zum Abmessern, denn das gehört schließlich zu deren Kültür. Das sind saudumme Fo**en.

  124. Wenn die Frau tatsächlich rechtskräftig verurteilt wird, dann ist aus der Zweiten Republik die Dritte geworden:
    eine Bananenrepublik.

  125. Vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand – aber leider ist das Personal von der Konkurrenz.

  126. Lieber ein Mann mit einer gebrochenen Nase, als eine traumatisierte, vergewaltigte Frau, deren Leben nach der Tat zerstört ist. Ich kann nur jeder Frau raten, zu schlagen, zu treten und zu schreien, wenn sie von einem notgeilen Asylant belästigt wird. Beissen würde ich nicht raten, könnte sein, das der Typ irgendwelche Krankheiten oder sogar Aids hat.

  127. @ Bin Berliner 5. Januar 2019 at 17:01

    Chemnitzer Straße 44 und 50, insgesamt 700 Illegale, u.a. Tunesier, Iraner, Bosnier
    Drogen-Hotspot, von der Polizei als gefährlicher Ort klassifiziert

    Rotvorwerk 15, gerade mal 1000 Meter von der Leiche entfernt.
    _________________________________

    Interessiert so etwas hier keinen mehr? Kein einziger hatte darauf geantwortet…..

    Ich hab das gar nicht gelesen, der absolute Oberhammer, was hier täglich abgeht! Das wäre hier einen eigenen Artikel wert.

  128. @ Marie Bernhardine

    Nein, ich gebe keine Empfehlungen ab, nur sind mir an Silvester ständig Frauen zu zweit oder zu dritt begegnet, die mitgebrachtes Essen bei sich trugen und in zugeknöpften Wintermänteln bei Plusgraden entgegen gekommen, so dass ich mir denken konnte ganz ohne Islam, oh welche Überraschung, die Frauen feiern dieses Jahr wohl alle gemütlich bei Raclette zuhause ihr Silvester.

    Davon abgesehen würde ich mich natürlich wehren, dass heißt aus der Situation heraus gehen. Nicht rein in die Konfrontation, Schlag gegen die Nase versus Messer zwischen die Rippen.

    Ich möchte mich nicht mit Afghanen prügeln, dafür hat Uschi ihre Truppen dort.

  129. Man sollte fit, stark und trainiert sein um sich im Notfall wehren zu können
    Der Staat kann nicht mehr für die Sicherheit der Bürger sorgen

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