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Woelki entlässt Stadtdechant wegen sexuellen Fehlverhaltens

Der Düsseldorfer Stadtdechant Hennes soll an einem Mann sexuelle Handlungen vorgenommen haben, der sich im seelsorglichen Gespräch an ihn wandte. Nun hat Kardinal Woelki den Geistlichen vom Amt des Stadtdechanten entbunden. Als Pfarrer war er bereit seit März beurlaubt.
Woelki entbindet Ulrich Hennes von Amt
Foto: Oliver Berg (dpa) | Ulrich Hennes, hier auf einem Bild aus dem jahr 2004, bestreitet, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen sei. Er wolle sich gegen die von ihm „als sehr ungerecht empfundene Entscheidung“ wehren, sagte sein Anwalt.

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat Ulrich Hennes mit sofortiger Wirkung von seinem Amt als Stadtdechant in Düsseldorf entbunden. Dies teilte das Erzbistum Köln am Mittwoch in einer Stellungnahme mit. Gleichzeitig wurde gegen den 57-Jährigen ein Verfahren zur Amtsenthebung als Pfarrer von St. Lambertus eingeleitet, bis zu dessen Abschluss er beurlaubt bleibt.

Sexuelle Handlungen an einem damals 20 Jahre alten Mann

Hennes soll sexuelle Handlungen an einem damals 20 Jahre alten Mann vorgenommen haben, der sich in einem seelsorglichen Gespräch an ihn gewandt hatte. Für die Vorwürfe gebe es „glaubwürdige Berichte, die das Vertrauen in den Priester nachhaltig erschüttern“, so der Kölner Generalvikar Markus Hofmann. Dass es sich um eine Straftat handle, hat die Staatsanwaltschaft jedoch bereits ausgeschlossen, da der Mann zum Zeitpunkt des Vorfalls volljährig war. Zudem verneinte er, dass die sexuellen Handlungen gegen seinen ausdrücklichen Willen stattfanden.

Bereits am 19. März war Hennes vom Kölner Erzbischof Woelki beurlaubt worden. Woelki gab die ihm vorliegenden Hinweise auch an die Staatsanwaltschaft weiter. Diese stellte die Ermittlungen Mitte Juni mangels Tatverdachts ein. Die kirchen- und disziplinarrechtliche Vorprüfung des Falles konnte erst nach Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen beginnen.

"Im vorliegenden Fall müssen wir davon
ausgehen, dass ein Priester die seelsorgliche
Notlage eines jungen Mannes sexuell ausgenutzt hat"
Kardinal Rainer Maria Woelki

Mike Kolb, Leiter der Hauptabteilung Seelsorge-Personal, sieht in Hennes' Verhalten ein schweres Vergehen, da er das besondere Vertrauen, das ihm als Priester entgegengebracht worden sei, für seine Interessen ausgenutzt habe. Wie das Kölner Erzbistum mitteilte, habe Hennes bereits im Vorfeld des ersten seelsorglichen Kontaktes von den homosexuellen Neigungen des jungen Mannes erfahren.

Kardinal Woelki betonte, dass es grundsätzlich wichtig sei, jeden Hinweis ernst zu nehmen und den Betroffenen Glauben zu schenken. „Wir müssen uns, so gut es geht, in ihre Lage versetzen.“ Im vorliegenden Fall müsse man davon ausgehen, dass ein Priester die seelsorgliche Notlage eines jungen Mannes sexuell ausgenutzt habe. „Vor diesem Hintergrund ist das Vertrauen in Monsignore Hennes tief erschüttert“, so Woelki.

Hennes bestreitet die Vorwürfe: "Ungerechte Entscheidung"

Indes bestreitet Hennes, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen sei. Er wolle sich gegen die von ihm „als sehr ungerecht empfundene Entscheidung“ wehren, sagte sein Anwalt Peter Schnatenberg laut der Düsseldorfer „Rheinischen Post“. Zudem sprach er von einer „völlig an den Haaren herbeigezogene Mitteilung eines Mannes bezüglich eines angeblichen einmaligen und einvernehmlichen sexuellen Kontakts unter Erwachsenen im Jahre 2001“.

Aus dem Erzbistum Köln heißt es gleichwohl, man halte die Aussage des Betroffenen für glaubwürdig, zumal er eine eidesstattliche Versicherung abgegeben habe und fünf Personen habe benennen können, denen er in zeitlicher Nähe zum damaligen Geschehen von der für ihn verstörenden Begegnung mit dem Priester berichtet hatte.

Legt Hennes Berufung ein, geht der Fall nach Rom

Wie das Erzbistum weiter mitteilte, werden nun Pfarrkonsultoren zur Amtsenthebung als Pfarrer der Düsseldorfer Pfarrei St. Lambertus zu Rate gezogen. Diese müssen nach geltendem Kirchenrecht die Entscheidung des Erzbischofs bestätigen. Es sei davon auszugehen, dass das Verfahren nur wenige Wochen in Anspruch nehmen werde. Gegen eine Entscheidung zur Amtsenthebung könne Hennes dann Berufung einlegen, erklärte das Erzbistum. Dann würde der Fall an die zuständigen Stellen in Rom verwiesen. Für die Dauer des Berufungsverfahrens bliebe die Beurlaubung wirksam.

DT/mlu

Die Hintergründe zu diesem Thema finden Sie in der Wochenausgabe der Tagespost.

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