Seidenspinner
21,6K
Kirchenrechtswidrig. Das Urteil über eine Entscheidung von Alois Schwarz ist hart. Es kommt extrem selten vor, dass einem Bischof ein derartiger Vorwurf gemacht wird. Was noch schwerer wiegt: Den Vorwurf erhebt nicht ein anonymer Schreiber (wie es sie gerade in Kärnten oft gegeben hat). Das Urteil wird vom geschäftsführenden Chef der Diözese Engelbert Guggenberger gefällt.
diepresse.com

U-Kommission: Eklat in Kärntens Kirche

Neuer, schwerer Vorwurf gegen Ex-Ortsbischof Schwarz. Er hat gegen das Kirchenrecht verstoßen. Das Urteil über eine Entscheidung von Alois Schwarz ist hart. – (…
Die Bärin
@Klaus Elmar Müller. Ein Generalvikar kann die Entscheidungen eines Bischofs nicht aufheben, ebensowenig kann ein Bischof die Entscheidungen eines Generalvikars aufheben. Wenn der Generalvikar dann zum Diözesanadministrator ernannt wird (weil der Bischofssitz vakant ist), kann er seine Vorstellungen als Bischofsvertreter umsetzen.
Klaus Elmar Müller
Hat der bisherige Generalvikar bislang geschwiegen? Das würde mich interessieren.