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AfD-Stimmen für Grüne gezählt?: Kein Beleg für Betrug bei Kommunalwahlen in Brandenburg
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Briefwahl
dpa Wahlhelfer sortieren abgegebene Stimmen (Symbolbild)

Ein junger Wahlhelfer aus Brandenburg hat zugegeben, bei der Kommunalwahl in Brandenburg betrogen zu haben. Ermittlungen zufolge habe er bei der Auszählung mehrere Stimmen für die AfD den Grünen zugeschlagen. Mindestens 50 Stimmen will er gefälscht haben.

Anmerkung der Redaktion, 2. September, 13.19 Uhr: Sowohl nach Angaben der Staatsanwaltschaft als auch des zuständigen Kreiswahlleiters gibt es bislang keinen Beleg dafür, dass sich der beschriebene Betrugsfall tatsächlich ereignet hat. Das berichtet das Rechercheportal „Correctiv“.

Tatsächlich gibt es bei Kommunalwahlen in Brandenburg ein Auszählsystem, das genau solche Fälle verhindern soll: Ein Beisitzer kontrolliert die Wahlhelfer darauf, ob sie die Stimmen auch korrekt ins Register eintragen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt zwar in dem Fall, aber bislang gebe es nur einen Anfangsverdacht durch die Berichterstattung in den Medien.

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Der Betrug habe sich am 26. Mai im Wahllokal des Oder-Spree Landkreises ereignet. Gegenüber dem „Tagesspiegel“ soll der Wahlhelfer zugegeben haben, Stimmen gefälscht zu haben. Er habe aus Impuls gehandelt: „Keiner hat mich kontrolliert Dann habe ich einfach ein paar blaue Stimmen grün gemacht“, habe er erzählt.

Sein Motiv: „Mein Herz schlägt links“

Als Motiv des Betrugs habe der junge Mann seine politischen Ansichten genannt. „Mein Herz schlägt links“, sagte er im weiteren Verlauf des Gesprächs. Es sei für ihn nicht hinzunehmen gewesen, dass die rechtspopulistische Partei so starken Zuspruch erhalten habe. Die AfD konnte bei dieser Kommunalwahl fast 16 Prozent der Stimmen für sich gewinnen.

Die Frage, wie viele Stimmen er insgesamt gefälscht habe, konnte der Wahlhelfer offenbar nicht beantworten. Er gehe jedoch davon aus, dass es mindestens 50 gewesen seien.

Im schlimmsten Fall droht eine Haftstrafe

Sascha Gehm, Kreiswahlleiter im Landreis Oder-Spree, kann den Sinn der Aktion nicht nachvollziehen. Schließlich bewege der Helfer mit seiner Aktion „sehr wenig“. Einen solchen Aufwand zu betreiben sei bei der hohen Wahrscheinlichkeit, entdeckt zu werden „irrational“.

Für den Betrug muss sich der junge Mann nun verantworten: Eine Wahlfälschung wird nach Paragraph 107a des Strafgesetzbuches mit einer Geldstrafe geahndet. In einigen Fällen kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden.

Trotz der ihm drohenden Strafen würde der Helfer in Zukunft erneut Wahlergebnisse verfälschen – vor allem, weil es so leicht war. Er möchte mehr Bewusstsein dafür schaffen, dass viele Bürger mit der politischen Stimmung unzufrieden sind und setzt sich dafür ein, dass über seinen Fall berichtet wird.

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