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Weil sie sich nicht wehrte: Sex mit Elfjähriger „keine Vergewaltigung“

Weil sie sich nicht wehrte: Sex mit Elfjähriger „keine Vergewaltigung“
© Dmytro Khlystun / Shutterstock (Symbolfoto)
Frankreich: Ein 28-Jähriger lockt eine Sechstklässlerin in seine Wohnung. Sie protestiert nicht, als er Sex mit ihr haben will – darum ist es keine Vergewaltigung, meint der Staatsanwalt.

Der Fall schockt Frankreich: Ein 28-Jähriger überredet eine Elfjährige, mit in seine Wohnung zu kommen. Dort haben die beiden Sex, sie wehrt sich nicht. Deshalb hat der Staatsanwalt den Vorwurf der Vergewaltigung fallengelassen – mit elf Jahren sei das Mädchen reif genug, um einzuwilligen, findet der Jurist.

Kann eine Elfjährige in einvernehmlichen Sex einwilligen?

Der Fall ereignete sich bereits im April, jetzt hat der Gerichtsprozess begonnen. Unstreitig ist: Der 28 Jahre alte Angeklagte, selbst Vater von zwei Kindern, soll das Mädchen in einem Vorort von Paris angesprochen haben. Medienberichtenzufolge soll er versprochen haben, ihr "beizubringen, wie man küsst, und mehr".

In seinem Wohnhaus unternahm er verschiedene Annäherungsversuche. So soll er bereits im Treppenhaus versucht haben, Sex mit der Schülerin zu haben. Ein Wachmann beobachtete die Szene jedoch und ging dazwischen. Im Fahrstuhl soll es dann zum Oralverkehr gekommen sein, in der Wohnung des Mannes schließlich zum Geschlechtsverkehr.

Nach dem Geschehen soll der Angeklagte dem Mädchen eingeschärft haben, niemandem etwas zu erzählen. Doch die Elfjährige rief gleich auf dem Nachhauseweg ihre Mutter an. Die zeigte den Mann sofort an. "Sarah dachte, es sei zu spät, dass sie kein Recht hätte, zu protestieren, dass es keinen Unterschied machen würde, also ging sie in den Autopilot-Modus, ohne Emotionen und ohne Reaktion", zitiert RT Deutschland die Mutter.

"Keine Drohung, keine Überraschung"

Doch eine Vergewaltigung ist das, was passiert ist, nicht, findet jetzt der Staatsanwalt. Dazu hätte das Mädchen protestieren müssen – hat es aber nicht. "Keine Gewalt, keine Nötigung, keine Drohung und keine Überraschung", so die Anklage. Mit elf Jahren sei das Mädchen reif genug, um in den Geschlechtsakt einzuwilligen. 

Der 28-Jährige muss sich deshalb nur noch wegen sexuellen Missbrauchs verantworten. Darauf stehen in Frankreich maximal fünf Jahre Haft oder 75.000 Euro Strafe – bei Vergewaltigung wären es bis zu 20 Jahre Gefängnis gewesen.

kia

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