AlexBKaiser
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Gay Pride in Augsburg. ReligionsverhöhnungMehr
Gay Pride in Augsburg.

Religionsverhöhnung
Sieglinde
JESUS wird seiner nicht spotten lassen und wenn sich diese Menschen nicht besinnen, werden sie seine Gerechtigkeit zu spüren bekommen. Mein ist die Rache spricht der HERR.
Isolde Essen
Denn sie wissen nicht, was sie tun...
Mir vsjem
1 Kor 6,10:
"weder Diebe noch Habsüchtige, nicht Säufer, NICHT LÄSTERER werde am Reich Gottes Anteil bekommen."
Psalm 74, 10, Psalm 74, 23
"Wie lange darf der Feind noch höhnen, der Gegner Deinen Namen immerfort verlästern, unser Gott?"
"Vergiss das Toben Deiner Gegner nicht, das immer lauter wird. "
Auf! Führe Deine Sache gegen ein unheiliges Volk, von frevelhaften falschen Menschen rette uns"Mehr
1 Kor 6,10:
"weder Diebe noch Habsüchtige, nicht Säufer, NICHT LÄSTERER werde am Reich Gottes Anteil bekommen."

Psalm 74, 10, Psalm 74, 23
"Wie lange darf der Feind noch höhnen, der Gegner Deinen Namen immerfort verlästern, unser Gott?"
"Vergiss das Toben Deiner Gegner nicht, das immer lauter wird. "

Auf! Führe Deine Sache gegen ein unheiliges Volk, von frevelhaften falschen Menschen rette uns"
geringstes Rädchen
Denn sie wissen nicht, was sie tun!
Stelzer
Die Moslems werden das schon bald regeln.
Nicolaus
Ja, die haben sehr wirksame Therapien, auch wenn die mit dem Exitus enden.
Walpurga50
aber Pslamer können und dürfen alles mit Bewährung.
Sancta
Ist Gotteslässterung keine Straftat mehr? Wahrscheinlich hat man alle Vergehen gegen den christlichen Glauben aus dem Strafgestzbuch gestrichen, einfach eine Schandtat und skandalös!!! 😡
nujaasNachschlag
1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland …Mehr
1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Man beachte, dass der öffentliche Friede und nicht etwa Gott das zu schützende Rechtsgut ist.
Nicolaus
Theorie und Praxis.
Sancta
Warum werden dann solche Straftaten nicht angezeigt??
Ich habe nie von einer Verurteilung gehört!
Bibiana
Der jeweils zuständige Bischof müsste Anzeige erstatten! Das käme dann auch in die Medien.
Oder auch ein Pfarrer, der genügend Traute hätte. Die "Offiziellen" müssen gegen Gotteslästerung tätig werden und nicht nur die Kleinen irgendeiner Gemeinde es machen lassen.
Liberanosamalo
🤮