Gay Pride in Augsburg. ReligionsverhöhnungMehr
Gay Pride in Augsburg.
Religionsverhöhnung
Religionsverhöhnung
Isolde Essen
- Melden
Kommentar ändern
Kommentar entfernen
Denn sie wissen nicht, was sie tun...
1 Kor 6,10:
"weder Diebe noch Habsüchtige, nicht Säufer, NICHT LÄSTERER werde am Reich Gottes Anteil bekommen."
Psalm 74, 10, Psalm 74, 23
"Wie lange darf der Feind noch höhnen, der Gegner Deinen Namen immerfort verlästern, unser Gott?"
"Vergiss das Toben Deiner Gegner nicht, das immer lauter wird. "
Auf! Führe Deine Sache gegen ein unheiliges Volk, von frevelhaften falschen Menschen rette uns"Mehr
1 Kor 6,10:
"weder Diebe noch Habsüchtige, nicht Säufer, NICHT LÄSTERER werde am Reich Gottes Anteil bekommen."
Psalm 74, 10, Psalm 74, 23
"Wie lange darf der Feind noch höhnen, der Gegner Deinen Namen immerfort verlästern, unser Gott?"
"Vergiss das Toben Deiner Gegner nicht, das immer lauter wird. "
Auf! Führe Deine Sache gegen ein unheiliges Volk, von frevelhaften falschen Menschen rette uns"
"weder Diebe noch Habsüchtige, nicht Säufer, NICHT LÄSTERER werde am Reich Gottes Anteil bekommen."
Psalm 74, 10, Psalm 74, 23
"Wie lange darf der Feind noch höhnen, der Gegner Deinen Namen immerfort verlästern, unser Gott?"
"Vergiss das Toben Deiner Gegner nicht, das immer lauter wird. "
Auf! Führe Deine Sache gegen ein unheiliges Volk, von frevelhaften falschen Menschen rette uns"
geringstes Rädchen
- Melden
Kommentar ändern
Kommentar entfernen
Denn sie wissen nicht, was sie tun!
Walpurga50
- Melden
Kommentar ändern
Kommentar entfernen
aber Pslamer können und dürfen alles mit Bewährung.
Ist Gotteslässterung keine Straftat mehr? Wahrscheinlich hat man alle Vergehen gegen den christlichen Glauben aus dem Strafgestzbuch gestrichen, einfach eine Schandtat und skandalös!!!
nujaasNachschlag
- Melden
Kommentar ändern
Kommentar entfernen
1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland …Mehr
1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Man beachte, dass der öffentliche Friede und nicht etwa Gott das zu schützende Rechtsgut ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Man beachte, dass der öffentliche Friede und nicht etwa Gott das zu schützende Rechtsgut ist.
Der jeweils zuständige Bischof müsste Anzeige erstatten! Das käme dann auch in die Medien.
Oder auch ein Pfarrer, der genügend Traute hätte. Die "Offiziellen" müssen gegen Gotteslästerung tätig werden und nicht nur die Kleinen irgendeiner Gemeinde es machen lassen.
Oder auch ein Pfarrer, der genügend Traute hätte. Die "Offiziellen" müssen gegen Gotteslästerung tätig werden und nicht nur die Kleinen irgendeiner Gemeinde es machen lassen.
Liberanosamalo
- Melden
Kommentar ändern
Kommentar entfernen