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Oberstes Gericht befasst sich bald mit texanischem Abtreibungsgesetz

Am 1. November wird sich der „Supreme Court“ damit befassen, ob die Klage der US-Regierung gegen das umstrittene texanische Gesetz zulässig war.
Supreme Court wird sich in Kürze mit dem umstrittenen texanischen Abtreibungsgesetz befassen.
Foto: J. Scott Applewhite (AP) | Der „Supreme Court“ der USA wird sich mit der Frage befassen, ob die Klage der Bundesregierung in Washington gegen Texas zulässig ist.

Der Oberste Gerichtshof der USA, der „Supreme Court“, wird sich am 1. November in einer kurzfristig angesetzten Anhörung mit dem umstrittenen texanischen Abtreibungsgesetz befassen. Zuvor hatte sich das US-Justizministerium an den Obersten Gerichtshof gewandt und diesen dazu aufgefordert, das seit Anfang September geltende sogenannte „Herzschlaggesetz“, das Abtreibungen de facto ab der sechsten Schwangerschaftswoche verbietet, zu blockieren. Die texanische Regierung forderte daraufhin die Höchstrichter auf, das Gesetz in Kraft zu belassen.

Privatklage 

Für Kritik auch in konservativen Kreisen sorgt das Gesetz mit dem offiziellen Titel „Senate Bill 8“ aufgrund einer Besonderheit in der Umsetzung. Es sind nicht die staatlichen Behörden, die dafür verantwortlich sind, zu kontrollieren, ob das restriktive Abtreibungsgesetz eingehalten wird. Stattdessen können Privatpersonen klagen, wenn sie von einer Abtreibung erfahren. Auch Beihilfe zu einer Abtreibung, wie etwa eine abtreibungswillige Person zu einer Klinik zu fahren, ist laut dem Gesetz strafbar. Den Klägern werden finanzielle Belohnungen von mindestens 10.000 US-Dollar in Aussicht gestellt, wenn sie Verstöße zur Anzeige bringen. 

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Schwer anfechtbar

Durch die besondere Art, wie das Gesetz funktioniert, galt es als gerichtlich schwer anfechtbar. Die US-Regierung verklagte wenige Tage nach Inkrafttreten dennoch den Bundesstaat Texas. Der „Supreme Court“ wird sich am 1. November nun zum einen mit der Frage befassen, ob die Klage der Bundesregierung in Washington gegen Texas zulässig ist. Zum anderen werden sich die Richter damit befassen, ob Klagen, die unter den Regelungen des neuen Gesetzes erhoben wurden, weiter verfolgt werden können. Solange der Oberste Gerichtshof noch nicht geurteilt hat, soll das Herzschlag-Gesetz weiter in Kraft bleiben.

Nach Ansicht des texanischen Generalstaatsanwalts Ken Paxton ist der Versuch der US-Regierung, das Gesetz zu blockieren, nicht zulässig. Die Verfassung weise der Bundesregierung „keine besondere Rolle beim Schutz eines vermeintlichen Rechts auf Abtreibung“ zu.

Grundsatzurteile

Zudem fordert der Staat Texas den „Supreme Court“ offen dazu auf, sich neu mit den beiden Grundsatzurteilen zu befassen, die das bislang geltende Abtreibungsrecht in den USA regeln: zum einen der Fall „Roe vs. Wade“ aus dem Jahr 1973, zum anderen „Planned Parenthood vs. Casey“ aus dem Jahr 1992. Aus beiden geht hervor, dass Abtreibungen bis zur Lebensfähigkeit des Fötus, also etwa bis zur 24. Schwangerschaftswoche, mit gewissen Einschränkungen erlaubt sein müssen. 

Texas argumentiert, dass sich der Oberste Gerichtshof „geirrt“ habe, indem er ein „Recht“ auf Abtreibung im Fall „Roe“ erkannt und in „Casey“ aufrechterhalten habe. Die Richter sollten daher ein neues Grundsatzurteil verabschieden, das die vorangegangenen Urteile in den beiden Präzedenzfällen überstimmen würde.  DT/mlu

Lesen Sie in der kommenden Ausgabe der Tagespost ausführliche Hintergründe zur Abtreibungsgesetzgebung in den USA und der Debatte um ein neues Grundsatzurteil.

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