Im Streit um die Verwertbarkeit von sogenannten Encrochat-Daten hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg deutschen Anklagebehörden den Rücken gestärkt. Auch ein Staatsanwalt dürfe bereits vorliegende Beweismittel von ausländischen Behörden anfordern - nicht nur ein Richter, entschied der EuGH am Dienstag. Im konkreten Fall hatte die Staatsanwaltschaft die französischen Behörden um Daten gebeten. (Az. C-670/22)