Sonia Chrisye
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Das Haushaltsgesetz vom 24.05.2019 veranschlagt 20000000000 € zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Noch Fragen?

nur für Bayern (?) 20.000.000.000 € zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Noch Fragen?
gesetze-bayern.de/…ent/Document/BayHG2019_2020-2a
Eine Corona-Pandemie in 2019 (?) vorgeplant (?) unter Markus Söder als Ministerpräsident.

Art. 2a

Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapitel 13 19 – Sonderfonds Corona-Pandemie


(1) 1Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) und den dort auszugleichenden Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2020 Kredite am Kreditmarkt bis zur Höhe von 20 000 000 000 € aufzunehmen. 2Die Kreditermächtigung kann übertragen werden, soweit diese Kreditmittel bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2020 nicht aufgenommen wurden und zur Deckung noch benötigt werden.

(2) Ab dem Haushaltsjahr 2024 ist jährlich 1/20 der im Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) aufgenommenen und bis Ende des Haushaltsjahres 2023 noch nicht zurückgeführten Schulden zu tilgen.

(3) Art. 2 Abs. 2 Satz 1 bis 3 sowie Abs. 3 und 4 gilt sinngemäß.
Sonia Chrisye
Wissen um den Ausbruch einer Corona-Pandemie schon im Mai 2019?
Die Nachtragshaushalte wurden eindeutig am 24.Mai bei der "Feststellung" des Haushaltes 2019/2020 geplant, schon im voraus, ja, weil man wusste, dass eine Pandemie bevorsteht.Mehr
Wissen um den Ausbruch einer Corona-Pandemie schon im Mai 2019?

Die Nachtragshaushalte wurden eindeutig am 24.Mai bei der "Feststellung" des Haushaltes 2019/2020 geplant, schon im voraus, ja, weil man wusste, dass eine Pandemie bevorsteht.
Sonia Chrisye
@Don Reto Nay
Lieber Don Reto, ich bin fündig geworden. Heute stelle ich die Recherche ein. Es war mühsam. Nur kann ich mir nicht erklären, warum es so gemacht wurde. Liebe Grüße von Sonia 💕
Don Reto Nay
Jemand scheint kräftig an dieser "Epidemie" der Dummheit zu verdienen. Kann jemand dieses Gesetz erklären?
nujaas Nachschlag
Man sollte die Überschrift über das ganze lesen und dann die entsprechenden Änderungen aus dem Frühjahr nachschlagen gesetze-bayern.de/…ontent/Document/BayHG2019_2020 .
nujaas Nachschlag
So doll wird das mit dem Verdienen nicht sein. Es muss schliesslich das Kurzarbeitergeld für Millionen finanziert werden, die vielfältigen Hilfen für die Wirtschaft, von der Aufrüstung und dem Bettenfreihalten der Krankenhäuser und dem erhöhten Bedarf der Gesundheitsämter gar nicht zu reden. Die ganze Testerei ist auch nicht gerade billig.
Don Reto Nay
@nujaas Nachschlag: Meine Frage war, wie kann man verstehen, dass dieses Gesetz im Mai 2019 verabschiedet wurde? Wusste man damals schon etwas on der Coronavirus-"Epidemie"?
nujaas Nachschlag
Nein, das wusste niemand. Deshalb wurde der Haushalt ja am 27. April 2020 durch ein Gesetz erweitert, steht in dem von mir verlinkten Titel über dem Gesamthaushalt. Der Ergänzungshaushalt wurde in die Veröffentlichung eingepflegt
Don Reto Nay
@nujaas Nachschlag: Dann ist die Datumsangabe bei dem Corona-Gesetz (24.05.2019) ein Fehler?
nujaas Nachschlag
Das ist ja kein einzelnes Gesetz. Der Haushalt, der 2019 verabschiedet wurde, erhielt in April 2020 einen Nachtrag. Der Artikel hier auf gloria bezieht sich irrtümlich auf einen Teil dieses Nachtrags.
Nachtragshaushalte sind auch in normalen Zeiten gar nicht selten. Da hat man den Haushalt, wegen Schuldenbremse oder weil man sich als knallharter Sanierer profilieren will, auf Kante genäht und dann …Mehr
Das ist ja kein einzelnes Gesetz. Der Haushalt, der 2019 verabschiedet wurde, erhielt in April 2020 einen Nachtrag. Der Artikel hier auf gloria bezieht sich irrtümlich auf einen Teil dieses Nachtrags.
Nachtragshaushalte sind auch in normalen Zeiten gar nicht selten. Da hat man den Haushalt, wegen Schuldenbremse oder weil man sich als knallharter Sanierer profilieren will, auf Kante genäht und dann verabschiedet der Bund ein Gesetz, das die Länder Geld kostet oder es gibt eine teure Lohnerhöhung im öffentlichen Dienst, schon braucht man einen Nachtragshaushalt, in NRW fast der Normalfall.
Sonia Chrisye
@Don Reto Nay
@nujaas Nachschlag
Dann gibt es dennoch eine falsche Angabe:
nämlich, dass das Gesetz dieses Dokumentes gefasst, - und gültig ist ab 01.01.2020, in dem der Begriff Corona-Pandemie schon vorkommt. Das ist merkwürdig.
Das heißt, dass nach Ihrer Darstellung die Corons- Pandemie erst im April 2020 "nachträglich" eingefügt wurde und wir hier in diesem Dokument den Nachtragshaushalt vor …Mehr
@Don Reto Nay
@nujaas Nachschlag
Dann gibt es dennoch eine falsche Angabe:
nämlich, dass das Gesetz dieses Dokumentes gefasst, - und gültig ist ab 01.01.2020, in dem der Begriff Corona-Pandemie schon vorkommt. Das ist merkwürdig.
Das heißt, dass nach Ihrer Darstellung die Corons- Pandemie erst im April 2020 "nachträglich" eingefügt wurde und wir hier in diesem Dokument den Nachtragshaushalt vor uns haben?
Warum hat man denn in diesem Dokument den Nachtrag für die Corona-Pandemie nicht ordnungsgemäß mit dem April-Datum versehen?
So etwas nennt man m. E. verdeckte Finanzführung.
nujaas Nachschlag
Der Haushalt gilt natürlich seit dem ersten Januar. Nachtragshaushalte braucht man immer, wenn während des Geltungszeitraums das bewilligte Geld nicht reicht. Verdeckt ist das nicht, denn dasselbe Parlament, das den Haushalt beschlossen hat, muss auch den Nachtragshaushalt im April bewilligt haben. Sie müssen meiner Darstellung nicht glauben, über dem Haushalt steht, wie verlinkt:
Gesetz über die …Mehr
Der Haushalt gilt natürlich seit dem ersten Januar. Nachtragshaushalte braucht man immer, wenn während des Geltungszeitraums das bewilligte Geld nicht reicht. Verdeckt ist das nicht, denn dasselbe Parlament, das den Haushalt beschlossen hat, muss auch den Nachtragshaushalt im April bewilligt haben. Sie müssen meiner Darstellung nicht glauben, über dem Haushalt steht, wie verlinkt:

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020
(Haushaltsgesetz 2019/2020 – HG 2019/2020)
Vom 24. Mai 2019
(GVBl. S. 266)
BayRS 630-2-22-F


Vollzitat nach RedR: Haushaltsgesetz 2019/2020 (HG 2019/2020) vom 24. Mai 2019 (GVBl. S. 266, BayRS 630-2-22-F), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 27. April 2020 (GVBl. S. 238) geändert worden ist
Don Reto Nay
@nujaas Nachschlag: Das scheint wohl die Lösung zu sein, aber müsste dann nicht auch das Datum angegeben sein, wann der Nachtrag gemacht wurde? Bzw. Was bedeutet 24. Mai 2019? Was ist an diesem Tag geschehen?
Sonia Chrisye
@Don Reto Nay
@nujaas Nachschlag
Dies ist der Nachtrag (S.238)
verkuendung-bayern.de/gvbl/2020-238/
Eine Kopie zu Artikel 2a

630-2-22-F Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020 (2. Nachtragshaushaltsgesetz 2020 – 2. NHG 2020) vom 27. April 2020
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Das Haushaltsgesetz 2019…Mehr
@Don Reto Nay
@nujaas Nachschlag

Dies ist der Nachtrag (S.238)

verkuendung-bayern.de/gvbl/2020-238/

Eine Kopie zu Artikel 2a


630-2-22-F Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020 (2. Nachtragshaushaltsgesetz 2020 – 2. NHG 2020) vom 27. April 2020

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Das Haushaltsgesetz 2019/2020 (HG 2019/2020) vom 24. Mai 2019 (GVBl. S. 266, BayRS 630-2-22-F), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 19. März 2020 (GVBl. S. 153) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Art. 1 wird wie folgt geändert:
a) Für das Haushaltsjahr 2020 wird die Angabe „70 648 130 200“ durch die Angabe „80 648 130 200“ ersetzt.

b) Gleichzeitig wird der Haushaltsplan nach Maßgabe des diesem Gesetz als Anlage beigefügten 2. Nachtragshaushaltsplans geändert.

2. In Art. 2a Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „10 000 000 000 €“ durch die Angabe „20 000 000 000 €“ ersetzt.

3. In Art. 8 Abs. 22 wird die Angabe „500 000 000 €“ durch die Angabe „12 000 000 000 €“ ersetzt. § 2
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.

München, den 27. April 2020 Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus S ö d e r

Der Begriff Corona-Pandemie wurde nicht als neuer Bestandteil eingefügt. Es wurde lediglich die Summe des Betrages erhöht.

Also muss der Begriff Corona-Pandemie des Haushaltsplanes vom 24.Mai 2019 schon Bestandteil des Dokuments gewesen sein.
nujaas Nachschlag
Da ist ein ganz normaler Haushalt des Freistaates für 2020 beschlossen worden, nachdem, nachdem seit Januar gewirtschaftet wird.
Ich habe den Link in meinen letzten Beitrag kopiert und mittlerweile den Hinweis auf die Änderung gelb markiert. Da ist auch das Datum der Veränderung angegeben.
Sonia Chrisye
@nujaas Nachschlag
Warum veröffentlichen Sie nicht hier den Link mit der Markierung, damit man nachvollziehen kann, was Sie meinen?
Aus Ihrem obigen Link in diesem Thread ist nichts erkennbar.
Der Fettdruck zu Artikel 2 a stammt von mir.
nujaas Nachschlag
@Sonia Chrisye, Sie haben nun die Veränderung der Veränderung hier hinkopiert, damit werde ich mich nicht befassen, weil das unnötig ist für die Frage, ob es verdächtiges Vorwissen gab.
Sehen Sie bitte in meinem Beitrag über Don Retos nach.
Sonia Chrisye
@nujaas Nachschlag
Das Sie sich damit nicht befassen, kann ich mir vorstellen. Recherchen machen Mühe, das ist ohne Frage so.
nujaas Nachschlag
Die Mühe sollte sich lohnen.
Mir ist völlig egal, wie die Bayern nach April noch an ihrem Haushalt rumdoktern.
Tina 13
Mögen alle Schandtaten schonungslos aufgedeckt werden
Sonia Chrisye
Denn ich sage euch: Wenn eure Gerechtigkeit nicht weit vollkommener ist als die der Schriftgelehrten und Pharisäer, werdet ihr in das Himmelreich nicht eingehen.
DAS STIMMT, WEIL JESUS ES GESAGT HAT.
Joannes Baptista teilt das
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Ein finsterer Plan
Tina 13
Sonia Chrisye
Am 24.5.2019
Was sagst Du dazu?
Joannes Baptista
Der Coronawahn entsprach - mit dem klaren Beweis hier - einem geheimen Plan. Schämt euch, ihr Hintermänner, Finsterlinge!
nujaas Nachschlag
"das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 27. April 2020 (GVBl. S. 238) geändert worden ist"
also kein geheimes Vorauswissen und kein finsterer Plan
Hier wird zu schnell geglaubt und unterstellt.