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Brandmüller widerspricht Schneider in Sachen “irrende" Konzilen

Kardinal Brandmüller hat der These von Bischof Schneider widersprochen, dass es fehlerhafte Konzilen gegeben habe, die später korrigiert werden mussten.

In Bezug auf das Konzil von Konstanz (1415-1418), welches die Häresie vertrat, dass ein Konzil über dem Papst stehe (Konziliarismus), sagte Brandmüller zu Sandro Magister (13. Juli), dass die Versammlung, die dieses Dekret erließ, kein legitimes Ökumenisches Konzil darstellte, weil sie dem Gegenpapst Johannes XXIII. folgte.

Nur der zweite Teil dieses Konzils, der Martin V. als legitimen Papst hervorbrachte, wird als kanonisch angesehen. Martin V. billigte alle konziliaren Dokumente mit Ausnahme jener über den Konziliarismus.

Bezüglich des Konzils von Florenz (1439-1445) erklärt Brandmüller, dass es folgendes definierte: eine gültige Priesterweihe setze die Überreichung der Amtsinstrumente (Kelch und Patent) voraus. Dagegen bestimmte Pius XII. im Jahr 1947, dass dies fortan für die Gültigkeit des Sakraments nicht mehr nötig sei, weil die Materie des Sakraments nur das Auflegen der Hände und das Weihegebet sei.

Brandmüller versucht, diesen Widerspruch zu glätten, indem er meint, das Konzil von Florenz habe sich nicht mit der Lehre von der Priesterweihe befasst, sondern "nur" den liturgischen Ritus geregelt - als ob Lehre und Ritus zwei voneinander unabhängige Dinge wären und die Lehre nicht aus der Liturgie hervorgeht.

#newsMuuqjbthbe

Ischa
Quelle?
sudetus
oh je oh je, je oller je doller !
michael7
Jedes Konzil ist nur insoweit unfehlbar, als es auch von einem Papst bestätigt wurde.
Schwierige Stellen, die es in bei Konzilien ebenso gibt wie in der Hl. Schrift, müssen und können vom Gesamtzusammenhang der kirchlichen Überlieferung richtig verstanden werden.
Wenn in der Kiche weder vor noch nach der Erklärung von Florenz die Überreichung von Kelch und Patene für die Gültigkeit zwingend …Mehr
Jedes Konzil ist nur insoweit unfehlbar, als es auch von einem Papst bestätigt wurde.
Schwierige Stellen, die es in bei Konzilien ebenso gibt wie in der Hl. Schrift, müssen und können vom Gesamtzusammenhang der kirchlichen Überlieferung richtig verstanden werden.
Wenn in der Kiche weder vor noch nach der Erklärung von Florenz die Überreichung von Kelch und Patene für die Gültigkeit zwingend angesehen wurde, dann ist wohl der Sinn der Worte dort eher als Beschreibung des lateinischen Ritus denn als Definition der Form zu verstehen.
Beim Konzil von Chalzedon wurde meiner Erinnerung nach auch eine absolute Ordination als ungültig erklärt, d.h. eine Priester- oder Bischofsweihe, die nicht für eine konkrete Kirche gespendet wurde, sollte "ungültig" sein. Das hat die Kirche aber so nicht immer gehalten oder übernommen, und schon die Apostel wurden von Christus "absolut" und nicht nur "relativ" für ein bestimmtes Land usw. ausgesandt oder geweiht.
Also könnte "ungültig" hier höchstens so viel heißen als von der Kirche (damals) nicht als "rechtmäßig" anerkannt...