
Das Strafmaß wird im Februar bekanntgegeben. Die Strafe kann bis zu 14 Jahre Haft betragen. Der Märtyrerkardinal kann erst nach Bekanntgabe des Strafmaßes und nur wegen Formfehlern in Berufung gehen.
Das Urteil kam am Ende eines zweiten Prozesses zustande. Beim ersten Geheim-Prozess, der am 13. September endete, konnten sich die Geschworenen nicht einigen. Der zweite Geheim-Prozess begann im November.
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