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Unions-Fraktionsvize kritisiert Rechtsprechung zu «Homo-Ehe»

(gloria.tv/ KNA) Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings (CDU), hat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft scharf kritisiert. «Der Wortlaut des Grundgesetzes muss ernst genommen werden - auch vom Bundesverfassungsgericht», so Krings gegenüber der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (Donnerstag).

Nach Ansicht von Krings wird in die Verfassung zu viel hineingelesen. «Zentrale Aussagen» müssten aber auch berücksichtigt werden. In diesem Fall gelte es, die Lebensform der Ehe unter besonderen Schutz zu stellen.

In einem der Zeitung vorliegenden noch unveröffentlichten Beitrag für eine Festschrift zum 80. Geburtstag des Staatsrechtslehrers Karl Heinrich Friauf wirft Krings insbesondere dem Ersten Senat in Karlsruhe vor, er «bereitet nun den Weg für die völlige Gleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, ignoriert die exzeptionelle Schutzanordnung des Art. 6 Abs. 1 GG und lässt die Norm, soweit sie sich auf die Ehe bezieht, leer laufen».

Die Karlsruher Richter problematisieren laut Krings «erst gar nicht, ob eine Ungleichbehandlung an Artikel 6 des Grundgesetzes zu messen sei». In der Geschichte der Karlsruher Rechtsprechung sei «keine andere Verfassungsnorm erkennbar, die das Gericht hat so obsolet werden lassen», wie die zum besonderen Schutz von Ehe und Familie.

Genügten dem Gericht sonst so unbestimmte Begriffe wie das Sozialstaatsgebot, um Ungleichbehandlungen und Eingriffe zu rechtfertigen, so solle das bei Artikel 6 nicht der Fall sein. Es sei aber die Entscheidung des Grundgesetzes, eine ganz bestimmte Lebensform zu fördern. «Nicht die Entscheidung der Verfassung für den besonderen Schutz der Ehe, sondern das einfache Recht muss sich vor der Verfassung rechtfertigen», heißt es in dem Beitrag.